Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 241/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstr, Mainzer Landstr. und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, zu verbessern. Es gilt, für folgende Straßenabschnitte eine nachhaltige Lösung zu finden: Straßen mit mangelnder oder defekter Beleuchtung: - Kettenhofweg im Teil zwischen Mendelssohnstr. und Arndtstr. - Savignystr. zwischen Arndtstr. und Rheinstr. Straßen mit einseitiger und dürftiger Beleuchtung. - Lindenstr. ab Bockenheimer Landstr. bis Westendstr. - Bettinastr. - Westendstr. zwischen Senckenberganlage und Mendelssohnstr. - Beethovenstr. zwischen Kreisel Mendelssohnstr. und Friedrich-Ebert-Anlage 1. Zügiger Ersatz der defekten, bestehenden Leuchtmittel 2. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201? 3. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft 4. Ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen, um zweiseitige Beleuchtung zu ermöglichen Begründung: Klagen von diversen Anwohnern: Das Durchlaufen nach Einbuch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlagen wir vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und ggf. zusätzliche Straßenlaternen beidseitig anzubringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1403 2022 Die Vorlage OF 241/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff nachfolgenden Wortlaut hat: "Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend" Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 216/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 174/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung der geplanten Modalfilter (Diagonalsperre Im Trutz, Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße) auf die Verkehrsmengen im Grüneburgweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Grüneburgwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Grüneburgwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Grüneburgwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Grüneburgwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Die Umsetzung der Erprobungsphase zur fahrradfreundlichen Nebenstraße auf dem Grüneburgweg soll abschnittsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Hierzu soll unterschieden werden a.) in einen westlichen Abschnitt zwischen Siesmayerstraße und Mitscherlichplatz, b.) in einen mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg und c.) in einen östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße. Der Magistrat wird hierbei gebeten, die geplanten provisorischen Maßnahmen im Grüneburgweg zur Umwandlung in eine fahrradfreundliche Nebenstraße zunächst für den mittleren Abschnitt, sodann für den östlichen Abschnitt umzusetzen und erst dann den westlichen Abschnitt probeweise umzusetzen. Als Gesamtkomplex sollten alle Abschnitte gemeinsam möglichst ein Jahr in der Erprobungsphase sein. 2. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 3. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 4. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden, insbesondere am Knotenpunkt Reuterweg (Bereich Hausnr. 71, Blatt 4), um schnelles Rechtsabbiegen abzubremsen. 5. Um breite fußgängerfreundliche Gehwege zu schaffen, sollen die Parkplätze zwischen Hausnr. 99-105 (Blatt 2) vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt werden. 6. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass die Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße nur mit Installation eines Verkehrsschildes ihre Funktion erfüllen werden und schlägt daher - sofern möglich - die Einrichtung einer Busschranke statt einer Busschleuse vor. 7. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 8. Der Ortsbeirat bittet, den Grüneburgweg als Fahrradstraße auszuschildern. 9. Die Dooring-Zone sollte an keiner Stelle schmaler als 75cm abmarkiert werden. Im Zweifelsfall soll lieber der Fahrbereich schmaler markiert werden, als die Dooring-Zone zu verringern. 10. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Beispiel für die Kreuzung Grüneburgweg / Freiherr-vom-Stein-Straße). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge des Grüneburgwegs durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Grüneburgwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Zu B) 1): Die benannten Teilabschnitte des Grüneburgwegs unterscheiden sich aus Sicht des Ortsbeirates durch ihre jeweils derzeitige verkehrliche Struktur. Der Ortsbeirat hält daher eine zeitlich sukzessive Umsetzung der Probephase nach Abschnitten für sinnvoll, um schon hierdurch eine frühere Akzeptanz für das Verkehrspilotprojekt zu erzielen. Zu B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Zu B 10): Quelle: Radentscheid Frankfurt Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2021, OF 214/2 Betreff: Umgestaltung des Grüneburgwegs als Fahrradstraße mit Kfz- und Lieferverkehr Vorgang: OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21; V 119/21 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Den Grüneburgweg mit folgenden Maßnahmen umzugestalten: a) Im westlichen Abschnitt zwischen Siesmayer Str. und Mitscherlichplatz (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ- Parkplätze, den Grüneburgweg vom Mitscherlichplatz in Richtung Siesmayer Str. in Ost-West-Richtung als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs[1] auszugestalten und insbesondere auch in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen, und (iii) von der Siesmayer Str. die Feldbergstr. und Liebigstr. bis zum Grüneburgweg in West-Ost-Richtung soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs auszugestalten und insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen. b) Im mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, und (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze, unter Einrichtung von einigen Fahrradabstellplätzen, um den Fußgängerverkehr nicht durch abgestellte Fahrräder zu beeinträchtigen, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs in beide Richtungen auszugestalten und insbesondere auch in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen. c) Im östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstr. (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze, unter Einrichtung von einigen Fahrradabstellplätzen, um den Fußgängerverkehr nicht durch abgestellte Fahrräder zu beeinträchtigen, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs in beide Richtungen auszugestalten und insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen, (iii) jeweils eine Blitzanlage in beide Richtungen zu installieren, (iv) später ggf. Bodenschwellen einzubauen, und (v) im Bereich von Geschäften tagsüber Anlieferzonen und Kurzzeitparkplätze, die abends Anwohnern als Parkplätze zur Verfügung stehen, einzufügen. 2. Eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchzuführen. 3. Mit Blick auf die im Oederweg getroffenen Maßnahmen zu prüfen und an den Ortsbeirat 2 zu berichten, was genau Gegenstand der Verkehrsuntersuchungen zu den im Oederweg getroffenen Maßnahmen ist (vgl. OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21 sowie V 119), wer damit beauftragt wurde, welche Methoden dabei eingesetzt werden, welche Daten wie häufig und zu welchen Zeitpunkten erhoben werden, und wie lange diese wissenschaftliche Begleitung erfolgt, und welche Kriterien angelegt werden, um den Erfolg der Maßnahmen zu prüfen. 4. Die zum Grüneburgweg getroffenen Maßnahmen während ihrer provisorischen Umsetzung begleitend mindestens quartalsweise zu evaluieren. Diese Evaluation sollte insbesondere Untersuchungen des Verkehrs und des Umsatzes der Gewerbetreibenden beinhalten. Dabei bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Evaluierungskriterien vor Beginn der provisorischen Umsetzung der Maßnahmen festzulegen und diese dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Eine sinnvolle Verkehrsplanung hat die Interessen aller Verkehrsteilnehmer im Grüneburgweg (u.a. Anwohner, Radfahrer, Menschen im fortgeschrittenen Alter, Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Gewerbetreibende, Arbeitnehmer, Lieferverkehr, Autoverkehr) zu berücksichtigen. Insbesondere sollte dem in den letzten Jahren zugenommenen Radverkehr ein größerer Stellenwert beigemessen werden. Ziel dieses Kompromissvorschlags ist, die vielfältigen Interessen unter Berücksichtigung der Wortbeiträge von Teilnehmern der Informationsveranstaltung am 1. September 2021 und der Sitzung des Ortsbeirats 2 am 3. November 2021 und der Realitäten des Westends in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Diesem Zweck dient die Ausgestaltung des Grüneburgwegs (s. Ziff. 1.b. und c.) bzw. der Parallelstraße zum Grüneburgweg (s. Ziff. 1.a.) als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs. Dadurch wird der Radverkehr im Sinne des sog. Radentscheids stark aufgewertet. Insbesondere können Fahrradfahrer nebeneinander fahren, es wird eine 30km/h- Zone eingerichtet und der Radverkehr ist deutlich stärker geschützt. Außerdem ermöglicht dieser Vorschlag, dass durch Anordnung von Zusatzzeichen weiterhin der KFZ-Verkehr und der Lieferverkehr zugunsten der Gewerbetreibenden im Grüneburgweg zulässig ist. Dies kommt insbesondere den Anwohnern im und rund um den Grüneburgweg, den Gewerbetreibenden sowie den Arbeitnehmern der dortigen Geschäfte zu Gute, da so ein Großteil der ohnehin schon knappen Parkplätze erhalten bleibt. Aufgrund des Charakters der Straße als Fahrradstraße können in Kreuzungsbereichen und an Engstellen vereinzelt KFZ-Parkplätze zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs im mittleren und östlichen Abschnitt entfallen. Hierbei gilt es aber insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass bestehende Park- und Halteverbotszonen und auch die auszuweisenden Lieferzonen eingehalten werden. Schließlich ist auch sicherzustellen, dass genügend Platz für den ruhenden Fahrradverkehr besteht, damit dieser den Fußgängerverkehr nicht behindert. Gleichzeitig sollten keine weiteren Parkplätze, neben den Parkplätzen in Ziffer 2-4 dieses Antrags, zugunsten von Gastronomieangeboten ohne vorherige Anhörung von Anwohnern und Gewerbetrei-benden vor Ort wegfallen. Zusätzlich ist es sinnvoll, Autofahrer zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern durch Bodenschwellen und "Blitzgeräte" zu einer reduzierten Geschwindigkeit anzuhalten, die dem Grüneburgweg als Wohn- und Geschäftsstraße gerecht wird (s. Ziff. 1.c.). Des Weiteren ermöglicht dieser Vorschlag, ohne eine Diagonalsperre am "Im Trutz" auszukommen, die zu einer Umleitung des motorisierten Verkehrs mitten ins Wohngebiet führen würde. . Insbesondere bestehen erhebliche Zweifel dahingehend, dass die Anlieferung des Rewe-Marktes am Grüneburgweg, die von der Seite, der Straße "Im Trutz", her erfolgt, bei Einrichtung der Diagonalsperre weiterhin möglich bleibt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Lastwagen in den Kreuzungsbereich zurückstoßen, um in die Liefereinfahrt rückwärts einzufahren. Durch eine solche Diagonalsperre würden die Anwohner dieser Wohngebiete - insbesondere in den Parallel- und Seitenstraßen zum Grüneburgweg, wie auch u.a. der Wolfsgangsstraße, die deutlich schmäler als der Grüneburgweg ist - einseitig und unverhältnismäßig mit Verkehr belastet. Es ist insbesondere vor dem Hintergrund der aufkommenden Diskussion rund um den Oeder Weg (Stichwort: "Anwohner Finkenhofstraße", siehe u.a. Presseberichte zur Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021) zu vermeiden, den Verkehr nicht zu reduzieren, sondern nur zu verschieben. Zudem gab es nach der Unfallstatistik[2] im Grüneburgweg im Jahr 2020 keine schweren Unfällen, an denen ein Fahrradfahrer beteiligt war. Auch die Zahl der "leichten" Unfälle liegt im einstelligen Bereich. Insofern beinhaltet das in Ziff. 1 dargestellte Konzept einen angemessenen Interessensausgleich aller Verkehrsteilnehmer, einschließlich Radfahrer. Dieser Vorschlag berücksichtigt die in den Informationsveranstaltungen und der Ortsbeirats-Sitzung am 3. November 2021 gegenüber allen Fraktionen vorgetragenen Rückmeldungen und Kritikpunkte von insbesondere Anwohnern, Gewebetreibenden, ADFC, Radfahrern und Fußgängern und erhöht dadurch die Akzeptanz bei den Betroffenen im Grüneburgweg. Die Maßnahmen in Ziff. 1 führen damit insgesamt zu einer zeitgemäßen Neuverteilung des Verkehrsraums zwischen Anwohnern, Fußgängern, Radfahrern, Autoverkehr, Gewerbetreibenden und Lieferverkehr. Gleichzeitig dienen sie dazu, den Grüneburgweg als pulsierendes Zentrum im Herzen des Westends und sein attraktives einmaliges Flair weiter zu stärken. Damit wird den veränderten Bedürfnissen insbesondere mit Blick auf den Radverkehr, die Anwohner und die Gewerbetreibenden zum Erhalt eines urbanen Lebensgefühls Rechnung getragen. Die vorgeschlagenen Markierungen auf der Straße für Radfahrer sowie das Aufstellen der Blitzanlagen und die Kennzeichnung von Lieferzonen und Kurzzeitparkplätzen (Ziff. 1) sollten bitte kurzfristig provisorisch umgesetzt werden. Für etwaige künftige weitere Planungen sollte eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchgeführt werden, s. Ziff. 2. Zudem erscheint die wissenschaftliche Begleitung der Maßnahmen im Oederweg durch Verkehrsuntersuchungen wichtig, um aus ihr Schlussfolgerungen auch fürs Westend ziehen zu können. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat entsprechend an ihn zu berichten, s. Ziff. 3. Um den Erfolg der provisorischen Umsetzung der Maßnahmen nach der Probephase bestimmen zu können, ist es wichtig, dass die Evaluierungskriterien vor Beginn ihrer Umsetzung festgelegt sind. Da das Gebiet um den Grüneburgweg einen Mischcharakter aus Wohngebiet und Gewerbebetriebe aufweist, sollten wesentliche Kriterien für den Erfolg der Maßnahme insbesondere die Entwicklung des Verkehrs an zentralen Stellen in den angrenzenden Wohngebieten in allen drei Abschnitten sowie die Entwicklung des Umsatzes der Gewerbetreibenden in allen drei Abschnitten sein. Die Evaluierung sollte dabei mind. quartalsweise erfolgen. Dabei bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dem Ortsbeirat die festgelegten Evaluierungskriterien nach ihrer Festlegung mitzuteilen, s. Ziff. 4. Antragsteller: CDU FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 212/2 Betreff: Keine Diagonalsperre im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Diagonalsperre im Grüneburgweg zu verzichten, da sie unannehmbare Nachteile für die Straße und die umliegenden Wohnviertel verursachen würde. Begründung: Sie macht die Belieferung des REWE-Marktes unmöglich, der demzufolge wegziehen muß, was die Nahversorgung des gesamten Wohnviertels entscheidend verschlechtert. Sie lenkt Tausende von PKW in die engen Wohnstraßen, insbesondere in die Straßen Im Trutz, Emil-Claar-Straße, Gärtnerweg, Im Sachsenlager, Auf der Körnerwiese, Körnerstraße, Böhmerstraße, wo die Abgasbelastungen, Straßenlärmemission und Gefährdung von Fußgängern, Radfahrern und Tieren eminent steigen werden. Sie macht LKW-Zufahrten (z.B. für Möbellieferungen, Umzüge, Getränkelieferungen, Paketzustellung) schwieriger und zeitraubender und teilweise wegen der zu engen Kurvenradien sogar unmöglich. Bereits heute hat z.B. die Müllabfuhr an manchen Kurven große Probleme und muß mehrfach hin- und her rangieren oder gar rückwärts in eine Straße hineinfahren. Sie behindert und verzögert Rettungsdienste, was besonders bei Feuerwehr- und Notarzteinsätzen tödliche Folgen haben kann. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 175/2 Betreff: Umgestaltung des Grüneburgwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße Vorgang: OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21; V 119/21 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Den Grüneburgweg mit folgenden Maßnahmen umzugestalten: a) Im westlichen Abschnitt zwischen Siesmayer Str. und Mitscherlichplatz (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze vom Mitscherlichplatz in Richtung Siesmayer Str. in Ost-West-Richtung das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere auch in den Kreuzungsbereichen, und (iii) von der Siesmayer Str. auf der Feldbergstr. und Liebigstr. bis zum Grüneburgweg in West-Ost-Richtung unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen. b) Im mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, und (ii) unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße in beide Richtungen deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen. c) Im östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstr. (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße in beide Richtungen deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen, (iii) jeweils eine Blitzanlage in beide Richtungen zu installieren, (iv) später ggf. Bodenschwellen einzubauen, und (v) im Bereich von Geschäften tagsüber Anlieferzonen und Kurzzeitparkplätze, die abends Anwohnern als Parkplätze zur Verfügung stehen, einzufügen. 2. Eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchzuführen. 3. Das Konzept zur Umgestaltung des Grüneburgwegs, das dem Ortsbeirat in der öffentlichen Informationsveranstaltung am 1. September 2021 vorgestellt wurde (sog. Planung), nicht weiter zu verfolgen. 4. Mit Blick auf die im Oederweg getroffenen Maßnahmen zu prüfen und an den Ortsbeirat 2 zu berichten, was genau Gegenstand der Verkehrsuntersuchungen zu den im Oederweg getroffenen Maßnahmen ist (vgl. OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21 sowie V 119), wer damit beauftragt wurde, welche Methoden dabei eingesetzt werden, welche Daten wie häufig und zu welchen Zeitpunkten erhoben werden, und wie lange diese wissenschaftliche Begleitung erfolgt, und welche Kriterien angelegt werden, um den Erfolg der Maßnahmen zu prüfen. Begründung: Eine vernünftige Verkehrsplanung hat die Interessen aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Insbesondere sollten Maßnahmen getroffen werden, die den in den letzten Jahren zugenommenen Radverkehr stärker berücksichtigt. Daher ist es wichtig, zum Schutz der Fahrradfahrer das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße in beide Richtungen auf dem Grüneburgweg (s. Ziff. 1.b. und c.) bzw. in der Parallelstraße zum Grüneburgweg (s. Ziff. 1.a.) deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen. Zusätzlich ist es sinnvoll, Autofahrer zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern durch Bodenschwellen und "Blitzgeräte" zu einer reduzierten Geschwindigkeit anzuhalten, die dem Grüneburgweg als Wohn- und Geschäftsstraße gerecht wird. Die Maßnahmen in Ziff. 1 werten den Radverkehr auf und führen insgesamt zu einer zeitgemäßen Neuverteilung des Verkehrsraums zwischen Anwohnern, Fußgängern, Radfahrern, Autoverkehr, Gewerbetreibenden und Lieferverkehr. Gleichzeitig dienen sie dazu, den Grüneburgweg als pulsierendes Zentrum im Herzen des Westends und sein attraktives einmaliges Flair weiter zu stärken. Damit wird sowohl den veränderten Bedürfnissen insbesondere mit Blick auf den Radverkehr als auch den Interessen von Gewerbetreibenden zum Erhalt eines urbanen Lebensgefühls Rechnung getragen. Die bestehende Planung birgt hingegen das Risiko, dass sie die vorhandene Struktur mit Wohnbebauung, Kiosk, Gastronomie, Nahversorgung und Geschäften beschädigt. Die Planung des Straßenverkehrsamts zum Grüneburgweg, die dem Ortsbeirat 2 am 1. September 2021 vorgestellt wurde, war eine sehr gute Grundlage, um den obigen Vorschlag zu erarbeiten. Nach weiteren Gesprächen mit Anwohnern und Geschäftsinhabern vor Ort erscheint es sinnvoll, daraus jedoch nur einzelne Elemente zu übernehmen, wie z.B. die Einrichtung von Lieferzonen und Kurzzeitparkplätzen tagsüber. Im Übrigen sollte die Planung nicht weiter verfolgt werden, da sie der Realität im Westend aus folgenden Gründen nicht gerecht wird: Die vorgeschlagene Diagonalsperre am "Im Trutz" führt zu einer Umleitung des motorisierten Verkehrs mitten ins Wohngebiet. Durch eine solche Maßnahme werden die Anwohner dieser Wohngebiete einseitig und unverhältnismäßig belastet. Bei Umsetzung der Planung ist zu erwarten, dass der Verkehr in den Parallel- und Seitenstraßen, wie auch u.a. der Wolfsgangsstraße, die deutlich schmäler als der Grüneburgweg ist, zunehmen wird. Durch eine solche Neuverteilung des Straßenraums würden wiederum die Anwohner der Seiten- und Nebenstraßen einseitig belastet. Die Parkplätze sind bereits heute für Anwohner, Gewerbetreibende und Kunden von Gewerbetreibenden im und rund um den Grüneburgweg knapp. Insofern erscheint die Planung, die zu einem beträchtlichen Verlust von Parkplätzen führt, nicht sinnvoll. Nach der Unfallstatistik[1] gab es im Grüneburgweg im Jahr 2020 keine schweren Unfällen, an denen ein Fahrradfahrer beteiligt war. Auch die Zahl der "leichten" Unfälle liegt im einstelligen Bereich. Insofern beinhaltet das in Ziff. 1 dargestellte Konzept einen angemessenen Interessensausgleich aller Verkehrsteilnehmer, einschließlich Radfahrer. Die vorgeschlagenen Markierungen auf der Straße für Radfahrer sowie das Aufstellen der Blitzanlagen und die Kennzeichnung von Lieferzonen und Kurzzeitparkplätze (Ziff. 1) sollten bitte kurzfristig umgesetzt werden. Für etwaige künftige weitere Planungen sollte eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchgeführt werden, s. Ziff. 3. Zudem erscheint die wissenschaftliche Begleitung der Maßnahmen im Oederweg durch Verkehrsuntersuchungen wichtig, um aus ihr Schlussfolgerungen auch fürs Westend ziehen zu können. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat entsprechend an ihn zu berichten, s. Ziff. 4. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7205 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1153 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 119 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 174/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 175/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 204/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 176/2 Betreff: Der Grüneburgweg ist keine Nebenstraße! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen, · daß das östliche Drittel des Grüneburgwegs keine Nebenstraße ist, sondern eine notwendige Querspange der Ein- und Ausfallmagistralen Reuterweg/Hansaallee und Eschersheimer Landstraße; · daß das östliche Drittel des Grüneburgwegs keine Nebenstraße ist, sondern eine zentrale Einkaufs- und Arbeitsplatzstraße für den gesamten Stadtbezirk. Begründung: Stadtplanung darf nicht für jeden Bürger offensichtliche Tatsachen ignorieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 177/2 Betreff: Quartiersgarage im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es im Rahmen der Neuordnung des Grüneburgwegs möglich ist, eine Quartiersgarage unter der Fahrbahn des Grüneburgwegs zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße einzurichten. Dabei kann z.B. die dreistöckige Quartiersgarage unter dem Boulevard St.Germain in Paris (östlich Hausnummer 46 und Kirche St.Nicolas du Chardonnet) dienen, oder jene unter Place Maubert / Rue Lagrange etwas weiter westlich in einem Viertel ähnlicher Infrastruktur wie im östlichen Abschnitt des Grüneburgwegs. Dabei dient zu Kenntnis, daß ersterwähnte Garage unter einer Straße angelegt wurde, die beidseits von großen (haushohen) Baumreihen flankiert ist, ohne daß diese davon beeinträchtigt wären. Begründung: In Zeiten europäischer Einigung sollte das Lernen vom Nachbarn selbstverständlich sein. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 185/2 Betreff: Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß Fußgänger und besonders Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Geh- oder Sehbehinderung an Straßenecken im Verlauf ihres Bürgersteigs unbehindert Querstraßen überqueren können, ohne durch vollgestellte Fahrradparkplätze, wie sie immer häufiger an Straßenecken angelegt werden, zu weiten Umwegen gezwungen zu werden. Begründung: Fahrradparkplätze, die sich um Straßenecken herumziehen - wie z.B. an der Kreuzung Unterlindau / Friedrichstraße - sind meist so vollgestellt, daß Fußgänger keinen Weg hindurch finden. Selbst wenn nur leere Poller oder Fahrradbügel montiert sind, passen Kinderwagen und Rollstühle nicht hindurch. Um den Fahrradparkplatz herumzugehen, ist häufig nicht möglich, weil gleich im Anschluß PKW dicht an dicht parken, so daß allenfalls ein schlanker, gesunder Fußgänger sich dazwischen durchzwängen kann; für Rollstühle und Kinderwagen sind meist weite Umwege nötig. Für sehbehinderte und blinde Menschen sind diese Fahrradparkplätze zudem gefährliche Stolperfallen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 185/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Annahme); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2021, OF 184/2 Betreff: Vorfahrtsregelung auf der Feldbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Feldbergstraße (zwischen Siesmayerstr. und Grüneburgweg) wieder die ‚Rechts vor Links' Regelung einzuführen. Begründung: Wunsch von Anwohnern. Im Zuge der temporären Nutzung der Feldbergstraße durch die Buslinie 36 wurde die o.g. Regelung aufgehoben und Stoppschilder vor den Kreuzungsbereichen der einmündenden Straßen (Myliusstr., Wiesenau, FvS-Straße und Liebigstraße) errichtet. Da die Feldbergstraße durch die Buslinie 36 nicht mehr genutzt wird, ist diese Regelung obsolet. Die aktuelle Verkehrsgeschwindigkeit könnte durch o.g. Maßnahme minimiert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1050 2021 Die Vorlage OF 184/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2021, OF 183/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung in der Oberlindau zu verbessern: 1.) Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201? 2.) Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft 3.) Ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen Begründung: Klagen von Anwohnern: Straßenlampen in der Oberlindau geben in der Dunkelheit viel zu wenig Licht. Die Leuchtstärke ist so gering, daß sich die Begrenzungen des Gehwegs nicht erkennen lassen. Dies ist gerade für ältere Anwohner, aber auch für jüngere Kinder, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, eine besondere Belastung und wird dem bestehenden Wohngebiet nicht gerecht. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlagen wir vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1049 2021 Die Vorlage OF 183/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 47/2 Betreff: Sichere Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg Vorgang: OM 6757/20 OBR 2; ST 596/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten wie das Queren der Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg für zu Fuß Gehende sicherer gestaltet werden kann. Der Magistrat wird beauftragt, an der Ecke vor dem Kosmetiksalon Gehwegnasen einzurichten (Markierung, Poller), um zu schnelles Abbiegen zu verhindern und dem Fußverkehr einen sicheren Raum zu geben. Der Magistrat wird beauftragt, auf dem Abschnitt vor und nach der Kreuzung Tempo 30 einzurichten. Im Anhang befindet sich die Verortung von schützenswerten Einrichtungen mit direktem Zugang zur Straße, sowie schützenswerten Einrichtungen in der unmittelbaren Umgebung. Begründung: Die Gehwege, vor allem an der Ecke vor dem Kosmetiksalon, sind zu schmal und werden dazu noch häufig zugeparkt. Wie schon in OM 6757 dargestellt, wird die Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg von Anwohner*innen beim Queren zu Fuß nicht als sicher empfunden. Dies führen Anwohner*innen auf verkehrswidriges Linksabbiegen - sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts - in den Grüneburgweg, sowie auf häufig erhöhte Geschwindigkeit des MIVs zurück. Da, wie in ST 596 dargestellt, das verkehrswidrige Linksabbiegen nicht baulich verhindert werden kann und die Ergebnisse der Testmessungen der Geschwindigkeit nicht der Wahrnehmung der Anwohnenden entsprechen, bitten wir die obigen Maßnahmen umzusetzen. Text der VwV-StVO(Punkt XI zu Zeichen 274 -Zulässige Höchstgeschwindigkeit): "Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306)." Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6757 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 596 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 47/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 456 2021 Die Vorlage OF 47/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 92/2 Betreff: Fahrradstellplätze Böhmerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Einmündungsbereich Böhmerstraße / Ecke Reuterweg Stellplätze für Fahrräder und Lastenfahrräder durch Aufstellen von Fahrradbügel parallel zum Bordstein eingerichtet werden können. Skizze Im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Bitte von Anwohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 468 2021 Die Vorlage OF 92/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, LINKE. und BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 8/2 Betreff: Fahrradbügel für das Westend II Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der in den Anlage 1 und 2 dokumentierten Fläche an der Kreuzung Staufenstraße/Unterlindau drei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: An den umliegenden Laternen und Straßenschildern werden häufig Fahrräder abgestellt, die teilweise in den angrenzenden Bürgersteig hineinreichen. An der vorgeschlagenen Stelle fließt aufgrund entsprechender Markierungen kein Verkehr, ebenfalls entfällt keine Parkmöglichkeit. Das angrenzende Gewerbe (Kiosk, Café, Bäckerei) der Staufenstraße hat zudem viele Kund*innen, die mit dem Fahrrad unterwegs sind. Abstellmöglichkeiten für diese sind momentan nicht ausreichend vorhanden. Fotos Tim Hoppe Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 129 2021 Die Vorlage OF 8/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fahrradbügel in der Nähe des Kreuzungsbereiches aufgestellt werden sollen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 9/2 Betreff: Neue Bäume für die Unterlindau Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im unteren Teilstück der Straße Unterlindau ab der Ecke Staufenstraße/Unterlindau im öffentlichen Raum mindestens drei neue Bäume zu pflanzen. Dafür sind Flächen des öffentlichen Raumes zur Verfügung zu stellen, die bisher für das Parken von PKW genutzt werden. Eine Pflanzung noch in der Pflanzperiode 2021 wäre falls möglich zu begrüßen. Die Auswahl geeigneter Baumarten und deren Anzahl erfolgt durch das zuständige Amt. Beispiel einer Bepflanzung siehe Anlage 1. Begründung: Gerade das Westend ist für seinen alten Baumbestand bekannt und von den Bürger*innen dafür geschätzt. Da der Baumbestand in den Wohnstraßen des Westend Mitte mittlerweile aber häufig auf Privatgrundstücken steht, bedarf es zur langfristigen Planung und zum Erhalt des Baumbestandes auch Bepflanzungen im öffentlichen Raum. Der vorgeschlagene Straßenabschnitt ist zurzeit ohne jeglichen Baumbestand (siehe Anlage 2). Hier bietet sich die Möglichkeit eine Lücke zu füllen. Gerade in Zeiten des Klimawandels trägt ein umfangreicher Baumbestand zur Abkühlung der Stadt in den Sommermonaten bei. Darüber hinaus wird das Stadtklima durch die natürlichen Eigenschaften der Bäume, Sauerstoff zu produzieren und CO2 langfristig zu binden, positiv beeinflusst. Kartenausschnitt: Ecke Staufenstraße/Unterlindau, Beispiel einer Anpflanzung Quelle: geoinfo.frankfurt.de (Foto: Tim Hoppe). Momentaner Zustand der Straße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 9/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 213 2021 Die Vorlage OF 9/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 7/2 Betreff: Fahrradbügel für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der in Anlage 1 dokumentierten Fläche an der Kreuzung Kronberger Straße/Unterlindau zwei weitere Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Die zwei bereits auf dieser Fläche vorhandenen Fahrradbügel werden von den Bürger*innen bereits sehr gut genutzt. Dennoch stehen aufgrund des hohen Bedarfs an Abstellmöglichkeiten weiterhin Fahrräder an den umliegenden Laternen und Straßenschildern, die teilweise in den angrenzenden Bürgersteig hineinreichen. Auf der vorgeschlagenen Stelle befindet sich neben den zwei bereits bestehenden Fahrradbügeln Platz für zwei weitere. (Foto: Tim Hoppe). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 128 2021 Die Vorlage OF 7/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fahrradbügel in der Nähe des Kreuzungsbereiches aufgestellt werden sollen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 1303/2 Betreff: Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße - Verlegung von Zebrastreifen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in der Mitte der Kronberger Strasse auf die Ecke Kronberger Strasse/ Ecke Freiherr-vom- SteinStrasse zu verschieben. Dadurch könnten mind. vier Parkplätze bestehen bleiben (siehe Fotos). Der Zerastreifen dient der Schulwegsicherung für Schüler*innen der Bettina- sowie der Elsa-Branström-Schule. Aufgrund erhelblicher Sanierungsarbeiten an einem Bürogebäude an der Ecke Kronberg./ Liebigstrasse (Foto 2), fallen für mind. ein Jahr mehrere Parkplätze weg. Dies wird die bereits sehr angespannte Parksituation im genannten Bereich zusätzlich verschärfen. Zusätzlich wurdem auf der Kronbergerstrasse zwei zusätzliche Zebrastreifen angebracht, dadurch sind noch mehr Parkplätze weggefallen. Begründung: Anregung von Anwohnern Foto 1 Ecke Kronberger/ Freiherr- vom-Stein-Strassse (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Foto 2: Zebrastreifen auf der Kronbergerstrassse (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Foto 3: Liebigstrasse: auf der gesamten Seite fallen Parklätze weg) (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7081 2021 Die Vorlage OF 1303/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1289/2 Betreff: Spielplatz Eppsteiner Straße/Ecke Wiesenau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Sanierungsarbeiten auf dem Spielplatz abgeschlossen sein werden. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1907 2021 Die Vorlage OF 1289/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1262/2 Betreff: Der Grüneburgweg muss für alle Bürger da sein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die am 03.11.2020 dem Ortsbeirat vorgestellte Umplanung des Grüneburgwegs in der vorgestellten Form sofort einzustellen; und 2. jegliche weitere Überlegung für den Grüneburgweg zunächst mit den betroffenen Bürgern, Institutionen und Unternehmen des Stadtteils zu besprechen. Begründung: Die vorgestellte Planung ist eine realitätsferne Kopfgeburt, die allein die Wunschvorstellungen der Radentscheid-Aktivisten wiedergibt. Deren Nachteile wären nicht nur vielfältig, sondern für das Leben der Menschen im Grüneburgweg und den angrenzenden Stadtvierteln unerträglich. Allein die größten Nachteile wären: - Im Gegensatz zur Amts-Präsentation ist der Grüneburgweg keine Nebenstraße, sondern die einzige verkehrstüchtige Querspange mit Zweirichtungsverkehr zwischen den Ausfallstraßen Hansaallee / Reuterweg / Mainzer Landstraße und Eschersheimer Landstraße. Der Verkehr müßte bei Realisierung der Planung mehrere Kilometer weite Umwege oder Schleichwege durch die Wohnviertel nehmen - mit ökologisch absurden Folgen: mehr Lärm, mehr Abgase, mehr Lebensgefahr. - Wegfall zahlreicher Parkplätze von Anwohnern, deren Fahrzeuge dann in den umliegenden Quartieren jeden nur erdenklichen Stellplatz belegen werden. Auch die Fahrzeuge des Installationsbetriebes Kletti würden noch stärker als bisher mit dem Parkplatzbedarf der Einwohner konkurrieren. - Nachteile für die Anlieferung zu den zahlreichen Läden und Bürogebäuden; die Anlieferung zum REWE-Markt - und damit zur zentralen Lebensmittelversorgung für einen großen Umkreis - würde unmöglich. - Nach den Zahlen des Straßenverkehrsamtes ist die Zahl der Fahrzeuge, die jeden Tag den Grüneburgweg nutzen (und nicht selten mit mehr als einer Person besetzt sind), weitaus größer als die der Radfahrer; eine solche Straße allein auf die Wünsche der Radfahrer auszurichten, ist daher sowohl sachfremd als auch undemokratisch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1262/2 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1269/2 Betreff: Mehr Licht! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß die Straßenbeleuchtungen in den Straßenzügen - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße - Hedwig-Dransfeld-Straße - Oberlindau so ertüchtigt werden, daß Fußgänger nach Einbruch der Dunkelheit genug sehen können, um evtl. Hindernisse auf dem Gehweg - insbesondere querstehende und querliegende Fahrräder und E-Roller -, aber auch den Bordstein zwischen Gehweg und Straße wahrnehmen zu können. Begründung: In den genannten Straßen leuchten zahlreiche Straßenlaternen derart schwach, daß nach Einbruch der Dunkelheit selbst der Boden der Gehwege nicht mehr zu erkennen ist. Besonders in der Oberlindau lagen auch mehrfach umgekippte E-Roller im Dunkeln quer über dem Gehweg (meist zwischen Friedrichstraße und Hausnummer 79). Die Stolpergefahr auf den Dunkelstrecken der genannten Straßen ist nicht nur für Behinderte, sondern auch für Gesunde sehr hoch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7073 2021 Die Vorlage OF 1269/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1196/2 Betreff: Verkehrssicherheit Reuterweg/Ecke Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Kreuzungsbereich Reuterweg / Ecke Grüneburgweg sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts gegen verkehrswidriges Linksabbiegen in den Grüneburgweg zu sichern; 2. auf dem Reuterweg und im genannten Kreuzungsbereich regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, um die wahrgenommene deutlich überhöhte Geschwindigkeit mancher Verkehrsteilnehmer zu kontrollieren. Begründung: Hinweis von Bürgern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6757 2020 Die Vorlage OF 1196/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1192/2 Betreff: Fahrradbügel umsetzen Abbau in der Oberlindau gegenüber der Einmündung Friedrichstraße und Montage Bremer Platz 1/Ecke Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der Oberlindau auf der linken Seite (Abbildung 1) stehenden Sperrpfosten und Fahrradbügel zu entfernen und dort ca. 2-3 Parkplätze einzurichten. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, die Fahrradbügel auf der Fläche Bremer Platz 1 / Ecke Wolfsgangstraße (siehe Abbildung unten) zu installieren, da die Bewohner dort Fahrradstellplätze wünschen und die Fläche oft illegal mit Sperrmüll zugestellt wird. Begründung: Bitte von Bürgern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 21 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die beiden Absätze des Antragstenors der Vorlage OF 1192/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6755 2020 Die Vorlage OF 1192/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: erster Absatz: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und Piraten (= Enthaltung) zweiter Absatz: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2020, OF 1185/2 Betreff: Westend: Gefährlich für Radfahrer, Kreuzungen entschärfen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. An der Kreuzung Gerviniusstr. / Körnerstr. Sperrflächen in der 5-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und ggf. zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen. 2. An der Kreuzung Leerbachstr. / Gervinusstr. Sperrflächen in der 5-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und ggf. zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen. 3. An der Kreuzung Ecke Böhmerstr. / Reuterweg Sperrflächen in der 5-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und ggf. zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen. 4. An der Kreuzung Böhmerstr. / Parkstr. Sperrflächen in der 5-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und ggf. zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen. 5. An der Kreuzung Böhmerstr. / Oberlindau Sperrflächen in der 5-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und ggf. zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen. 6. An der Straßenkreuzung Auf der Körnerwiese / Gervinusstr., Höhe HsNr 2, die beidenseitigen Sperrflächen, mit Fahrradbügeln auszustatten. 7. An der Ecke Oberlindau / Wolfsgangstr., Höhe HsNr. 142, die bestehende Sperrfläche zu erneuern, auf der gegenüber liegenden Seite, HsNr. 111, ebenfalls eine Sperrfläche aufzubringen und auf beiden Seiten auf den Sperrflächen, Fahrradbügel und ggf. Poller anzubringen. Die Querung für Fußgänger muss dabei gewährleistet sein. Begründung: Wer im Westend mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss sich an vielen Kreuzungen auf gefährliche Situationen einrichten. Unzulässig geparkte Fahrzeuge versperren vor den Kreuzungen die Sicht in die querenden Straßen, bzw. Fahrzeugführer übersehen heranfahrende Fahrradfahrer. Auszug Stvo: Stvo § 12 Halten und Parken: (3) Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, Bilder: (c) Arno Völker Vorbildlich: Beidseits ist die Straßenkreuzung gegen unzulässiges Parken gesichert und für Fahrräder gibt es noch genügend Platz zum Parken. (1) Körnerstr. / Gervinusstr. 2) Gervinusstr. / Leerbachstr. 3) Böhmerstr. / Reuterweg (West) (4) Böhmerstr. / Parkstr (5) Böhmerstr. / Oberlindau (6) Auf der Körnerwiese / Gervinusstr. (7) Oberlindau / Wolfsgangstr. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6751 2020 Die Vorlage OF 1185/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um eine neue Ziffer mit den Worten "8. zu den genannten Maßnahmen durch die Feuerwehr prüfen zu lassen, ob eine Durchfahrtsmöglichkeit der Feuerwehr bei vollständig genutzten Radbügeln gewährleistet ist." ergänzt wird. Abstimmung: 2 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen CDU und BFF (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1165/2 Betreff: Radweg auf der Bockenheimer Landstraße - bitte komplett Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. zu prüfen und berichten, ob auf der Bockenheimer Landstraße auch nach dem Umbau und dem Bau neuer Radwege, die auf Kosten des PKW-Fahrspuren gehen, es weiterhin notwendig ist an der Ampelkreuzung Bockenheimer Landstraße/Mainzer Landstraße/Reuterweg aus der Bockenheimer Landstraße kommend alle bisherige drei Abbiegespuren zu erhalten. 2. sofern die Prüfung ergibt, dass zwei Abbiegespuren ausreichend sind, die Planungen für den Radweg von besagter Kreuzung in Richtung Bockenheimer Warte dahingehend anzupassen, dass der breitere, von der Straße baulich getrennte Radweg nicht erst, wie derzeit und in der bisherigen Planung, auf Höhe des U-Bahn-Eingangs "Alte Oper", sondern direkt an/nach der Ampelkreuzung beginnt. Begründung: Bei der Vorstellung des Vorhabens im Ortsbeirat wurde angemerkt, dass die Bockenheimer Landstraße ohnehin nur noch etwa 2/3 des bisherigen Auto-Verkehrs in ausreichendem oder befriedigendem Maße bewältigen kann. Gleichwohl scheint bisher an der Kreuzung bei der Alten Oper keine Veränderung geplant zu sein, was bedeuten würde, dass eben nicht die gesamte Bockenheimer Landstraße einen baulich getrennten Radweg erhält. Dem stehen bisher die Abbiegespuren an besagter Kreuzung im Wege. Sofern diese Kreuzung nur noch 2/3 des Verkehrs bewältigen muss, da der Rest der Bockenheimer Landstraße ohnehin nicht mehr Verkehr verkraftet, ist anzunehmen, dass auf eine der drei Abbiegespuren verzichtet werden kann. Damit wäre die Möglichkeit des Ausbaus des Radwegs auf der kompletten Bockenheimer Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1165/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 1157/2 Betreff: Fahrradbügel vor dem Haus Liebigstraße Hausnummer 29 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: An der Liebigstr., Höhe HsNr. 29, Ecke Altkönigstr., auf der schraffierten Fläche bis zu 3 Fahrradbügel anzubringen Begründung: Es fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel. Bild: (c) Arno Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6641 2020 Die Vorlage OF 1157/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 1084/2 Betreff: Größere Papierkörbe für den Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, größere Papierkörbe im Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Telemannstraße aufzustellen, die groß genug sind, die Transportbehältnisse der umliegenden Imbißstellen und Restaurants aufzunehmen. Diese Papierkörbe sollten außerdem mit einem Deckel verschließbar sein, so daß Tiere - hier insbesondere Krähen - nicht darankommen. Begründung: Im bezeichneten Abschnitt des Grüneburgwegs findet sich eine große Zahl an Restaurants und Imbißstellen, die vielfältige Speisen zum Mitnehmen anbieten. Die Kunden dafür kommen zum größten Teil aus den hier zahlreichen Büros, verzehren ihre Einkäufe meist am Wegesrand in der Frühstücks- oder Mittagspause und verstopfen dann die viel zu kleinen Papierkörbe mit den Verpackungsresten. Das Problem wird noch dadurch vergrößert, daß eine bedeutende Zahl an Krähen hier und in der näheren Umgebung lebt und häufig sich an evtl. noch verbliebenen Essenresten bedient und dabei Verpackungsteile in der Umgebung der Papierkörbe verstreut. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6253 2020 Die Vorlage OF 1084/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2020, OF 1035/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen die Stadt Frankfurt treffen kann, um 1) die Straßenbeleuchtung in abends nur unzureichend beleuchteten Straßen kurzfristig zu verbessern, beispielsweise in der Konrad-Broßwitz-Straße in Bockenheim oder der Lindenstraße, Oberlindau, Liebigstraße und Friedrichstraße im Westend; 2) welches Beleuchtungskonzept mittel- und langfristig für diese und ähnliche Straßen geplant ist. Ist es beispielsweise möglich, den Umstieg auf LED-Beleuchtung in diesen Straßen vorzuziehen? Begründung: In manchen Straßen des Ortsbezirk ist die Beleuchtung der Straßen abends unzureichend, was eine Gefahr für Fußgänger darstellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1575 2020 Die Vorlage OF 1035/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "beispielsweise in der" die Worte "Appelsgasse und" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 1020/2 Betreff: Nachhaltiges Energiesparen: Umrüstung von Gasleuchten im Bereich des Ortsbezirkes 2 Vorgang: OM 1346/12 OBR 3; B 472/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Ergänzend zum Magistratsbericht B 472/2019 wird um Auskunft gebeten, in welchem Zeitraum die geplante Umrüstung der Gasleuchten in den Stadtteilen Westend, Bockenheim und Kuhwald er- folgen soll. Es handelt sich um Umrüstungsmaßnahmen in folgenden Straßen: - Emil-Claar-Straße Am Weingarten Buzzistraße - Feuerbachstraße Ginnheimer Straße Funckstraße - Lindenstraße Manskopfstraße - Siesmayerstraße (Planungen abgeschlossen) Begründung: Die Umrüstung der Gasleuchten geht auf einen entsprechenden Antrag des OBR 3 zurück (OM 1346/2012). Im o.g. Magistratsbericht werden zahlreiche bereits durchgeführte Maßnahmen ange- führt, für eine Reihe von Straßen gibt es jedoch keinerlei Hinweis auf den Stand der Planungen bzw. darauf, ob hier überhaupt noch Umrüstungsmaßnahmen vorgesehen sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1346 Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 472 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1569 2020 Die Vorlage OF 1020/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1023/2 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten- Nutzen- Analyse der Varianten des U-Bahn- Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim als zusätzlich Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campus-Meilen Linie) und der Buslinie 64 ( Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelin- allee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 533 2020 Die Vorlage OF 1023/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, SPD, 3 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 3 CDU, 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 999/2 Betreff: Tempo 30 gilt auch für Radfahrer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Einhaltung von Tempo 30 auch durch Radfahrer gewährleistet werden kann. Begründung: In den Tempo-30-Zonen im Westend (und dabei ganz besonders in der Leerbachstraße und der Oberlindau stadteinwärts) werden sehr häufig Autofahrer, die sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, von rasenden Radlern überholt (die außerdem häufig beim Überholen blitzschnell auf den Gehweg und danach wieder zurück auf die Straße wechseln. Angesichts dieses Verhaltens von - leider viel zu vielen - Radfahrern darf man sich nicht wundern, wenn bei Autofahrern die Akzeptanz von Geschwindigkeitsbeschränkungen immer schlechter wird. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 999/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 935/2 Betreff: Straßenschäden reparieren: Leerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß die Leerbachstraße zwischen Emil-Claar-Straße und Gärtnerweg einen neuen Straßenbelag erhält. Begründung: Der benannte Straßenabschnitt ist eine üble Holperpiste, die für Auto- und Radfahrer unzumutbar ist. Das führt unter anderem auch dazu, daß Radfahrer auf die ohnehin engen Gehwege ausweichen und dort Fußgänger gefährden. Menschen mit Rückenproblemen erhalten bei jeder Stolperstelle während der Fahrt schmerzhafte Stöße, die zum Teil noch lange nachwirken. Nach den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte scheint es zu vermessen, zu erwarten, daß der Straßenzustand Frankfurter Straßen eines Tages wenigstens der Qualität entsprechen könnte, die man auf den Überlandstrecken der Marquesas-Inseln im Südpazifik vorfindet. Aber wenigstens könnten die Straßenbeläge so gestaltet werden, daß man sie benutzen kann, ohne eine Gehirnerschütterung zu bekommen. Das betrifft nicht nur die Asphaltflächen, sondern auch die aus unerfindlichen Gründen in aller Regel als geplante Schlaglöcher zu tief eingesetzten Kanaldeckel. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5335 2019 Die Vorlage OF 935/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 936/2 Betreff: Straßenschäden reparieren: Unterlindau Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß die Straßenschäden in der Unterlindau zwischen Kreisel Mitscherlichplatz und der Mitte des Abschnitt südlich der Staufenstraße behoben werden. Begründung: Das beginnt bei der Ausfahrt aus dem Kreisel. Danach gibt es in Fahrtrichtung Süden - zwischen halbwegs akzeptablen Streckenabschnitten immer wieder Löcher, Risse oder abgesenkte Kanaldeckel, die wie Schlaglöcher wirken. Nördlich der Bockenheimer Landstraße wurde vor einiger Zeit nach Antrag des Ortsbeirats 2 der Straßenbelag erneuert, aber nur bis zum Ende der Bürobebauung. Im nördlichen Abschnitt bis zur Staufenstraße - dort wo die Menschen wohnen - blieben die Straßenschäden erhalten. Dem Magistrat scheint das Wohlergehen und der Lärmschutz der Bürger unwichtig. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5336 2019 Die Vorlage OF 936/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 939/2 Betreff: Fußgänger haben ein Recht auf gefahrloses Gehen Der Magistrat möge prüfen und berichten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, daß seit vielen Jahren und in den letzten Jahren zunehmend unzählige Radfahrer die Gehwege benutzen? 2. Ist dem Magistrat bekannt, daß außer Radfahrern auch Postradfahrer, Kurierradfahrer, Transportradfahrer, Segwayfahrer, Tretrollerfahrer, Velotaxis und in letzter Zeit besonders verstärkt Elektrorollerfahrer die Gehwege benutzen? 3. Ist dem Magistrat bekannt, daß auf einigen Gehwegen (z.B. in der Emil-Claar-Straße und im Reuterweg) auch Motorradfahrer die Gehwege benutzen? 4. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer auch dann auf Gehwegen fahren, wenn parallel dazu Radwege angelegt wurden? 5. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer auch zwischen Ladenauslagen von Supermärkten und Obstläden hindurchfahren? 6. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer auch zwischen Tischreihen von Straßencafés hindurchfahren? 7. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer auch auf S-Bahnsteigen entlangfahren? 8. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer auch in Einkaufszentren herumfahren? 9. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer und Elektrorollerfahrer in Fußgängerzonen bewußt sportlich Slalom um die Fußgänger herum fahren? 10. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer und Elektrorollerfahrer aggressiv schnell durch alle Fußgängerzonen rasen (und nicht fahren)? 11. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer und Elektrorollerfahrer auf nebeneinanderliegenden Geh- und Radwegen - wie z.B. im Reuterweg - nebeneinander herfahren und die Fußgänger zwingen, sich an die Wände zu quetschen? 12. Ist dem Magistrat bekannt, daß Elektrorollerfahrer häufig zu zweit auf dem Roller unterwegs sind? 13. Ist dem Magistrat bekannt, daß Elektrorollerfahrer häufig in Kolonnen von drei oder vier Rollern hintereinander die Gehwege entlang fahren? 14. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer bis in Ladeneingänge fahren und erst dort vom Rad springen? 15. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer Fußgängern, die sich wegen der Belästigung und Gefährdung beschweren, Prügel androhen? 16. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer und Elektrorollerfahrer ihre Räder und Roller häufig beliebig quer auf Gehwegen abstellen, so daß zumindest Menschen mit Kinderwagen oder im Rollstuhl auf die Straße ausweichen müssen? 17. Ist dem Magistrat bekannt, daß Stadtpolizisten, die auf derartige Vergehen angesprochen werden, ablehnen, dagegen vorzugehen, mit dem Argument, dafür seien sie nicht zuständig? 18. Ist dem Magistrat bekannt, daß Spazierengehen in Grünanlagen und auf Flußuferwegen praktisch unmöglich geworden ist, weil man dort ständig von rasenden und aggressiven Radfahrerpulks umschwirrt wird? Originalzitat, am Mainufer in Sachsenhausen aus einem Pulk heraus: "Es wird Zeit, daß diese Scheiß-Fußgänger hier verschwinden!" Der Magistrat möge bitte nicht nur die vorstehenden Fragen beantworten, sondern auch folgende: 19. Hat der Magistrat Pläne, das geschilderte Unwesen der Dauergefährdung und Belästigung von Fußgängern durch alle Arten Radfahrer endlich nachhaltig zu bekämpfen? 20. Oder wartet der Magistrat ab, bis die Fußgänger endlich genug haben und sich zur Wehr setzen? Begründung: Fußgänger in Frankfurt haben mittlerweile den Eindruck, daß sie Freiwild sind für alles, was sich auf zwei oder drei Rädern bewegt und mit dem von der Politik geschürten Selbstbild als heilige Weltenretter vor der Klimagefahr glaubt, sich alles erlauben zu dürfen. Da Politik und Polizei bisher sich standhaft weigern, irgendetwas Nachhaltiges für den Schutz der Fußgänger zu tun, bleibt diesen letztlich nur die Notwehr gegen die tägliche Gewalt, die ihnen angetan wird. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 939/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 951/2 Betreff: Laubbläser-Lärm beenden Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß der Einsatz von Laubbläsern mit lautstarken Verbrennungsmotoren in der Stadt verboten wird; denn mit welche Berechtigung dürfen diese Geräte lauter sein als der lauteste Fluglärm? Begründung: Laubbläser, die nicht mit elektrischen Motoren ausgestattet sind, verursachen Lärmpegel bis 96 dB (gemessen im Westend, Emil-Claar-Straße, um 13 Uhr mittags). was eindeutig gesundheitsschädigend ist. Zudem hat es sich bisher als undurchführbar erwiesen, den Bedienern dieser Geräte die Einhaltung der Mittagsruhe anzugewöhnen; man erhält statt dessen nur Drohungen oder aggressives Weiterblasen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 951/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2019, OF 933/2 Betreff: Mobile Geschwindigkeitsmessung im Reuterweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Reuterweg im Abschnitt zwischen Bockenheimer Anlage und Fürstenbergerstr. mobile Geschwindigkeitsmessungen des Autoverkehrs durchzuführen, um insbesondere die Einhaltung der Geschwindigkeitsvorgaben in den Nacht- und Tagesrandzeiten zu überwachen. Begründung: Hinweis von Bewohnern auf zum Teil erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zum Verdacht auf "illegale Autorennen". Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5334 2019 Die Vorlage OF 933/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 903/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner des Reuterwegs vor Verkehrsbelastungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Im Reuterweg - Abschnitt zwischen Fürstenberger Straße und Bockenheimer Anlage - ist im Rahmen eines Ortstermins mit Bewohnerinnen und Bewohnern, dem Straßenverkehrsamt und Mitgliedern des Ortsbeirats zu prüfen, wie die Anwohner/innen vor gefährlichen Situationen und Lärm durch zu schnell fahrende Kraftfahrzeuge geschützt werden können. 2. Die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Alleenring ist auf den Reuterweg zwischen Bockenheimer Anlage und Fürstenberger Straße auszudehnen. Begründung: Anwohner/innen berichten, dass es auf dem Reuterweg aufgrund zu schnell fahrender Kraftfahrzeuge immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Insbesondere wird berichtet, dass es in Zeiten, in denen auf der Eschersheimer Landstraße die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, die Kraftfahrzeuge besonders schnell fahren, was zu einer erhöhten Gefährdung der Anwohner/innen und einer erhöhten nächtlichen Lärmbelästigung führt. Zur Prüfung von Entlastungsmöglichkeiten ist im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins mit Anwohner/innen, Vertreter/innen des Straßenverkehrsamts und des Ortsbeirats zu diskutieren, mit welchen Maßnahmen die Anwohner/innen vor den Auswirkungen des beschleunigten Durchgangsverkehrs geschützt werden können. Als schnell umzusetzende Maßnahme sollte zunächst die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Eschersheimer Landstraße auf den Reuterweg aus -geweitet und durch Geschwindigkeitsmessungen kontrolliert werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1424 2019 Die Vorlage OF 903/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: SPD, 2 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE Ziffer 2.: 2 CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 865/2 Betreff: Schleichverkehr durch die Straße Unterlindau? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und in welchem Maße Schleichverkehr von PKW bzw. LKW durch die Nebenstraßen des Stadtteil Westend feststellbar ist, bei denen die PKW bzw. LKW offenbar Stauungen auf den Hauptstraßen zu umgehen versuchen. Hierbei ist insbesondere der Weg von der Bockenheimer Landstraße durch die Straße "Unterlindau" von Interesse. 2. ob der Magistrat eine signifikante Zunahme eines Schleichverkehrs von PKW bzw. LKW durch die Nebenstraßen des Stadtteils Westend aufgrund der zuletzt angekündigten verkehrlichen Veränderungen auf der Bockenheimer Landstraße (eine PKW-Spur weniger) befürchtet. Hierbei ist insbesondere der Weg von der Bockenheimer Landstraße durch die Straße "Unterlindau" von Interesse. 3. welche Maßnahmen dem Magistrat geeignet erscheinen, einen Schleichverkehr durch die Nebenstraßen des Stadtteils Westend zu unterbinden, falls die Fragen zu Ziffer 1.) bzw. Ziffer 2.) bejaht werden. Begründung: Bürgeranfragen. Insbesondere formuliert in einem Ende Juni veröffentlichtem Leserbrief in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1393 2019 Die Vorlage OF 865/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2019, OF 854/2 Betreff: Gedenktafel am Geburtshaus von Erich Fromm Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob am Geburtshaus von Erich Fromm in der Liebigstraße 27 eine Gedenktafel angebracht werden kann. Bei positiver Prüfung wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Auszug aus Wikipedia: Erich Fromm (* 23. März 1900 in Frankfurt am Main; † 18. März 1980 in Muralto, Schweiz) war ein deutsch-US-amerikanischer Psychoanalytiker, Philosoph und Sozialpsychologe. Seine Beiträge zur Psychoanalyse, zur Religionspsychologie und zur Gesellschaftskritik haben ihn als einflussreichen Denker des 20. Jahrhunderts etabliert. Viele seiner Bücher wurden zu Bestsellern, insbesondere Die Kunst des Liebens aus dem Jahre 1956 sowie Haben oder Sein von 1976. Seine Gedanken wurden auch außerhalb der Fachwelt breit diskutiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4957 2019 Die Vorlage OF 854/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 833/2 Betreff: Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Kreuzungen der Bockenheimer Landstraße je in Fahrtrichtung zusätzliche Radverkehrssignale in die Signalsteuerungen der Ampelanlagen auf der Bockenheimer Landstraße zeitnah installiert werden können, um sodann durch jeweils vor dem Autoverkehr geschaltete Grünphasen (mind. drei Sekunden) die Gefährdung von Radfahrer*innen durch rechtsabbiegende PKW oder LKW auf der Bockenheimer Landstraße zu senken: a. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Mendelssohnstraße sowie Siesmayerstraße, b. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Feuerbachstraße sowie Freiher-vom-Stein-Straße, c. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Ulmenstraße sowie Liebigstraße, d. Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung Unterlindau. Begründung: Fragen der Verkehrssicherheit sollten nicht durch Zuwarten auf ein Gesamtkonzept für die Bockenheimer Landstraße verschoben werden sondern immer möglichst aktuell gestellt und beantwortet werden. Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Nun ist für Radfahrer*innen die Situation eines rechtsabbiegenden PKW oder LKW besonders gefahrenträchtig. Durch Fahrradampeln, die den Radfahrer*innen eine vor dem Autoverkehr frühere Grünphase gibt, könnte die Verkehrssicherheit erhöht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 833/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1384 2019 Die Vorlage OF 833/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2019, OF 811/2 Betreff: Barrierefreiheit Freiherr-vom-Stein-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die beidseitigen Bürgersteige der Freiherr-vom-Stein-Straße im Abschnitt Ecke Staufenstr. bis Ecke Eppsteiner Straße gegen Zuparken zu sichern. Begründung: Beschwerde von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4652 2019 Die Vorlage OF 811/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2019, OF 783/2 Betreff: Herstellung einer direkten ÖPNV-Verbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, schnellstmöglich in die Planungen für eine neu zu errichtende Straßenbahnlinie vom Platz der Republik zum Uni-Campus Westend und von dort über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße einzutreten. Folgende Linienführung soll gebaut werden: ab Hauptbahnhof zum Abzweig Düsseldorfer Straße/Mainzer Landstraße über die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Reuterweg, Bremer Platz, Uni-Campus Westend (IG-Farben-Hochhaus), weiter über die Bremer und Holzhausenstraße zur Eckenheimer Landstraße. Diese neue Strecke soll auch in die Linienplanung des "Ebbelwoi-Express' einbezogen werden, um mehr als 30 Jahre nach der Einstellung der Straßenbahn zur Alten Oper dieses Gebäude wieder mit anderen historischen Bauwerken wie dem Hauptbahnhof und der Paulskirche zu verbinden. Begründung: Die Präsidentin der Universität Brigitta Wolff fordert seit langem einen besseren Anschluss des Campus Westend an den öffentlichen Nahverkehr. Der Anschluss des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches rund um den Reuterweg sowie des neuen Universitätsstandortes an den ÖPNV ist verbesserungswürdig, wobei ein hohes Fahrgastpotential erschlossen werden kann. Eine Querverbindung zwischen dem neuen Universitätscampus und dem Nordend fehlt bislang. Diese Linie hätte ein hohes Fahrgastpotential und eine hohe Sogwirkung auf den MIV, Pendler und Studenten. Für die aus Westen und Südwesten kommenden Straßenbahnlinien sollte zur Entlastung eine Alternative zur Altstadtstrecke geschaffen werden, die die Innenstadt berührt (hier: Opernplatz) und mit dem restlichen Netz (hier: Taunusanlage, Opernplatz, Holzhausenstraße, Eckenheimer Landstraße) verknüpft ist. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2019, OF 772/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1225 2019 1. Die Vorlage OF 772/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass der Magistrat den Sachverhalt prüfen und berichten soll und als Begründung nur das Wort "Informationsbedarf" aufgeführt wird. 2. Die Vorlage OF 783/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2019, OF 781/2 Betreff: Schließfächer für Obdachlose Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Frankfurt nach dem aktuellen Vorbild von Paris spezielle Schließfächer für Obdachlose eingerichtet werden können, damit sie nicht gezwungen sind, ihre ganze Habe ständig in der Stadt herumzufahren. Begründung: Viele Obdachlose sind mit viel Gepäck, meist in unzähligen Plastiktüten, häufig mit einem "ausgeliehenen" Einkaufswagen unterwegs und campieren damit teilweise recht platzraubend auf Bürgersteigen. Beispiel: Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg. Für die Betroffenen wäre es nicht nur bequemer, sondern vor allem auch sicherer, das meiste ihres zwar gemessen an "normalen" Lebensumständen geringen, für sie aber eminent wichtigen Besitzes einschließen zu können. Die Einrichtung derartiger Schließfächer könnte ein erster und vor allem recht zügig realisierbarer Schritt sein, das Leben der Obdachlosen zu verbessern, ohne daß man darüber eine dauerhaftere Lösung aus den Augen verlieren müßte. Werden derartige Schließfachanlagen modular aufgebaut, dann sind sie später auch leicht weiter zu verwenden, z.B. in einem zukünftigen Obdachlosenwohnheim oder auch als Einkaufszwischenspeicher in der Innenstadt, wenn die Obdachlosen wegen besserer Lösungen die Fächer nicht mehr benötigen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1226 2019 Die Vorlage OF 781/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2018, OF 749/2 Betreff: Fahrradständer Liebigstraße/Staufenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: an der Kreuzung Liebigstraße/Staufenstraße an den drei Standorten Fahrradständer, wie auf den Bildern dargestellt, aufzustellen. Begründung: Im nördlichen Westend werden von der wachsenden Wohnbevölkerung mehr Fahrradständer benötigt, vorhandene Sperrflächen können dadurch Vernünftig genutzt werden. Bild 1 (Platz für Fahrradständer, linke und rechte Straßenecke) Bild 2 (Platz für Fahrradständer, rechte Straßenecke) Bilder: (c) A. Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 749/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und 1 FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 647/2 Betreff: Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2-Gebiet schließen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die mit nur Tempo 30 Schild verbliebenen Straßenabschnitte im Westend-Nord und Westend-Nordost zwischen Siesmayerstraße, Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Anlage, Eschersheimer Landstraße, Bremer Straße, Fürstenbergerstr., mit Ausnahme von Reuterweg und Eschersheimer Landstraße, in eine jeweils geschlossene Tempo 30 Zone umzuwidmen. Auswahl von Straßenabschnitten nur mit Schild 30KM Sicherheitsgeschwindigkeit: 1. Siesmayerstraße (zw. Bockenheimer Landstr. & Grüneburgweg) 2. Fürstenbergerstr. (zw. Reuterweg & Grüneburgweg) 3. Liebigstraße (zw. Grüneburgweg/Fürstenbergerstr. & Feldbergstraße) 4. Grüneburgweg (zw. Eschersheimer Landstr. & Reuterweg) 5. Grüneburgweg (zw. Reuterweg & Fürstenbergerstr.) 6. Noch übersehene Abschnitte. 7. Vorverlegung der T30 Zone auf der Hansaallee vor den Abzweig in die Holzhausenstraße. Begründung: Leider gibt es in den beiden Gebieten noch einige Tempo 30 Zonen Ausnahmen, sie sind zwar meist mit 30 Km Schildern ausgestattet, aber es ist aus meiner Sicht unnötig, solche meist kurzen Abschnitte, aus der T30 Zone auszunehmen. In früheren Stellungnahmen des Magistrats wurden solche Ausnahmen meist mit dem Argument, das sei eine Grundnetzstraße, aus der T30 Zone ausgenommen. Oft wurde auch angemerkt, dass dies Linienbusse behindern würde. Seit mehreren Jahren fahren die Linien 36 und 75 durch das nördliche Westend in den Tempo 30 Zonen, ohne Beeinträchtigung. Für Fahrzeugführer ist es recht verwirrend wenn sich Tempo 30 Zone und Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km abwechseln. Besonders der Grüneburgweg zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße würde durch eine Tempo 30 Zone aufgewertet. Er ist das Einkaufszentrum für das nordöstliche Westend. Die Ausweisung als T30 Zonen würde hier die Verkehrssicherheit und die Wohn und Aufenthaltsqualität verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Die antragstellende Fraktion ergänzt die Vorlage OF 647/2 um die Ziffer "8. Feldbergstraße". Beschluss: Die geänderte Vorlage OF 647/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 649/2 Betreff: Falschfahrer in einem Streckenabschnitt der Friedrichstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie die von Anwohner*innen gemeldeten Verkehrsgefährdungen im Streckenabschnitt der Friedrichstrasse (Einbahnstraße) zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße durch Autofahrer*innen, die diesem Streckenabschnitt häufig entgegen der zugelassenen Fahrtrichtung benutzen, entgegengewirkt werden kann. Begründung: Hinweise von Bewohnern der Friedrichsstraße. Für Sachverhalte dieser Art wäre ein erweiterter Mängelmelder für den Straßenverkehr (siehe Antrag "Mängelmelder für den Straßenverkehr erweitern" sinnvoll). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3866 2018 Die Vorlage OF 649/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2018, OF 618/2 Betreff: Baustelle Onyx in der Oberlindau 76 bis 78 - wochenlange Absperrung des Bürgersteigs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, warum der Bürgersteig vor der Immobilie "Onyx" in der Oberlindau wochenlang abgesperrt ist, ohne dass die abgesperrte Fläche jemals vom Baustellenverkehr oder zur Aufstellung von schwerem Baugerät genutzt wird. Begründung: Hinweis von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3591 2018 Die Vorlage OF 618/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2018, OF 582/2 Betreff: Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Freiherr-vom-Stein-Straße vor der Einbiegung der Kronberger Straße durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Begründung: Hinweis von Bewohnern. Fahrzeuge, die aus der Kronberger Straße in die Freiherr-vom-Stein-Straße einfahren, haben Vorfahrt. Viele Autofahrer, die von der Bockenheimer Landstraße kommend auf der Freiherr-vom-Stein-Straße fahren, rechnen leider nicht damit, dass sie die Vorfahrt zu achten haben. Das führt dazu, dass die Fahrzeuge, die aus der Kronberger kommen, oft durch Hupen auf ihre Vorfahrt aufmerksam machen und sie letztlich erzwingen. Es entstehen oftmals unfallträchtige Bremsmanöver. Das passiert am Tag oft, leider auch in der Nacht. Die Vorfahrtregelung als gegeben genommen kommt der Gedanke, entweder durch ein Verkehrsschild oder durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3342 2018 Die Vorlage OF 582/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Betreff: Verkehrszählung Siesmayerstraße und Grüneburgweg - und nun? Vorgang: OM 1688/17 OBR 2; ST 419/18; OM 992/16 OBR 2; ST 1531/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Wie beurteilt der Magistrat die Ergebnisse der Verkehrszählung vor dem Hintergrund der in der OM 992 vom 28.11.2016 aufgeworfenen Probleme? Warum führte der Magistrat eine Zählung an der Kreuzung Grüneburgweg/Siesmayerstraße durch und nicht wie vom Ortsbeirat gewünscht am Grüneburgweg nach der August-Siebert-Straße? Ein besonderes Anliegen des Ortsbeirates war die Zählung der Fahrradfahrten auf den Gehwegen (OM 1688). Warum wurden diese nicht gezählt? Woher stammen die in der ST 419 aufgeführten Vergleichszahlen aus dem Jahr 2016, wenn der Magistrat in seiner ST 692 noch betont: "Genauere Kenntnisse über den Umfang eines Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siesmayerstraße liegen nicht vor." Neben der Beantwortung der Fragen bittet der Ortsbeirat um einen möglichst baldigen Termin mit den entsprechenden Fachämtern des Verkehrsdezernats, aber auch mit Vertreter*innen der Stadtplanung. Begründung: So dankbar der Ortsbeirat für die durchgeführte Verkehrszählung ist, so wenig bringen die rohen Zahlen eine Veränderung bei der zu Grunde liegenden Problematik. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 874 2018 1. Die Ziffern 1. bis 4. der Vorlage OF 547/2 werden als Anfrage an den Magistrat beschlossen. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Ziffer 5. der Vorlage OF 547/2 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2018, OF 527/2 Betreff: Baustelleneinrichtung Leerbach-Palais Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Baustelleneinrichtung des Leerbach-Palais mit ihrem undurchsichtigen Bauzaun beeinträchtigt die Sicht für Fahrzeuglenker in der Leerbachstraße. Um die gefährliche Situation zu entschärfen sind mehrere Maßnahmen möglich: - Der Bauzaun wird im Kreuzungsbereich teilweise entfernt oder niedriger gestaltet. - Stopschilder und Haltelinien für Verkehre aus der östlichen Emil-Claar-Straße und der Leerbachstraße im Kreuzungsbereich sind einzurichten. - An der Kreuzung wird ein Spiegel angebracht, der die Einsicht aus der Leerbachstraße in die östliche Emil-Claar-Straße und umgekehrt ermöglicht. Begründung: Für das Bauprojekt Leerbach-Palais wurde ein undurchsichtiger Bauzaun in der Leerbachstraße und in der Emil-Claar-Straße eingerichtet. Fahrzeuge die aus Richtung Grüneburgweg kommen und entweder weiter auf der Leerbachstraße weiterfahren oder nach rechts in die Emil-Claar-Straße abbiegen wollen, können den Verkehr aus der östlichen Emil-Claar-Straße durch den undurchsichtigen Bauzaun nicht einsehen. Dadurch kam es bereits zu gefährlichen Situationen an diesem Kreuzungspunkt. Daher besteht an dieser Stelle dringender Handlungsbedarf den Kreuzungspunkt zu entschärfen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3032 2018 Die Vorlage OF 527/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2018, OF 497/2 Betreff: Zukunft der Immobilie Unterlindau 18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. für den Fall eines Verkaufs der Immobilie Unterlindau 18 das städtische Vorkaufsrecht in Milieuschutzsatzungsgebieten wahrzunehmen, da für das Gebäude nach einem Verkauf eine Luxussanierung mit entsprechenden Auswirkungen auf die Bestandsmieter zu erwarten ist; 2. parallel zur Vorbereitung der Maßnahme gem. Nr. 1 im Rahmen eines Runden Tisches mit dem Eigentümer, Kaufinteressenten, Vertretern der Mieter sowie des Ortsbeirates 2 die zukünftige Nutzung des Objekts zu besprechen. Begründung: Die Immobilie Unterlindau 18, Baujahr ca. 1885, befindet sich im Gebiet der Milieuschutzsatzung Westend 1. Angabegemäß wurden bereits Kaufinteressenten und deren Architekten durch das Gebäude geführt. In dem Gebäude befinden sich 5 Mietparteien, darunter Familien mit schulpflichtigen Kindern. Die Mieter wohnen teilweise seit mehr als 20 Jahren in dem Gebäude; die Familien einiger Mieter bereits seit mehr als 60 Jahren. Nach einem Verkauf des Gebäudes ist eine Luxussanierung und einhergehend eine starke Steigerung der Mieten oder eine Umwandlung des Gebäudes in Eigentumswohnungen zu erwarten. Um einer Entwicklung wie in der Unterlindau 20-32 vorzubeugen, wo seit Beginn der Sanierung 2012 die meisten Mieter ausgezogen sind, ist ggf. die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts durch die Stadt notwendig. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2751 2018 Die Vorlage OF 497/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2018, OF 494/2 Betreff: Vorkaufsrecht für die Unterlindau 18 wahrnehmen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Für das Gebäude Unterlindau 18 soll der Magistrat das Vorkaufsrecht in Milieuschutzsatzungsgebieten wahrnehmen, da für das Gebäude Unterlindau 18 nach einem Verkauf eine Luxussanierung zu erwarten ist. Begründung: Die Immobilie Unterlindau18, Baujahr ca. 1885 befindet sich im Gebiet der Milieuschutzsatzung Westend 1. Es wurden bereits Interessenten, und deren Architekten durch das Gebäude geführt. Bei diesen Besichtigungen fielen die Worte Sanierung und Modernisierung. für das Gebäude. In dem Gebäude befinden sich 5 Mietparteien, darunter Familien mit schulpflichtigen Kindern. Die Mieter wohnen teilweise seit mehr als 20 Jahren in dem Gebäude; die Familien einiger Mieter bereits seit mehr als 60 Jahren. Nach einem Verkauf des Gebäudes ist eine Luxussanierung und eine Vertreibung der Mieter durch starke Steigerung der Mieten, oder gar eine Umwandlung des Gebäudes in Eigentumswohnungen zu erwarten. Um einer Entwicklung wie in der Unterlindau 20-32 vorzubeugen, wo seit Beginn der Sanierung 2012 bereits 90 % der Mieter ausgezogen sind, ist die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts durch die Stadt notwendig Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 494/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 455/2 Betreff: Weitere Nutzung der vormaligen Andienungsfläche des Gemeindehauses Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Kronberger Straße / Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße die bestehenden "festen" Sperrpfosten sowie den ersten Fahrradbügel (siehe Foto) durch "umklappbare" Sperrpfosten zu ersetzen und der ev.-reform. Gemeinde die entsprechenden Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Begründung: Bitte der Kirchengemeinde, die ehemalige Andienungszone für das Gemeindehaus weiter zugänglich zu halten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2504 2017 Die Vorlage OF 455/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2017, OF 391/2 Betreff: Straßenbelag auf der Unterlindau fertigstellen Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß auf dem nördlichen Abschnitt der unteren Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstarße und Staufenstraße der Straßenbelag in gleicher Qualität wie im südlichen Abschnitt hergestellt wird. Begründung: Nach einem Antrag des Ortsbeirats 2 wurden im genannten Straßenabschnitt zunächst die zahlreichen Schlaglöcher (mit meist offenliegendem Kopfsteinpflaster) notdürftig mit Asphalt verfüllt. Dabei entstand eine neue unebene Hoppelpiste. Vor einigen Wochen wurde nun der südliche Abschnitt ordentlich glatt mit Asphalt überzogen. Der nördliche Abschnitt verbleibt bisher als unebene Piste; auch ein Schlagloch mit Kopfsteinpflaster ist weiterhin offen. Es hat den Anschein, als habe die Stadt lediglich im Bereich der Bürogebäude für einen gleichmäßigen Straßenbelag gesorgt. Im Bereich der Wohngebäude blieb es bisher bei der lärmintensiven Holperstrecke. Das erweckt den Anschein der Mißachtung der Wohnbevölkerung durch die Stadt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 391/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und 1 LINKE. gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. und Piraten
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2017, OF 390/2 Betreff: Laubbläser-Lärm beenden Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß der Einsatz von Laubbläsern mit lautstarken Antriebsmotoren verboten wird. Begründung: Laubbläser, die nicht mit elektrischen Motoren ausgestattet sind, verursachen Lärmpegel bis 96 dB (gemessen im Westend, Emil-Claar-Straße, um 13 Uhr mittags). was eindeutig gesundheitsschädigend ist. Zudem hat es sich bisher als undurchführbar erwiesen, den Bedienern dieser Geräte die Einhaltung der Mittagsruhe anzugewöhnen; man erhält statt dessen nur Drohungen oder aggressives Weiterblasen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2259 2017 Die Vorlage OF 390/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen SPD und FDP (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2017, OF 323/2 Betreff: Zukunft des Bürgerinstituts Oberlindau Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf dem Hintergrund der Planung des Bürgerinstituts in der Oberlindau, sich zu erweitern, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie sehen die konkreten Pläne des Bürgerinstituts bisher aus? 2. Ist dabei geplant, die Fläche des Rothschildparks zu beschneiden? 3. Welche alternativen Standorte für das Bürgerinstitut wären in der Umgebung des bisherigen Standortes denkbar? 4. Ist der Magistrat bereit, dem Bürgerinstitut bei der Entwicklung eines neuen Standortes zu helfen und die bisher blockierte Fläche dem Rothschildpark wieder anzugliedern? Begründung: Einerseits ist es wünschenswert, das Bürgerinstitut zu erhalten und zu fördern. Dabei wäre eine Neuansiedlung in größerer Nähe zu Bus und Bahnhaltestellen besonders zu bevorzugen, da die "Kunden" des Instituts häufig gehbehindert sind. Andererseits wäre es auch für alle Bürger (einschließlich der "Kunden" des Instituts) sehr angenehm, wenn die Fläche des Rothschildparks erweitert werden könnte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu Vertreter des Magistrats bzw. des Bürgerinstitutes einzuladen. 2. Die Vorlage OF 323/2 wird bis zur Vorstellung im Ortsbeirat zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2017, OF 275/2 Betreff: Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg Vorgang: OM 992/16 OBR 2; ST 692/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Eine Verkehrszählung an der Einmündung der Siesmayerstraße in die Bockenheimer Landstraße und am Grüneburgweg nach der Kreuzung mit der August-Siebert-Straße an mindestens zwei Wochentagen (Mo. & Do.) durchzuführen. Die Verkehrszählung soll außerhalb von Ferienzeiten zur morgen- und abendlichen Rushhour (7-9 & 17-19 Uhr), sowie zum Vergleich zur Mittagszeit (2 Std.) stattfinden und neben Fahrzeugen auch Fahrräder mit einzubeziehen. Hierbei sind auch die Fahrräder die auf dem Gehweg unterwegs sind zu erfassen. Am Grüneburgweg kann auf die Zählung der Fahrräder verzichtet werden. Das Ergebnis der Verkehrszählung ist dem OBR 2 zeitnah vorzulegen und ein anschließender Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern soll Maßnahmen zur Abhilfe erarbeiten. Begründung: Wie in der Sitzung am 28. November beratenen OF 125/2 dargelegt, bestehen u.a. an der Einmündung Siesmayerstraße zur Bockenheimer Landstraße erhebliche strukturelle Mängel in der Verkehrsführung, die ein gesundes Miteinander von Fußgängern, Fahrrad und motorisiertem Individualverkehr beeinträchtigen, ja sogar zu gesundheitliche Beeinträchtigungen führen können. Aus diesem Grund sind belastbare Fakten unerlässlich um ggf. Verkehrsströme neu zu ordnen. Siehe auch ST 692 zu Punkt 3, Satz 3: "Genauere Kenntnisse über den Umfang des Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siemayerstraße liegen nicht vor. " Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 22.05.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1688 2017 Die Vorlage OF 275/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des ersten Absatzes gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2017, OF 273/2 Betreff: Kein SUV-Parkplatz auf dem Bürgersteig Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu veranlassen, dass das SUV mit einem Frankfurter polizeilichen Kennzeichen nicht mehr auf dem Eckstück des versiegelten Vorgartens des Lokals "Gustav" an der Ecke Reuterweg/Eppsteiner Straße und dem angrenzenden Bürgersteig parkt; 2. den zugehörigen Anwohnerparkausweis ggf. wieder einzuziehen, falls der Fahrzeughalter weiterhin den Bürgersteig blockiert. Begründung: Immer wieder parkt auf dem Eckgrundstück - das außerhalb der ummauerten Restaurant-Terrasse liegt - ein riesiges SUV, das nicht nur das durch Kleinpflasterung abmarkierte Grundstück, sondern auch die Hälfte der Bürgersteigbreite in Anspruch nimmt. Da hier außerdem in aller Regel an den Verkehrszeichenmasten Fahrräder angekettet sind, ist ein Durchkommen für Fußgänger nur mühsam, mit Kinderwagen oder Rollstuhl überhaupt nicht möglich. Die nachfolgenden Fotos von heute, 13 Uhr, zeigen die Situation. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 273/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 1 GRÜNE, FDP und Piraten gegen 2 GRÜNE und BFF (= Annahme) bei Enthaltung CDU und LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2017, OF 269/2 Betreff: Frankfurter Vorgartensatzung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Bestimmungen der Frankfurter Vorgartensatzung eingehalten und konsequent angewendet werden. Anlass dazu bieten die nachfolgend aufgeführten Adressen. Frage: In welcher Form hat die Bauaufsicht hier Kenntnis genommen bzw. Genehmigung erteilt? - Eppsteiner Straße 27, - Eppsteiner Straße 29, - Eppsteiner Straße 31, - Bockenheimer Landstraße 109, - Bockenheimer Landstraße 73-77, - August-Siebert-Straße 15, - Grüneburgweg 102. Eppsteiner 29 Eppsteiner 31, der Vorgarten ist zu 100% ein Parkplatz Eppsteiner 27, 2/3 Pflastersteine, Kompensation? Bockenheimer Landstrasse 109 Begründung: Gemäß der Vorgartensatzung sind Vorgärten im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Sie dürfen grundsätzlich nicht als hauswirtschaftliche Flächen, Einhausungen, Arbeits-, Lager- oder Stellplatzflächen oder auf sonstige Weise genutzt werden. Auch darf keine Pflasterung der Vorgartenfläche mit Rasengitter- und Verbundsteinen erfolgen, da eine solche Versiegelung keine Bodenbearbeitung zulässt. Weiter erläutert die Bausaufsicht: Abweichungen können im Wege der Ausnahme zugelassen werden, insbesondere wenn dies im öffentlichen Interesse liegt, aber keine Beeinträchtigung des Straßenbildes stattfindet. Die vorgenannten Ausnahmeregelungen bedürfen einer vorherigen baurechtlichen Genehmigung. Im Zuge einer flächendeckenden Begehung überprüft die Bauaufsicht Frankfurt die Einhaltung der Bestimmungen der Vorgartensatzung und wirkt auf rechtmäßige Zustände hin. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1505 2017 Die Vorlage OF 269/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2017, OF 209/2 Betreff: Vorgarten als SUV-Parkplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen, ob eine - und wenn ja welche - Ausnahmegenehmigung von der Vorgartensatzung für das Lokal "Gustav" an der Ecke Reuterweg / Eppsteiner Straße existiert, und 2. ob diese auch das Abstellen eines SUV auf dem Eckstück des versiegelten Vorgartens und dem angrenzenden Bürgersteig abdeckt. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, unabhängig von einer evtl. Fahrzeug-Abstellgenehmigung auf dem Eckgrundstück diese unverzüglich zu wiederrufen, damit der Bürgersteig wieder als solcher benutzt werden kann. Begründung: Der Vorgarten ist als gepflasterter komfortabler Restaurant-Garten angelegt, auf dem auch einige Pflanzenkübel aufgestellt sind. Dafür ist eine Sondergenehmigung notwendig. Da der Vorgarten auch im vergangenen Sommer fast nie als Restaurant-Terrasse genutzt wurde, fragt sich der Bürger allerdings, ob die Ausnahmegenehmigung überhaupt berechtigt ist. Sehr häufig parkt auf dem Eckgrundstück - das außerhalb der ummauerten Restaurant-Terrasse liegt - ein riesiger SUV, der nicht nur das durch Kleinpflasterung abmarkierte Grundstück, sondern auch die Hälfte der Bürgersteigbreite in Anspruch nimmt. Da hier außerdem in aller Regel an den Verkehrszeichenmasten Fahrräder angekettet sind, ist ein Durchkommen für Fußgänger nur mühsam, mit Kinderwagen oder Rollstuhl überhaupt nicht möglich. Die Ortspolizei bleibt - wie bei allen als Parkplatz mißbrauchten Bürgersteigen - untätig. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 209/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 209/2 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung Piraten
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 216/2 Betreff: Verkehrsführung Altkönigstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob für den Zeitraum, in dem die Verkehrsführung in der Friedrichstraße im Abschnitt zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße in Fahrtrichtung Liebigstraße ausgerichtet ist, die Verkehrsführung in der Altkönigstraße in die Gegenrichtung (d.h. von der Liebigstraße Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße) gedreht werden kann. Wenn möglich, wird um Umsetzung der Maßnahme gebeten. Begründung: Hinweis von Bewohnern, dass derzeit die jeweils parallel verlaufenden Feldbergstraße, Friedrichstraße, Altkönigstraße und Eppsteiner Straße dieselbe Fahrtrichtung aufweisen, was zu entsprechenden Umwegen führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1235 2017 Die Vorlage OF 216/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 214/2 Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung bei Bauvorhaben im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Bestimmungen der Frankfurter Vorgartensatzung bei den nachfolgend aufgeführten Bauvorhaben eingehalten bzw. konsequent angewendet werden: 1. Friedrichstrasse 52, 60323 Frankfurt, 2. Freiherr-vom-Stein-Straße 53, 60323 Frankfurt sowie 3. Schwindstraße 13, 60325 Frankfurt. Der Magistrat wird weiterhin gebeten auszuführen, in welcher Form die Bauaufsicht von den drei Fällen Kenntnis genommen bzw. ihre Genehmigung dazu erteilt hat. Begründung: Hintergrund des Antrages sind die wiederholt von der AG Westend vorgetragenen Bedenken (sowohl der Stadt wie auch dem Ortsbeirat 2 gegenüber), nach denen die Vorgartensatzung nicht oder nur unzureichend eingehalten wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 329 2017 Die Vorlage OF 214/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.12.2016, OF 195/2 Betreff: Umsetzung ST 1392 vom 18.09.2015 Vorgang: OM 4269/15 OBR 2; ST 1393/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, warum die ST 1392 als Antwort auf die OM 4269 "Verkehrssicherheit an der Einmündung Bockenheimer Anlage/Reuterweg/Taunusanlage erhöhen" vom 29.06.2015 noch nicht umgesetzt worden ist. Die Antwort in der ST lautete: "Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass beidseitig der Fahrbahn je eine Vorwegweistafel gemäß dem in der Anlage beigefügten Muster angeordnet wird, aus der die Spurverteilung mit den entsprechenden Zielen zu ersehen ist. Von einer zusätzlichen Markierung der Ziele auf den Fahrspuren wird abgesehen" Quelle: Parlis 1 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4269 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1393 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO II, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 298 2017 Die Vorlage OF 195/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2016, OF 94/2 Betreff: Fahrradbügel für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an den Standorten: · Freiher-vom-Stein-Straße Ecke Kronberger Straße · Eppsteiner Straße Ecke Unterlindau (zusätzliche Bügel) · Kronberger Straße Ecke Eppsteiner Straße Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Im Westend fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel für die steigende Nachfrage nach Fahrradabstellplätzen. Die vorgeschlagenen Standorte verfügen über genügend Platz und sind schon durch Markierung für KFZ gesperrt. Beispiel: Freiher-vom-Stein-Straße Ecke Kronberger Straße . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 728 2016 Die Vorlage OF 94/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass eingefügt wird, dass die unbeeinträchtigte Querung für Fußgänger möglich sein muss. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2016, OF 86/2 Betreff: Die Buslinie 36 muss wieder den Palmengarten-Haupteingang anfahren Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Buslinie 36 wieder, wie bis Ende 2015, den Palmengarten-Haupteingang in der Siesmayerstraße anfährt. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob nicht die alte Streckenführung über die Siesmayerstraße und Feldbergstraße in die Liebigstraße wieder aufgenommen wird. Im Gegenzug soll die Linie 75 die Route befahren, die heute die Linie 36 befährt. Begründung: Besucher aus dem Einzugsgebiet der Linie 36, d.h. die innenstadtnahen, östlichen und südöstlichen Stadtteile mit Ziel Palmengarten-Haupteingang müssen heute, im Gegensatz zur Vergangenheit, an der Bushaltestelle Campus Westend oder Mitscherlich-Platz in den Bus Linie 75 umsteigen Dies ist für Behinderte und ältere Menschen eine Zumutung, die leicht abgestellt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 29.08.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 400 2016 Die Vorlage OF 86/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2016, OF 57/2 Betreff: Bauvorhaben Kronberger Straße 20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: Wie ist der Planungsstand des o.g. Bauvorhabens bzw. welche Baumaßnahmen wurden genehmigt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 27.06.2016, TO II, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 74 2016 Die Vorlage OF 57/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2016, OF 10/2 Betreff: Freizügigkeit der Westendbewohner auch bei Sportveranstaltungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, daß der Laufweg für den J.P.Morgan Challenge Lauf am 15.Juni so gelegt wird, daß Einwohner des Westendviertels zwischen Anlagenring, Eschersheimer Landstraße und Hansaallee/Reuterweg ihre Wohnung mit beliebigem Ziel und beliebigem Verkehrsmittel verlassen und auch wieder zurückkehren können. Dazu sollte vorzugsweise das Stadtviertel an einer Seite offen bleiben. Als Ausnahmeregelung für den Fall bereits abgeschlossener Planung sollte an einer geeigneten Stelle eine Querung des Laufweges eingerichtet werden, an der bei Bedarf die Verkehrspolizei Bürger, die den Laufweg mit Fahrrad oder Auto queren müssen, durchschleust. Begründung: Große Sportveranstaltungen wie Marathonläufe oder Radrennen gehören zum urbanen Leben einer Großstadt. Dabei läßt es sich nicht vermeiden, daß für die Dauer der Veranstaltung sowie die Zeiten der Vor-und Nachbereitung einzelne Straßenzüge für den Verkehr gesperrt werden. Die Mehrheit der Bürger hat dafür auch Verständnis. Allerdings sollte dies nicht dazu führen - wie in den vergangenen Jahren -, daß einzelne Stadtviertel - und immer dieselben - vollständig abgeriegelt werden. Dies gilt ganz besonders für den J.P.Morgen Lauf, da er an einem Werktag stattfindet. Bürger haben an Werktagen berufliche Verpflichtungen, die nicht auf die Sportplanungen Rücksicht nehmen können. Dazu zählen besonders auswärtige Dienstgänge und Dienstreisen, z.B. zu Besprechungen, bei denen viele Bürger auf ihr Auto angewiesen sind. Besonders, wer nach langer und streßerfüllter Arbeit nach Hause kommt, hat ein Anrecht darauf, seine Wohnung wieder ungehindert zu erreichen. Es ist auch nicht zumutbar, das Auto mit Gepäck - das vielleicht auch vertrauliche Dienstunterlagen enthält - irgendwo - aufbruchgefährdet - abzustellen und spät nachts noch heimzuholen. Das Grundgesetz der Freizügigkeit gilt auch trotz Sportveranstaltungen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 10/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2016, OF 9/2 Betreff: Fahrbahndecke in der Unterlindau glätten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, daß die Fahrbahndecke der Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstraße und Staufenstraße schnellstmöglich nachgebessert wird. Begründung: Nachdem auf Antrag des Ortsbeirates die großen Schlaglöcher erfreulicherweise sehr schnell verfüllt wurden, ist die gesamte Fahrbahn eine Art asphaltierter Holperstrecke geworden. Die Situation ist nun nach der Aus-"Besserung" schlimmer als zuvor ! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 9/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 2 GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2016, OF 866/2 Betreff: Schlaglöcher in der Unterlindau beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, daß die zahlreichen Schlaglöcher auf der Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstraße und Staufenstraße schnellstmöglich ausgebessert werden. Begründung: Auf diesem Straßenstück finden sich kreuz und quer über die Straßenfläche verteilt 17 z.T. große Schlaglöcher im Asphalt, durch die das Kopfsteinpflaster hervortritt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 51. Sitzung des OBR 2 am 15.02.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5000 2016 Die Vorlage OF 866/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2016, OF 847/2 Betreff: Belastung durch Baustellen im Westend reduzieren Erreichbarkeit der Bauaufsicht zwischen den Jahren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, nach den Erfahrungen z.B mit der Baustelle Friedrichstraße 39 und den Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76 - 78 folgende Maßnahmen konsequent verfolgt und umgesetzt werden: · Baustellen schärfer auf unzulässige Lärmbelastung zu kontrollieren, eventuell auch durch automatische Dauermessung · Das beim Abbruch auf den Baustellen immer Baumaschinen eingesetzt werden, die den neusten Stand der Technik befinden. Sollten diese nicht verfügbar sein, müssen weitere Lärmschutzmaßnahmen angeordnet werden. · Dass die Bauaufsicht auch bei größeren Baumaßnahmen in der Stadt zwischen den Jahren für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar ist. Auch sollen ggf. Maßnahmen eingeleitet werden. · Das bei mehreren Baumaßnahmen in einem Gebiet, ein Anlieferungskonzept der Bauträger vorgelegt wird, das die Anlieferung von Baumaterial für die verschiedenen Baustellen entzerrt wird. Insbesondere muss hier auf die Sicherheit der Bürger und Bäume in den Straßen Rücksicht genommen werden. · Das eine Ämterübergreifende Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden, die von Baumaßnahmen betroffen sind, die Vertreibung von Mieterinnen und Mietern zielen. Diese Anlaufstelle muss im Idealfall 24 Stunden erreichbar sein und Ausreichende Befugnisse besitzen hier tätig zu werden. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt zu prüfen und zu berichten: · welche Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76-78 durchgeführt wurden; · ob dem Magistrat die Durchführung dieser Bauarbeiten in diesem Zeitraum bekannt gewesen ist; · wie der Magistrat die Beschwerden von Anwohnern über den mit den Bauarbeiten einhergehenden Baulärm bewertet; · wie aus Sicht des Magistrats das Verhalten der Bauherren zu bewerten ist, solche Angabe gemäß lärmintensiven Baumaßnahmen in einem Zeitraum durchzuführen, bei dem damit zu rechnen ist, dass die zuständigen Ämter der Stadt feiertagsbedingt nur eingeschränkt tätig sind. Begründung: Nach der Darstellung der Bürger in der Ortsbeiratssittzung am 30.11.2015 sowie dem Bericht über die Baumaßnahmen in der Oberlindau aus der Frankfurter Rundschau vom 29.12.2015, erscheint es dringend Notwendig, das hier endlich Taten folgen und die Bürgerinnen und Bürgern durch die aufgeführten Maßnahmen vor unzumutbaren Gefährdungen und Belästigungen zu schützen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.12.2015, OF 828/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4875 2016 1. Die Vorlage OF 828/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 847/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 847/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, BFF, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2015, OF 830/2 Betreff: Bauaufsicht Immobilienprojekt "Onyx" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. welche Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76-78 durchgeführt wurden; 2. ob dem Magistrat die Durchführung dieser Bauarbeiten in diesem Zeitraum bekannt gewesen ist; 3. wie der Magistrat die Beschwerden von Anwohnern über den mit den Bauarbeiten einhergehenden Baulärm bewertet; 4. wie aus Sicht des Magistrats das Verhalten des Bauherren zu bewerten ist, solche angabegemäß lärmintensiven Baumaßnahmen in einem Zeitraum durchzuführen, bei dem damit zu rechnen ist, dass die zuständigen Ämter der Stadt feiertagsbedingt nur eingeschränkt tätig sind. Begründung: Siehe Presseberichterstattung in der Frankfurter Rundschau vom 29.12.2015. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 830/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 847/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2015, OF 823/2 Betreff: Direkter Anschluss an den Hauptbahnhof mit dem ÖPNV, auch vom neuen Campus Westend; Tram vom Platz der Republik zum Uni-Campus Westend (Altes IG-Farben-Gebäude) und weiter über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße; freie Fahrt für den Ebbelwei-Express an der Alten Oper Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Im Rahmen des Lückenschlußes der Stadtbahn Ginnheim Bockenheim sind Mittel für die Planungen der neuen Straßenbahnlinie vom Platz der Republik zum Uni-Campus-Westend, und weiter über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße bereitzustellen. Die Linienführung geht vom Abzweig Düsseldorfer Straße/Mainzer Landstraße über die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Reuterweg, Bremer Platz, Uni Campus Westend (IG-Farben-Hochhaus), weiter über Bremer Straße, Holzhausenstraße zur Eckenheimer Landstraße, wird eine neue Straßenbahnlinie zum direkten ÖPNV-Anschluss des Campus-Westend an den Hauptbahnhof gebaut Diese neue Strecke soll auch in die Linienplanung des Ebbelwoi-Express einbezogen werden, um mehr als 25Jahre nach der Wegnahme der Straßenbahn vor der Alten Oper dieses historische Bauwerk wieder in die Reihe der historischen Bauwerke, welche vom Ebbelwoi-Express angefahren werden, einzubeziehen. Begründung: Anlässlich des Umzugs der meisten Fachbereiche vom Campus Bockenheim zum Campus Westendeund des weiteren Ausbaus des Campus Westend ist ein direkter Anschluß des Campus Westend an den Hauptbahnhof dringend notwendig Der Anschluss des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches rund um den Reuterweg sowie des neuen Universitätsstandortes an den ÖPNV ist verbesserungswürdig, wobei ein hohes Fahrgastpotential erschlossen werden kann. Eine Querverbindung zwischen dem neuen Universitätscampus und dem Nordend fehlt bislang. Diese Linie hat ein hohes Fahrgastpotential und eine hohe Sogwirkung auf den MIV, Pendler und Studenten. Für die aus Westen und Südwesten kommenden Straßenbahnlinien sollte zur Entlastung eine Alternative zur Altstadtstrecke geschaffen werden, welche die Innenstadt berührt (hier: Opernplatz) und Verknüpfungen mit dem restlichen Netz (hier: Taunusanlage, Opernplatz, Holzhausenstraße, Eckenheimer Landstraße) bildet. Weiterhin besteht, zum ersten Mal seit mehr als 25 Jahren, die Möglichkeit, das historische Gebäude der Alten Oper wieder in die Linienführung des Ebbelwoi-Express zu integrieren. So kann die Alte Oper in der Linienführung mit den anderen historischen Gebäuden, wie Hauptbahnhof, Paulskirche, Römer, ZOO und Sachsenhausen verbunden werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.07.2015, B 292 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 823/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2015, OF 802/2 Betreff: Bauvorhaben Staufenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Baustelleneinrichtung Staufenstraße 42/44 dahin gehend zu überprüfen, ob der Wegfall von Parkplätzen (inkl. Anwohnerparkplätzen) auf ein Mindestmaß reduziert werden kann; zu prüfen und berichten, welche Informationen über anstehende Baumaßnahmen am Eckhaus Staufenstraße / Ecke Liebigstraße (Eingang: Liebigstraße 11) bekannt sind. Begründung: Informationsbedaf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 2 am 02.11.2015, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4642 2015 Die Vorlage OF 802/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 241/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstr, Mainzer Landstr. und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, zu verbessern. Es gilt, für folgende Straßenabschnitte eine nachhaltige Lösung zu finden: Straßen mit mangelnder oder defekter Beleuchtung: - Kettenhofweg im Teil zwischen Mendelssohnstr. und Arndtstr. - Savignystr. zwischen Arndtstr. und Rheinstr. Straßen mit einseitiger und dürftiger Beleuchtung. - Lindenstr. ab Bockenheimer Landstr. bis Westendstr. - Bettinastr. - Westendstr. zwischen Senckenberganlage und Mendelssohnstr. - Beethovenstr. zwischen Kreisel Mendelssohnstr. und Friedrich-Ebert-Anlage 1. Zügiger Ersatz der defekten, bestehenden Leuchtmittel 2. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201? 3. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft 4. Ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen, um zweiseitige Beleuchtung zu ermöglichen Begründung: Klagen von diversen Anwohnern: Das Durchlaufen nach Einbuch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlagen wir vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und ggf. zusätzliche Straßenlaternen beidseitig anzubringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1403 2022 Die Vorlage OF 241/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff nachfolgenden Wortlaut hat: "Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend" Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 216/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 174/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung der geplanten Modalfilter (Diagonalsperre Im Trutz, Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße) auf die Verkehrsmengen im Grüneburgweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Grüneburgwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Grüneburgwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Grüneburgwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Grüneburgwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Die Umsetzung der Erprobungsphase zur fahrradfreundlichen Nebenstraße auf dem Grüneburgweg soll abschnittsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Hierzu soll unterschieden werden a.) in einen westlichen Abschnitt zwischen Siesmayerstraße und Mitscherlichplatz, b.) in einen mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg und c.) in einen östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße. Der Magistrat wird hierbei gebeten, die geplanten provisorischen Maßnahmen im Grüneburgweg zur Umwandlung in eine fahrradfreundliche Nebenstraße zunächst für den mittleren Abschnitt, sodann für den östlichen Abschnitt umzusetzen und erst dann den westlichen Abschnitt probeweise umzusetzen. Als Gesamtkomplex sollten alle Abschnitte gemeinsam möglichst ein Jahr in der Erprobungsphase sein. 2. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 3. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 4. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden, insbesondere am Knotenpunkt Reuterweg (Bereich Hausnr. 71, Blatt 4), um schnelles Rechtsabbiegen abzubremsen. 5. Um breite fußgängerfreundliche Gehwege zu schaffen, sollen die Parkplätze zwischen Hausnr. 99-105 (Blatt 2) vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt werden. 6. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass die Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße nur mit Installation eines Verkehrsschildes ihre Funktion erfüllen werden und schlägt daher - sofern möglich - die Einrichtung einer Busschranke statt einer Busschleuse vor. 7. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 8. Der Ortsbeirat bittet, den Grüneburgweg als Fahrradstraße auszuschildern. 9. Die Dooring-Zone sollte an keiner Stelle schmaler als 75cm abmarkiert werden. Im Zweifelsfall soll lieber der Fahrbereich schmaler markiert werden, als die Dooring-Zone zu verringern. 10. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Beispiel für die Kreuzung Grüneburgweg / Freiherr-vom-Stein-Straße). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge des Grüneburgwegs durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Grüneburgwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Zu B) 1): Die benannten Teilabschnitte des Grüneburgwegs unterscheiden sich aus Sicht des Ortsbeirates durch ihre jeweils derzeitige verkehrliche Struktur. Der Ortsbeirat hält daher eine zeitlich sukzessive Umsetzung der Probephase nach Abschnitten für sinnvoll, um schon hierdurch eine frühere Akzeptanz für das Verkehrspilotprojekt zu erzielen. Zu B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Zu B 10): Quelle: Radentscheid Frankfurt Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2021, OF 214/2 Betreff: Umgestaltung des Grüneburgwegs als Fahrradstraße mit Kfz- und Lieferverkehr Vorgang: OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21; V 119/21 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Den Grüneburgweg mit folgenden Maßnahmen umzugestalten: a) Im westlichen Abschnitt zwischen Siesmayer Str. und Mitscherlichplatz (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ- Parkplätze, den Grüneburgweg vom Mitscherlichplatz in Richtung Siesmayer Str. in Ost-West-Richtung als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs[1] auszugestalten und insbesondere auch in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen, und (iii) von der Siesmayer Str. die Feldbergstr. und Liebigstr. bis zum Grüneburgweg in West-Ost-Richtung soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs auszugestalten und insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen. b) Im mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, und (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze, unter Einrichtung von einigen Fahrradabstellplätzen, um den Fußgängerverkehr nicht durch abgestellte Fahrräder zu beeinträchtigen, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs in beide Richtungen auszugestalten und insbesondere auch in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen. c) Im östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstr. (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze, unter Einrichtung von einigen Fahrradabstellplätzen, um den Fußgängerverkehr nicht durch abgestellte Fahrräder zu beeinträchtigen, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs in beide Richtungen auszugestalten und insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen, (iii) jeweils eine Blitzanlage in beide Richtungen zu installieren, (iv) später ggf. Bodenschwellen einzubauen, und (v) im Bereich von Geschäften tagsüber Anlieferzonen und Kurzzeitparkplätze, die abends Anwohnern als Parkplätze zur Verfügung stehen, einzufügen. 2. Eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchzuführen. 3. Mit Blick auf die im Oederweg getroffenen Maßnahmen zu prüfen und an den Ortsbeirat 2 zu berichten, was genau Gegenstand der Verkehrsuntersuchungen zu den im Oederweg getroffenen Maßnahmen ist (vgl. OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21 sowie V 119), wer damit beauftragt wurde, welche Methoden dabei eingesetzt werden, welche Daten wie häufig und zu welchen Zeitpunkten erhoben werden, und wie lange diese wissenschaftliche Begleitung erfolgt, und welche Kriterien angelegt werden, um den Erfolg der Maßnahmen zu prüfen. 4. Die zum Grüneburgweg getroffenen Maßnahmen während ihrer provisorischen Umsetzung begleitend mindestens quartalsweise zu evaluieren. Diese Evaluation sollte insbesondere Untersuchungen des Verkehrs und des Umsatzes der Gewerbetreibenden beinhalten. Dabei bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Evaluierungskriterien vor Beginn der provisorischen Umsetzung der Maßnahmen festzulegen und diese dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Eine sinnvolle Verkehrsplanung hat die Interessen aller Verkehrsteilnehmer im Grüneburgweg (u.a. Anwohner, Radfahrer, Menschen im fortgeschrittenen Alter, Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Gewerbetreibende, Arbeitnehmer, Lieferverkehr, Autoverkehr) zu berücksichtigen. Insbesondere sollte dem in den letzten Jahren zugenommenen Radverkehr ein größerer Stellenwert beigemessen werden. Ziel dieses Kompromissvorschlags ist, die vielfältigen Interessen unter Berücksichtigung der Wortbeiträge von Teilnehmern der Informationsveranstaltung am 1. September 2021 und der Sitzung des Ortsbeirats 2 am 3. November 2021 und der Realitäten des Westends in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Diesem Zweck dient die Ausgestaltung des Grüneburgwegs (s. Ziff. 1.b. und c.) bzw. der Parallelstraße zum Grüneburgweg (s. Ziff. 1.a.) als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs. Dadurch wird der Radverkehr im Sinne des sog. Radentscheids stark aufgewertet. Insbesondere können Fahrradfahrer nebeneinander fahren, es wird eine 30km/h- Zone eingerichtet und der Radverkehr ist deutlich stärker geschützt. Außerdem ermöglicht dieser Vorschlag, dass durch Anordnung von Zusatzzeichen weiterhin der KFZ-Verkehr und der Lieferverkehr zugunsten der Gewerbetreibenden im Grüneburgweg zulässig ist. Dies kommt insbesondere den Anwohnern im und rund um den Grüneburgweg, den Gewerbetreibenden sowie den Arbeitnehmern der dortigen Geschäfte zu Gute, da so ein Großteil der ohnehin schon knappen Parkplätze erhalten bleibt. Aufgrund des Charakters der Straße als Fahrradstraße können in Kreuzungsbereichen und an Engstellen vereinzelt KFZ-Parkplätze zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs im mittleren und östlichen Abschnitt entfallen. Hierbei gilt es aber insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass bestehende Park- und Halteverbotszonen und auch die auszuweisenden Lieferzonen eingehalten werden. Schließlich ist auch sicherzustellen, dass genügend Platz für den ruhenden Fahrradverkehr besteht, damit dieser den Fußgängerverkehr nicht behindert. Gleichzeitig sollten keine weiteren Parkplätze, neben den Parkplätzen in Ziffer 2-4 dieses Antrags, zugunsten von Gastronomieangeboten ohne vorherige Anhörung von Anwohnern und Gewerbetrei-benden vor Ort wegfallen. Zusätzlich ist es sinnvoll, Autofahrer zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern durch Bodenschwellen und "Blitzgeräte" zu einer reduzierten Geschwindigkeit anzuhalten, die dem Grüneburgweg als Wohn- und Geschäftsstraße gerecht wird (s. Ziff. 1.c.). Des Weiteren ermöglicht dieser Vorschlag, ohne eine Diagonalsperre am "Im Trutz" auszukommen, die zu einer Umleitung des motorisierten Verkehrs mitten ins Wohngebiet führen würde. . Insbesondere bestehen erhebliche Zweifel dahingehend, dass die Anlieferung des Rewe-Marktes am Grüneburgweg, die von der Seite, der Straße "Im Trutz", her erfolgt, bei Einrichtung der Diagonalsperre weiterhin möglich bleibt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Lastwagen in den Kreuzungsbereich zurückstoßen, um in die Liefereinfahrt rückwärts einzufahren. Durch eine solche Diagonalsperre würden die Anwohner dieser Wohngebiete - insbesondere in den Parallel- und Seitenstraßen zum Grüneburgweg, wie auch u.a. der Wolfsgangsstraße, die deutlich schmäler als der Grüneburgweg ist - einseitig und unverhältnismäßig mit Verkehr belastet. Es ist insbesondere vor dem Hintergrund der aufkommenden Diskussion rund um den Oeder Weg (Stichwort: "Anwohner Finkenhofstraße", siehe u.a. Presseberichte zur Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021) zu vermeiden, den Verkehr nicht zu reduzieren, sondern nur zu verschieben. Zudem gab es nach der Unfallstatistik[2] im Grüneburgweg im Jahr 2020 keine schweren Unfällen, an denen ein Fahrradfahrer beteiligt war. Auch die Zahl der "leichten" Unfälle liegt im einstelligen Bereich. Insofern beinhaltet das in Ziff. 1 dargestellte Konzept einen angemessenen Interessensausgleich aller Verkehrsteilnehmer, einschließlich Radfahrer. Dieser Vorschlag berücksichtigt die in den Informationsveranstaltungen und der Ortsbeirats-Sitzung am 3. November 2021 gegenüber allen Fraktionen vorgetragenen Rückmeldungen und Kritikpunkte von insbesondere Anwohnern, Gewebetreibenden, ADFC, Radfahrern und Fußgängern und erhöht dadurch die Akzeptanz bei den Betroffenen im Grüneburgweg. Die Maßnahmen in Ziff. 1 führen damit insgesamt zu einer zeitgemäßen Neuverteilung des Verkehrsraums zwischen Anwohnern, Fußgängern, Radfahrern, Autoverkehr, Gewerbetreibenden und Lieferverkehr. Gleichzeitig dienen sie dazu, den Grüneburgweg als pulsierendes Zentrum im Herzen des Westends und sein attraktives einmaliges Flair weiter zu stärken. Damit wird den veränderten Bedürfnissen insbesondere mit Blick auf den Radverkehr, die Anwohner und die Gewerbetreibenden zum Erhalt eines urbanen Lebensgefühls Rechnung getragen. Die vorgeschlagenen Markierungen auf der Straße für Radfahrer sowie das Aufstellen der Blitzanlagen und die Kennzeichnung von Lieferzonen und Kurzzeitparkplätzen (Ziff. 1) sollten bitte kurzfristig provisorisch umgesetzt werden. Für etwaige künftige weitere Planungen sollte eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchgeführt werden, s. Ziff. 2. Zudem erscheint die wissenschaftliche Begleitung der Maßnahmen im Oederweg durch Verkehrsuntersuchungen wichtig, um aus ihr Schlussfolgerungen auch fürs Westend ziehen zu können. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat entsprechend an ihn zu berichten, s. Ziff. 3. Um den Erfolg der provisorischen Umsetzung der Maßnahmen nach der Probephase bestimmen zu können, ist es wichtig, dass die Evaluierungskriterien vor Beginn ihrer Umsetzung festgelegt sind. Da das Gebiet um den Grüneburgweg einen Mischcharakter aus Wohngebiet und Gewerbebetriebe aufweist, sollten wesentliche Kriterien für den Erfolg der Maßnahme insbesondere die Entwicklung des Verkehrs an zentralen Stellen in den angrenzenden Wohngebieten in allen drei Abschnitten sowie die Entwicklung des Umsatzes der Gewerbetreibenden in allen drei Abschnitten sein. Die Evaluierung sollte dabei mind. quartalsweise erfolgen. Dabei bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dem Ortsbeirat die festgelegten Evaluierungskriterien nach ihrer Festlegung mitzuteilen, s. Ziff. 4. Antragsteller: CDU FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 212/2 Betreff: Keine Diagonalsperre im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Diagonalsperre im Grüneburgweg zu verzichten, da sie unannehmbare Nachteile für die Straße und die umliegenden Wohnviertel verursachen würde. Begründung: Sie macht die Belieferung des REWE-Marktes unmöglich, der demzufolge wegziehen muß, was die Nahversorgung des gesamten Wohnviertels entscheidend verschlechtert. Sie lenkt Tausende von PKW in die engen Wohnstraßen, insbesondere in die Straßen Im Trutz, Emil-Claar-Straße, Gärtnerweg, Im Sachsenlager, Auf der Körnerwiese, Körnerstraße, Böhmerstraße, wo die Abgasbelastungen, Straßenlärmemission und Gefährdung von Fußgängern, Radfahrern und Tieren eminent steigen werden. Sie macht LKW-Zufahrten (z.B. für Möbellieferungen, Umzüge, Getränkelieferungen, Paketzustellung) schwieriger und zeitraubender und teilweise wegen der zu engen Kurvenradien sogar unmöglich. Bereits heute hat z.B. die Müllabfuhr an manchen Kurven große Probleme und muß mehrfach hin- und her rangieren oder gar rückwärts in eine Straße hineinfahren. Sie behindert und verzögert Rettungsdienste, was besonders bei Feuerwehr- und Notarzteinsätzen tödliche Folgen haben kann. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 175/2 Betreff: Umgestaltung des Grüneburgwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße Vorgang: OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21; V 119/21 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Den Grüneburgweg mit folgenden Maßnahmen umzugestalten: a) Im westlichen Abschnitt zwischen Siesmayer Str. und Mitscherlichplatz (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze vom Mitscherlichplatz in Richtung Siesmayer Str. in Ost-West-Richtung das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere auch in den Kreuzungsbereichen, und (iii) von der Siesmayer Str. auf der Feldbergstr. und Liebigstr. bis zum Grüneburgweg in West-Ost-Richtung unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen. b) Im mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, und (ii) unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße in beide Richtungen deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen. c) Im östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstr. (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße in beide Richtungen deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen, (iii) jeweils eine Blitzanlage in beide Richtungen zu installieren, (iv) später ggf. Bodenschwellen einzubauen, und (v) im Bereich von Geschäften tagsüber Anlieferzonen und Kurzzeitparkplätze, die abends Anwohnern als Parkplätze zur Verfügung stehen, einzufügen. 2. Eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchzuführen. 3. Das Konzept zur Umgestaltung des Grüneburgwegs, das dem Ortsbeirat in der öffentlichen Informationsveranstaltung am 1. September 2021 vorgestellt wurde (sog. Planung), nicht weiter zu verfolgen. 4. Mit Blick auf die im Oederweg getroffenen Maßnahmen zu prüfen und an den Ortsbeirat 2 zu berichten, was genau Gegenstand der Verkehrsuntersuchungen zu den im Oederweg getroffenen Maßnahmen ist (vgl. OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21 sowie V 119), wer damit beauftragt wurde, welche Methoden dabei eingesetzt werden, welche Daten wie häufig und zu welchen Zeitpunkten erhoben werden, und wie lange diese wissenschaftliche Begleitung erfolgt, und welche Kriterien angelegt werden, um den Erfolg der Maßnahmen zu prüfen. Begründung: Eine vernünftige Verkehrsplanung hat die Interessen aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Insbesondere sollten Maßnahmen getroffen werden, die den in den letzten Jahren zugenommenen Radverkehr stärker berücksichtigt. Daher ist es wichtig, zum Schutz der Fahrradfahrer das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße in beide Richtungen auf dem Grüneburgweg (s. Ziff. 1.b. und c.) bzw. in der Parallelstraße zum Grüneburgweg (s. Ziff. 1.a.) deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen. Zusätzlich ist es sinnvoll, Autofahrer zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern durch Bodenschwellen und "Blitzgeräte" zu einer reduzierten Geschwindigkeit anzuhalten, die dem Grüneburgweg als Wohn- und Geschäftsstraße gerecht wird. Die Maßnahmen in Ziff. 1 werten den Radverkehr auf und führen insgesamt zu einer zeitgemäßen Neuverteilung des Verkehrsraums zwischen Anwohnern, Fußgängern, Radfahrern, Autoverkehr, Gewerbetreibenden und Lieferverkehr. Gleichzeitig dienen sie dazu, den Grüneburgweg als pulsierendes Zentrum im Herzen des Westends und sein attraktives einmaliges Flair weiter zu stärken. Damit wird sowohl den veränderten Bedürfnissen insbesondere mit Blick auf den Radverkehr als auch den Interessen von Gewerbetreibenden zum Erhalt eines urbanen Lebensgefühls Rechnung getragen. Die bestehende Planung birgt hingegen das Risiko, dass sie die vorhandene Struktur mit Wohnbebauung, Kiosk, Gastronomie, Nahversorgung und Geschäften beschädigt. Die Planung des Straßenverkehrsamts zum Grüneburgweg, die dem Ortsbeirat 2 am 1. September 2021 vorgestellt wurde, war eine sehr gute Grundlage, um den obigen Vorschlag zu erarbeiten. Nach weiteren Gesprächen mit Anwohnern und Geschäftsinhabern vor Ort erscheint es sinnvoll, daraus jedoch nur einzelne Elemente zu übernehmen, wie z.B. die Einrichtung von Lieferzonen und Kurzzeitparkplätzen tagsüber. Im Übrigen sollte die Planung nicht weiter verfolgt werden, da sie der Realität im Westend aus folgenden Gründen nicht gerecht wird: Die vorgeschlagene Diagonalsperre am "Im Trutz" führt zu einer Umleitung des motorisierten Verkehrs mitten ins Wohngebiet. Durch eine solche Maßnahme werden die Anwohner dieser Wohngebiete einseitig und unverhältnismäßig belastet. Bei Umsetzung der Planung ist zu erwarten, dass der Verkehr in den Parallel- und Seitenstraßen, wie auch u.a. der Wolfsgangsstraße, die deutlich schmäler als der Grüneburgweg ist, zunehmen wird. Durch eine solche Neuverteilung des Straßenraums würden wiederum die Anwohner der Seiten- und Nebenstraßen einseitig belastet. Die Parkplätze sind bereits heute für Anwohner, Gewerbetreibende und Kunden von Gewerbetreibenden im und rund um den Grüneburgweg knapp. Insofern erscheint die Planung, die zu einem beträchtlichen Verlust von Parkplätzen führt, nicht sinnvoll. Nach der Unfallstatistik[1] gab es im Grüneburgweg im Jahr 2020 keine schweren Unfällen, an denen ein Fahrradfahrer beteiligt war. Auch die Zahl der "leichten" Unfälle liegt im einstelligen Bereich. Insofern beinhaltet das in Ziff. 1 dargestellte Konzept einen angemessenen Interessensausgleich aller Verkehrsteilnehmer, einschließlich Radfahrer. Die vorgeschlagenen Markierungen auf der Straße für Radfahrer sowie das Aufstellen der Blitzanlagen und die Kennzeichnung von Lieferzonen und Kurzzeitparkplätze (Ziff. 1) sollten bitte kurzfristig umgesetzt werden. Für etwaige künftige weitere Planungen sollte eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchgeführt werden, s. Ziff. 3. Zudem erscheint die wissenschaftliche Begleitung der Maßnahmen im Oederweg durch Verkehrsuntersuchungen wichtig, um aus ihr Schlussfolgerungen auch fürs Westend ziehen zu können. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat entsprechend an ihn zu berichten, s. Ziff. 4. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7205 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1153 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 119 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 174/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 175/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 204/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 176/2 Betreff: Der Grüneburgweg ist keine Nebenstraße! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen, · daß das östliche Drittel des Grüneburgwegs keine Nebenstraße ist, sondern eine notwendige Querspange der Ein- und Ausfallmagistralen Reuterweg/Hansaallee und Eschersheimer Landstraße; · daß das östliche Drittel des Grüneburgwegs keine Nebenstraße ist, sondern eine zentrale Einkaufs- und Arbeitsplatzstraße für den gesamten Stadtbezirk. Begründung: Stadtplanung darf nicht für jeden Bürger offensichtliche Tatsachen ignorieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 177/2 Betreff: Quartiersgarage im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es im Rahmen der Neuordnung des Grüneburgwegs möglich ist, eine Quartiersgarage unter der Fahrbahn des Grüneburgwegs zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße einzurichten. Dabei kann z.B. die dreistöckige Quartiersgarage unter dem Boulevard St.Germain in Paris (östlich Hausnummer 46 und Kirche St.Nicolas du Chardonnet) dienen, oder jene unter Place Maubert / Rue Lagrange etwas weiter westlich in einem Viertel ähnlicher Infrastruktur wie im östlichen Abschnitt des Grüneburgwegs. Dabei dient zu Kenntnis, daß ersterwähnte Garage unter einer Straße angelegt wurde, die beidseits von großen (haushohen) Baumreihen flankiert ist, ohne daß diese davon beeinträchtigt wären. Begründung: In Zeiten europäischer Einigung sollte das Lernen vom Nachbarn selbstverständlich sein. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 185/2 Betreff: Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß Fußgänger und besonders Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Geh- oder Sehbehinderung an Straßenecken im Verlauf ihres Bürgersteigs unbehindert Querstraßen überqueren können, ohne durch vollgestellte Fahrradparkplätze, wie sie immer häufiger an Straßenecken angelegt werden, zu weiten Umwegen gezwungen zu werden. Begründung: Fahrradparkplätze, die sich um Straßenecken herumziehen - wie z.B. an der Kreuzung Unterlindau / Friedrichstraße - sind meist so vollgestellt, daß Fußgänger keinen Weg hindurch finden. Selbst wenn nur leere Poller oder Fahrradbügel montiert sind, passen Kinderwagen und Rollstühle nicht hindurch. Um den Fahrradparkplatz herumzugehen, ist häufig nicht möglich, weil gleich im Anschluß PKW dicht an dicht parken, so daß allenfalls ein schlanker, gesunder Fußgänger sich dazwischen durchzwängen kann; für Rollstühle und Kinderwagen sind meist weite Umwege nötig. Für sehbehinderte und blinde Menschen sind diese Fahrradparkplätze zudem gefährliche Stolperfallen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 185/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Annahme); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2021, OF 184/2 Betreff: Vorfahrtsregelung auf der Feldbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Feldbergstraße (zwischen Siesmayerstr. und Grüneburgweg) wieder die ‚Rechts vor Links' Regelung einzuführen. Begründung: Wunsch von Anwohnern. Im Zuge der temporären Nutzung der Feldbergstraße durch die Buslinie 36 wurde die o.g. Regelung aufgehoben und Stoppschilder vor den Kreuzungsbereichen der einmündenden Straßen (Myliusstr., Wiesenau, FvS-Straße und Liebigstraße) errichtet. Da die Feldbergstraße durch die Buslinie 36 nicht mehr genutzt wird, ist diese Regelung obsolet. Die aktuelle Verkehrsgeschwindigkeit könnte durch o.g. Maßnahme minimiert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1050 2021 Die Vorlage OF 184/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2021, OF 183/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung in der Oberlindau zu verbessern: 1.) Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201? 2.) Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft 3.) Ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen Begründung: Klagen von Anwohnern: Straßenlampen in der Oberlindau geben in der Dunkelheit viel zu wenig Licht. Die Leuchtstärke ist so gering, daß sich die Begrenzungen des Gehwegs nicht erkennen lassen. Dies ist gerade für ältere Anwohner, aber auch für jüngere Kinder, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, eine besondere Belastung und wird dem bestehenden Wohngebiet nicht gerecht. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlagen wir vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1049 2021 Die Vorlage OF 183/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 47/2 Betreff: Sichere Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg Vorgang: OM 6757/20 OBR 2; ST 596/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten wie das Queren der Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg für zu Fuß Gehende sicherer gestaltet werden kann. Der Magistrat wird beauftragt, an der Ecke vor dem Kosmetiksalon Gehwegnasen einzurichten (Markierung, Poller), um zu schnelles Abbiegen zu verhindern und dem Fußverkehr einen sicheren Raum zu geben. Der Magistrat wird beauftragt, auf dem Abschnitt vor und nach der Kreuzung Tempo 30 einzurichten. Im Anhang befindet sich die Verortung von schützenswerten Einrichtungen mit direktem Zugang zur Straße, sowie schützenswerten Einrichtungen in der unmittelbaren Umgebung. Begründung: Die Gehwege, vor allem an der Ecke vor dem Kosmetiksalon, sind zu schmal und werden dazu noch häufig zugeparkt. Wie schon in OM 6757 dargestellt, wird die Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg von Anwohner*innen beim Queren zu Fuß nicht als sicher empfunden. Dies führen Anwohner*innen auf verkehrswidriges Linksabbiegen - sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts - in den Grüneburgweg, sowie auf häufig erhöhte Geschwindigkeit des MIVs zurück. Da, wie in ST 596 dargestellt, das verkehrswidrige Linksabbiegen nicht baulich verhindert werden kann und die Ergebnisse der Testmessungen der Geschwindigkeit nicht der Wahrnehmung der Anwohnenden entsprechen, bitten wir die obigen Maßnahmen umzusetzen. Text der VwV-StVO(Punkt XI zu Zeichen 274 -Zulässige Höchstgeschwindigkeit): "Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306)." Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6757 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 596 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 47/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 456 2021 Die Vorlage OF 47/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 92/2 Betreff: Fahrradstellplätze Böhmerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Einmündungsbereich Böhmerstraße / Ecke Reuterweg Stellplätze für Fahrräder und Lastenfahrräder durch Aufstellen von Fahrradbügel parallel zum Bordstein eingerichtet werden können. Skizze Im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Bitte von Anwohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 468 2021 Die Vorlage OF 92/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, LINKE. und BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 8/2 Betreff: Fahrradbügel für das Westend II Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der in den Anlage 1 und 2 dokumentierten Fläche an der Kreuzung Staufenstraße/Unterlindau drei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: An den umliegenden Laternen und Straßenschildern werden häufig Fahrräder abgestellt, die teilweise in den angrenzenden Bürgersteig hineinreichen. An der vorgeschlagenen Stelle fließt aufgrund entsprechender Markierungen kein Verkehr, ebenfalls entfällt keine Parkmöglichkeit. Das angrenzende Gewerbe (Kiosk, Café, Bäckerei) der Staufenstraße hat zudem viele Kund*innen, die mit dem Fahrrad unterwegs sind. Abstellmöglichkeiten für diese sind momentan nicht ausreichend vorhanden. Fotos Tim Hoppe Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 129 2021 Die Vorlage OF 8/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fahrradbügel in der Nähe des Kreuzungsbereiches aufgestellt werden sollen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 9/2 Betreff: Neue Bäume für die Unterlindau Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im unteren Teilstück der Straße Unterlindau ab der Ecke Staufenstraße/Unterlindau im öffentlichen Raum mindestens drei neue Bäume zu pflanzen. Dafür sind Flächen des öffentlichen Raumes zur Verfügung zu stellen, die bisher für das Parken von PKW genutzt werden. Eine Pflanzung noch in der Pflanzperiode 2021 wäre falls möglich zu begrüßen. Die Auswahl geeigneter Baumarten und deren Anzahl erfolgt durch das zuständige Amt. Beispiel einer Bepflanzung siehe Anlage 1. Begründung: Gerade das Westend ist für seinen alten Baumbestand bekannt und von den Bürger*innen dafür geschätzt. Da der Baumbestand in den Wohnstraßen des Westend Mitte mittlerweile aber häufig auf Privatgrundstücken steht, bedarf es zur langfristigen Planung und zum Erhalt des Baumbestandes auch Bepflanzungen im öffentlichen Raum. Der vorgeschlagene Straßenabschnitt ist zurzeit ohne jeglichen Baumbestand (siehe Anlage 2). Hier bietet sich die Möglichkeit eine Lücke zu füllen. Gerade in Zeiten des Klimawandels trägt ein umfangreicher Baumbestand zur Abkühlung der Stadt in den Sommermonaten bei. Darüber hinaus wird das Stadtklima durch die natürlichen Eigenschaften der Bäume, Sauerstoff zu produzieren und CO2 langfristig zu binden, positiv beeinflusst. Kartenausschnitt: Ecke Staufenstraße/Unterlindau, Beispiel einer Anpflanzung Quelle: geoinfo.frankfurt.de (Foto: Tim Hoppe). Momentaner Zustand der Straße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 9/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 213 2021 Die Vorlage OF 9/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 7/2 Betreff: Fahrradbügel für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der in Anlage 1 dokumentierten Fläche an der Kreuzung Kronberger Straße/Unterlindau zwei weitere Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Die zwei bereits auf dieser Fläche vorhandenen Fahrradbügel werden von den Bürger*innen bereits sehr gut genutzt. Dennoch stehen aufgrund des hohen Bedarfs an Abstellmöglichkeiten weiterhin Fahrräder an den umliegenden Laternen und Straßenschildern, die teilweise in den angrenzenden Bürgersteig hineinreichen. Auf der vorgeschlagenen Stelle befindet sich neben den zwei bereits bestehenden Fahrradbügeln Platz für zwei weitere. (Foto: Tim Hoppe). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 128 2021 Die Vorlage OF 7/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fahrradbügel in der Nähe des Kreuzungsbereiches aufgestellt werden sollen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 1303/2 Betreff: Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße - Verlegung von Zebrastreifen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in der Mitte der Kronberger Strasse auf die Ecke Kronberger Strasse/ Ecke Freiherr-vom- SteinStrasse zu verschieben. Dadurch könnten mind. vier Parkplätze bestehen bleiben (siehe Fotos). Der Zerastreifen dient der Schulwegsicherung für Schüler*innen der Bettina- sowie der Elsa-Branström-Schule. Aufgrund erhelblicher Sanierungsarbeiten an einem Bürogebäude an der Ecke Kronberg./ Liebigstrasse (Foto 2), fallen für mind. ein Jahr mehrere Parkplätze weg. Dies wird die bereits sehr angespannte Parksituation im genannten Bereich zusätzlich verschärfen. Zusätzlich wurdem auf der Kronbergerstrasse zwei zusätzliche Zebrastreifen angebracht, dadurch sind noch mehr Parkplätze weggefallen. Begründung: Anregung von Anwohnern Foto 1 Ecke Kronberger/ Freiherr- vom-Stein-Strassse (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Foto 2: Zebrastreifen auf der Kronbergerstrassse (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Foto 3: Liebigstrasse: auf der gesamten Seite fallen Parklätze weg) (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7081 2021 Die Vorlage OF 1303/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1289/2 Betreff: Spielplatz Eppsteiner Straße/Ecke Wiesenau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Sanierungsarbeiten auf dem Spielplatz abgeschlossen sein werden. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1907 2021 Die Vorlage OF 1289/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1262/2 Betreff: Der Grüneburgweg muss für alle Bürger da sein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die am 03.11.2020 dem Ortsbeirat vorgestellte Umplanung des Grüneburgwegs in der vorgestellten Form sofort einzustellen; und 2. jegliche weitere Überlegung für den Grüneburgweg zunächst mit den betroffenen Bürgern, Institutionen und Unternehmen des Stadtteils zu besprechen. Begründung: Die vorgestellte Planung ist eine realitätsferne Kopfgeburt, die allein die Wunschvorstellungen der Radentscheid-Aktivisten wiedergibt. Deren Nachteile wären nicht nur vielfältig, sondern für das Leben der Menschen im Grüneburgweg und den angrenzenden Stadtvierteln unerträglich. Allein die größten Nachteile wären: - Im Gegensatz zur Amts-Präsentation ist der Grüneburgweg keine Nebenstraße, sondern die einzige verkehrstüchtige Querspange mit Zweirichtungsverkehr zwischen den Ausfallstraßen Hansaallee / Reuterweg / Mainzer Landstraße und Eschersheimer Landstraße. Der Verkehr müßte bei Realisierung der Planung mehrere Kilometer weite Umwege oder Schleichwege durch die Wohnviertel nehmen - mit ökologisch absurden Folgen: mehr Lärm, mehr Abgase, mehr Lebensgefahr. - Wegfall zahlreicher Parkplätze von Anwohnern, deren Fahrzeuge dann in den umliegenden Quartieren jeden nur erdenklichen Stellplatz belegen werden. Auch die Fahrzeuge des Installationsbetriebes Kletti würden noch stärker als bisher mit dem Parkplatzbedarf der Einwohner konkurrieren. - Nachteile für die Anlieferung zu den zahlreichen Läden und Bürogebäuden; die Anlieferung zum REWE-Markt - und damit zur zentralen Lebensmittelversorgung für einen großen Umkreis - würde unmöglich. - Nach den Zahlen des Straßenverkehrsamtes ist die Zahl der Fahrzeuge, die jeden Tag den Grüneburgweg nutzen (und nicht selten mit mehr als einer Person besetzt sind), weitaus größer als die der Radfahrer; eine solche Straße allein auf die Wünsche der Radfahrer auszurichten, ist daher sowohl sachfremd als auch undemokratisch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1262/2 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1269/2 Betreff: Mehr Licht! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß die Straßenbeleuchtungen in den Straßenzügen - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße - Hedwig-Dransfeld-Straße - Oberlindau so ertüchtigt werden, daß Fußgänger nach Einbruch der Dunkelheit genug sehen können, um evtl. Hindernisse auf dem Gehweg - insbesondere querstehende und querliegende Fahrräder und E-Roller -, aber auch den Bordstein zwischen Gehweg und Straße wahrnehmen zu können. Begründung: In den genannten Straßen leuchten zahlreiche Straßenlaternen derart schwach, daß nach Einbruch der Dunkelheit selbst der Boden der Gehwege nicht mehr zu erkennen ist. Besonders in der Oberlindau lagen auch mehrfach umgekippte E-Roller im Dunkeln quer über dem Gehweg (meist zwischen Friedrichstraße und Hausnummer 79). Die Stolpergefahr auf den Dunkelstrecken der genannten Straßen ist nicht nur für Behinderte, sondern auch für Gesunde sehr hoch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7073 2021 Die Vorlage OF 1269/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1196/2 Betreff: Verkehrssicherheit Reuterweg/Ecke Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Kreuzungsbereich Reuterweg / Ecke Grüneburgweg sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts gegen verkehrswidriges Linksabbiegen in den Grüneburgweg zu sichern; 2. auf dem Reuterweg und im genannten Kreuzungsbereich regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, um die wahrgenommene deutlich überhöhte Geschwindigkeit mancher Verkehrsteilnehmer zu kontrollieren. Begründung: Hinweis von Bürgern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6757 2020 Die Vorlage OF 1196/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1192/2 Betreff: Fahrradbügel umsetzen Abbau in der Oberlindau gegenüber der Einmündung Friedrichstraße und Montage Bremer Platz 1/Ecke Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der Oberlindau auf der linken Seite (Abbildung 1) stehenden Sperrpfosten und Fahrradbügel zu entfernen und dort ca. 2-3 Parkplätze einzurichten. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, die Fahrradbügel auf der Fläche Bremer Platz 1 / Ecke Wolfsgangstraße (siehe Abbildung unten) zu installieren, da die Bewohner dort Fahrradstellplätze wünschen und die Fläche oft illegal mit Sperrmüll zugestellt wird. Begründung: Bitte von Bürgern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 21 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die beiden Absätze des Antragstenors der Vorlage OF 1192/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6755 2020 Die Vorlage OF 1192/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: erster Absatz: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und Piraten (= Enthaltung) zweiter Absatz: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2020, OF 1185/2 Betreff: Westend: Gefährlich für Radfahrer, Kreuzungen entschärfen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. An der Kreuzung Gerviniusstr. / Körnerstr. Sperrflächen in der 5-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und ggf. zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen. 2. An der Kreuzung Leerbachstr. / Gervinusstr. Sperrflächen in der 5-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und ggf. zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen. 3. An der Kreuzung Ecke Böhmerstr. / Reuterweg Sperrflächen in der 5-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und ggf. zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen. 4. An der Kreuzung Böhmerstr. / Parkstr. Sperrflächen in der 5-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und ggf. zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen. 5. An der Kreuzung Böhmerstr. / Oberlindau Sperrflächen in der 5-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und ggf. zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen. 6. An der Straßenkreuzung Auf der Körnerwiese / Gervinusstr., Höhe HsNr 2, die beidenseitigen Sperrflächen, mit Fahrradbügeln auszustatten. 7. An der Ecke Oberlindau / Wolfsgangstr., Höhe HsNr. 142, die bestehende Sperrfläche zu erneuern, auf der gegenüber liegenden Seite, HsNr. 111, ebenfalls eine Sperrfläche aufzubringen und auf beiden Seiten auf den Sperrflächen, Fahrradbügel und ggf. Poller anzubringen. Die Querung für Fußgänger muss dabei gewährleistet sein. Begründung: Wer im Westend mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss sich an vielen Kreuzungen auf gefährliche Situationen einrichten. Unzulässig geparkte Fahrzeuge versperren vor den Kreuzungen die Sicht in die querenden Straßen, bzw. Fahrzeugführer übersehen heranfahrende Fahrradfahrer. Auszug Stvo: Stvo § 12 Halten und Parken: (3) Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, Bilder: (c) Arno Völker Vorbildlich: Beidseits ist die Straßenkreuzung gegen unzulässiges Parken gesichert und für Fahrräder gibt es noch genügend Platz zum Parken. (1) Körnerstr. / Gervinusstr. 2) Gervinusstr. / Leerbachstr. 3) Böhmerstr. / Reuterweg (West) (4) Böhmerstr. / Parkstr (5) Böhmerstr. / Oberlindau (6) Auf der Körnerwiese / Gervinusstr. (7) Oberlindau / Wolfsgangstr. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6751 2020 Die Vorlage OF 1185/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um eine neue Ziffer mit den Worten "8. zu den genannten Maßnahmen durch die Feuerwehr prüfen zu lassen, ob eine Durchfahrtsmöglichkeit der Feuerwehr bei vollständig genutzten Radbügeln gewährleistet ist." ergänzt wird. Abstimmung: 2 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen CDU und BFF (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1165/2 Betreff: Radweg auf der Bockenheimer Landstraße - bitte komplett Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. zu prüfen und berichten, ob auf der Bockenheimer Landstraße auch nach dem Umbau und dem Bau neuer Radwege, die auf Kosten des PKW-Fahrspuren gehen, es weiterhin notwendig ist an der Ampelkreuzung Bockenheimer Landstraße/Mainzer Landstraße/Reuterweg aus der Bockenheimer Landstraße kommend alle bisherige drei Abbiegespuren zu erhalten. 2. sofern die Prüfung ergibt, dass zwei Abbiegespuren ausreichend sind, die Planungen für den Radweg von besagter Kreuzung in Richtung Bockenheimer Warte dahingehend anzupassen, dass der breitere, von der Straße baulich getrennte Radweg nicht erst, wie derzeit und in der bisherigen Planung, auf Höhe des U-Bahn-Eingangs "Alte Oper", sondern direkt an/nach der Ampelkreuzung beginnt. Begründung: Bei der Vorstellung des Vorhabens im Ortsbeirat wurde angemerkt, dass die Bockenheimer Landstraße ohnehin nur noch etwa 2/3 des bisherigen Auto-Verkehrs in ausreichendem oder befriedigendem Maße bewältigen kann. Gleichwohl scheint bisher an der Kreuzung bei der Alten Oper keine Veränderung geplant zu sein, was bedeuten würde, dass eben nicht die gesamte Bockenheimer Landstraße einen baulich getrennten Radweg erhält. Dem stehen bisher die Abbiegespuren an besagter Kreuzung im Wege. Sofern diese Kreuzung nur noch 2/3 des Verkehrs bewältigen muss, da der Rest der Bockenheimer Landstraße ohnehin nicht mehr Verkehr verkraftet, ist anzunehmen, dass auf eine der drei Abbiegespuren verzichtet werden kann. Damit wäre die Möglichkeit des Ausbaus des Radwegs auf der kompletten Bockenheimer Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1165/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 1157/2 Betreff: Fahrradbügel vor dem Haus Liebigstraße Hausnummer 29 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: An der Liebigstr., Höhe HsNr. 29, Ecke Altkönigstr., auf der schraffierten Fläche bis zu 3 Fahrradbügel anzubringen Begründung: Es fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel. Bild: (c) Arno Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6641 2020 Die Vorlage OF 1157/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 1084/2 Betreff: Größere Papierkörbe für den Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, größere Papierkörbe im Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Telemannstraße aufzustellen, die groß genug sind, die Transportbehältnisse der umliegenden Imbißstellen und Restaurants aufzunehmen. Diese Papierkörbe sollten außerdem mit einem Deckel verschließbar sein, so daß Tiere - hier insbesondere Krähen - nicht darankommen. Begründung: Im bezeichneten Abschnitt des Grüneburgwegs findet sich eine große Zahl an Restaurants und Imbißstellen, die vielfältige Speisen zum Mitnehmen anbieten. Die Kunden dafür kommen zum größten Teil aus den hier zahlreichen Büros, verzehren ihre Einkäufe meist am Wegesrand in der Frühstücks- oder Mittagspause und verstopfen dann die viel zu kleinen Papierkörbe mit den Verpackungsresten. Das Problem wird noch dadurch vergrößert, daß eine bedeutende Zahl an Krähen hier und in der näheren Umgebung lebt und häufig sich an evtl. noch verbliebenen Essenresten bedient und dabei Verpackungsteile in der Umgebung der Papierkörbe verstreut. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6253 2020 Die Vorlage OF 1084/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2020, OF 1035/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen die Stadt Frankfurt treffen kann, um 1) die Straßenbeleuchtung in abends nur unzureichend beleuchteten Straßen kurzfristig zu verbessern, beispielsweise in der Konrad-Broßwitz-Straße in Bockenheim oder der Lindenstraße, Oberlindau, Liebigstraße und Friedrichstraße im Westend; 2) welches Beleuchtungskonzept mittel- und langfristig für diese und ähnliche Straßen geplant ist. Ist es beispielsweise möglich, den Umstieg auf LED-Beleuchtung in diesen Straßen vorzuziehen? Begründung: In manchen Straßen des Ortsbezirk ist die Beleuchtung der Straßen abends unzureichend, was eine Gefahr für Fußgänger darstellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1575 2020 Die Vorlage OF 1035/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "beispielsweise in der" die Worte "Appelsgasse und" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 1020/2 Betreff: Nachhaltiges Energiesparen: Umrüstung von Gasleuchten im Bereich des Ortsbezirkes 2 Vorgang: OM 1346/12 OBR 3; B 472/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Ergänzend zum Magistratsbericht B 472/2019 wird um Auskunft gebeten, in welchem Zeitraum die geplante Umrüstung der Gasleuchten in den Stadtteilen Westend, Bockenheim und Kuhwald er- folgen soll. Es handelt sich um Umrüstungsmaßnahmen in folgenden Straßen: - Emil-Claar-Straße Am Weingarten Buzzistraße - Feuerbachstraße Ginnheimer Straße Funckstraße - Lindenstraße Manskopfstraße - Siesmayerstraße (Planungen abgeschlossen) Begründung: Die Umrüstung der Gasleuchten geht auf einen entsprechenden Antrag des OBR 3 zurück (OM 1346/2012). Im o.g. Magistratsbericht werden zahlreiche bereits durchgeführte Maßnahmen ange- führt, für eine Reihe von Straßen gibt es jedoch keinerlei Hinweis auf den Stand der Planungen bzw. darauf, ob hier überhaupt noch Umrüstungsmaßnahmen vorgesehen sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1346 Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 472 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1569 2020 Die Vorlage OF 1020/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1023/2 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten- Nutzen- Analyse der Varianten des U-Bahn- Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim als zusätzlich Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campus-Meilen Linie) und der Buslinie 64 ( Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelin- allee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 533 2020 Die Vorlage OF 1023/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, SPD, 3 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 3 CDU, 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 999/2 Betreff: Tempo 30 gilt auch für Radfahrer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Einhaltung von Tempo 30 auch durch Radfahrer gewährleistet werden kann. Begründung: In den Tempo-30-Zonen im Westend (und dabei ganz besonders in der Leerbachstraße und der Oberlindau stadteinwärts) werden sehr häufig Autofahrer, die sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, von rasenden Radlern überholt (die außerdem häufig beim Überholen blitzschnell auf den Gehweg und danach wieder zurück auf die Straße wechseln. Angesichts dieses Verhaltens von - leider viel zu vielen - Radfahrern darf man sich nicht wundern, wenn bei Autofahrern die Akzeptanz von Geschwindigkeitsbeschränkungen immer schlechter wird. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 999/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 935/2 Betreff: Straßenschäden reparieren: Leerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß die Leerbachstraße zwischen Emil-Claar-Straße und Gärtnerweg einen neuen Straßenbelag erhält. Begründung: Der benannte Straßenabschnitt ist eine üble Holperpiste, die für Auto- und Radfahrer unzumutbar ist. Das führt unter anderem auch dazu, daß Radfahrer auf die ohnehin engen Gehwege ausweichen und dort Fußgänger gefährden. Menschen mit Rückenproblemen erhalten bei jeder Stolperstelle während der Fahrt schmerzhafte Stöße, die zum Teil noch lange nachwirken. Nach den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte scheint es zu vermessen, zu erwarten, daß der Straßenzustand Frankfurter Straßen eines Tages wenigstens der Qualität entsprechen könnte, die man auf den Überlandstrecken der Marquesas-Inseln im Südpazifik vorfindet. Aber wenigstens könnten die Straßenbeläge so gestaltet werden, daß man sie benutzen kann, ohne eine Gehirnerschütterung zu bekommen. Das betrifft nicht nur die Asphaltflächen, sondern auch die aus unerfindlichen Gründen in aller Regel als geplante Schlaglöcher zu tief eingesetzten Kanaldeckel. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5335 2019 Die Vorlage OF 935/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 936/2 Betreff: Straßenschäden reparieren: Unterlindau Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß die Straßenschäden in der Unterlindau zwischen Kreisel Mitscherlichplatz und der Mitte des Abschnitt südlich der Staufenstraße behoben werden. Begründung: Das beginnt bei der Ausfahrt aus dem Kreisel. Danach gibt es in Fahrtrichtung Süden - zwischen halbwegs akzeptablen Streckenabschnitten immer wieder Löcher, Risse oder abgesenkte Kanaldeckel, die wie Schlaglöcher wirken. Nördlich der Bockenheimer Landstraße wurde vor einiger Zeit nach Antrag des Ortsbeirats 2 der Straßenbelag erneuert, aber nur bis zum Ende der Bürobebauung. Im nördlichen Abschnitt bis zur Staufenstraße - dort wo die Menschen wohnen - blieben die Straßenschäden erhalten. Dem Magistrat scheint das Wohlergehen und der Lärmschutz der Bürger unwichtig. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5336 2019 Die Vorlage OF 936/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 939/2 Betreff: Fußgänger haben ein Recht auf gefahrloses Gehen Der Magistrat möge prüfen und berichten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, daß seit vielen Jahren und in den letzten Jahren zunehmend unzählige Radfahrer die Gehwege benutzen? 2. Ist dem Magistrat bekannt, daß außer Radfahrern auch Postradfahrer, Kurierradfahrer, Transportradfahrer, Segwayfahrer, Tretrollerfahrer, Velotaxis und in letzter Zeit besonders verstärkt Elektrorollerfahrer die Gehwege benutzen? 3. Ist dem Magistrat bekannt, daß auf einigen Gehwegen (z.B. in der Emil-Claar-Straße und im Reuterweg) auch Motorradfahrer die Gehwege benutzen? 4. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer auch dann auf Gehwegen fahren, wenn parallel dazu Radwege angelegt wurden? 5. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer auch zwischen Ladenauslagen von Supermärkten und Obstläden hindurchfahren? 6. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer auch zwischen Tischreihen von Straßencafés hindurchfahren? 7. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer auch auf S-Bahnsteigen entlangfahren? 8. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer auch in Einkaufszentren herumfahren? 9. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer und Elektrorollerfahrer in Fußgängerzonen bewußt sportlich Slalom um die Fußgänger herum fahren? 10. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer und Elektrorollerfahrer aggressiv schnell durch alle Fußgängerzonen rasen (und nicht fahren)? 11. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer und Elektrorollerfahrer auf nebeneinanderliegenden Geh- und Radwegen - wie z.B. im Reuterweg - nebeneinander herfahren und die Fußgänger zwingen, sich an die Wände zu quetschen? 12. Ist dem Magistrat bekannt, daß Elektrorollerfahrer häufig zu zweit auf dem Roller unterwegs sind? 13. Ist dem Magistrat bekannt, daß Elektrorollerfahrer häufig in Kolonnen von drei oder vier Rollern hintereinander die Gehwege entlang fahren? 14. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer bis in Ladeneingänge fahren und erst dort vom Rad springen? 15. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer Fußgängern, die sich wegen der Belästigung und Gefährdung beschweren, Prügel androhen? 16. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer und Elektrorollerfahrer ihre Räder und Roller häufig beliebig quer auf Gehwegen abstellen, so daß zumindest Menschen mit Kinderwagen oder im Rollstuhl auf die Straße ausweichen müssen? 17. Ist dem Magistrat bekannt, daß Stadtpolizisten, die auf derartige Vergehen angesprochen werden, ablehnen, dagegen vorzugehen, mit dem Argument, dafür seien sie nicht zuständig? 18. Ist dem Magistrat bekannt, daß Spazierengehen in Grünanlagen und auf Flußuferwegen praktisch unmöglich geworden ist, weil man dort ständig von rasenden und aggressiven Radfahrerpulks umschwirrt wird? Originalzitat, am Mainufer in Sachsenhausen aus einem Pulk heraus: "Es wird Zeit, daß diese Scheiß-Fußgänger hier verschwinden!" Der Magistrat möge bitte nicht nur die vorstehenden Fragen beantworten, sondern auch folgende: 19. Hat der Magistrat Pläne, das geschilderte Unwesen der Dauergefährdung und Belästigung von Fußgängern durch alle Arten Radfahrer endlich nachhaltig zu bekämpfen? 20. Oder wartet der Magistrat ab, bis die Fußgänger endlich genug haben und sich zur Wehr setzen? Begründung: Fußgänger in Frankfurt haben mittlerweile den Eindruck, daß sie Freiwild sind für alles, was sich auf zwei oder drei Rädern bewegt und mit dem von der Politik geschürten Selbstbild als heilige Weltenretter vor der Klimagefahr glaubt, sich alles erlauben zu dürfen. Da Politik und Polizei bisher sich standhaft weigern, irgendetwas Nachhaltiges für den Schutz der Fußgänger zu tun, bleibt diesen letztlich nur die Notwehr gegen die tägliche Gewalt, die ihnen angetan wird. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 939/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 951/2 Betreff: Laubbläser-Lärm beenden Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß der Einsatz von Laubbläsern mit lautstarken Verbrennungsmotoren in der Stadt verboten wird; denn mit welche Berechtigung dürfen diese Geräte lauter sein als der lauteste Fluglärm? Begründung: Laubbläser, die nicht mit elektrischen Motoren ausgestattet sind, verursachen Lärmpegel bis 96 dB (gemessen im Westend, Emil-Claar-Straße, um 13 Uhr mittags). was eindeutig gesundheitsschädigend ist. Zudem hat es sich bisher als undurchführbar erwiesen, den Bedienern dieser Geräte die Einhaltung der Mittagsruhe anzugewöhnen; man erhält statt dessen nur Drohungen oder aggressives Weiterblasen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 951/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2019, OF 933/2 Betreff: Mobile Geschwindigkeitsmessung im Reuterweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Reuterweg im Abschnitt zwischen Bockenheimer Anlage und Fürstenbergerstr. mobile Geschwindigkeitsmessungen des Autoverkehrs durchzuführen, um insbesondere die Einhaltung der Geschwindigkeitsvorgaben in den Nacht- und Tagesrandzeiten zu überwachen. Begründung: Hinweis von Bewohnern auf zum Teil erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zum Verdacht auf "illegale Autorennen". Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5334 2019 Die Vorlage OF 933/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 903/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner des Reuterwegs vor Verkehrsbelastungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Im Reuterweg - Abschnitt zwischen Fürstenberger Straße und Bockenheimer Anlage - ist im Rahmen eines Ortstermins mit Bewohnerinnen und Bewohnern, dem Straßenverkehrsamt und Mitgliedern des Ortsbeirats zu prüfen, wie die Anwohner/innen vor gefährlichen Situationen und Lärm durch zu schnell fahrende Kraftfahrzeuge geschützt werden können. 2. Die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Alleenring ist auf den Reuterweg zwischen Bockenheimer Anlage und Fürstenberger Straße auszudehnen. Begründung: Anwohner/innen berichten, dass es auf dem Reuterweg aufgrund zu schnell fahrender Kraftfahrzeuge immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Insbesondere wird berichtet, dass es in Zeiten, in denen auf der Eschersheimer Landstraße die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, die Kraftfahrzeuge besonders schnell fahren, was zu einer erhöhten Gefährdung der Anwohner/innen und einer erhöhten nächtlichen Lärmbelästigung führt. Zur Prüfung von Entlastungsmöglichkeiten ist im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins mit Anwohner/innen, Vertreter/innen des Straßenverkehrsamts und des Ortsbeirats zu diskutieren, mit welchen Maßnahmen die Anwohner/innen vor den Auswirkungen des beschleunigten Durchgangsverkehrs geschützt werden können. Als schnell umzusetzende Maßnahme sollte zunächst die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Eschersheimer Landstraße auf den Reuterweg aus -geweitet und durch Geschwindigkeitsmessungen kontrolliert werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1424 2019 Die Vorlage OF 903/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: SPD, 2 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE Ziffer 2.: 2 CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 865/2 Betreff: Schleichverkehr durch die Straße Unterlindau? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und in welchem Maße Schleichverkehr von PKW bzw. LKW durch die Nebenstraßen des Stadtteil Westend feststellbar ist, bei denen die PKW bzw. LKW offenbar Stauungen auf den Hauptstraßen zu umgehen versuchen. Hierbei ist insbesondere der Weg von der Bockenheimer Landstraße durch die Straße "Unterlindau" von Interesse. 2. ob der Magistrat eine signifikante Zunahme eines Schleichverkehrs von PKW bzw. LKW durch die Nebenstraßen des Stadtteils Westend aufgrund der zuletzt angekündigten verkehrlichen Veränderungen auf der Bockenheimer Landstraße (eine PKW-Spur weniger) befürchtet. Hierbei ist insbesondere der Weg von der Bockenheimer Landstraße durch die Straße "Unterlindau" von Interesse. 3. welche Maßnahmen dem Magistrat geeignet erscheinen, einen Schleichverkehr durch die Nebenstraßen des Stadtteils Westend zu unterbinden, falls die Fragen zu Ziffer 1.) bzw. Ziffer 2.) bejaht werden. Begründung: Bürgeranfragen. Insbesondere formuliert in einem Ende Juni veröffentlichtem Leserbrief in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1393 2019 Die Vorlage OF 865/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2019, OF 854/2 Betreff: Gedenktafel am Geburtshaus von Erich Fromm Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob am Geburtshaus von Erich Fromm in der Liebigstraße 27 eine Gedenktafel angebracht werden kann. Bei positiver Prüfung wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Auszug aus Wikipedia: Erich Fromm (* 23. März 1900 in Frankfurt am Main; † 18. März 1980 in Muralto, Schweiz) war ein deutsch-US-amerikanischer Psychoanalytiker, Philosoph und Sozialpsychologe. Seine Beiträge zur Psychoanalyse, zur Religionspsychologie und zur Gesellschaftskritik haben ihn als einflussreichen Denker des 20. Jahrhunderts etabliert. Viele seiner Bücher wurden zu Bestsellern, insbesondere Die Kunst des Liebens aus dem Jahre 1956 sowie Haben oder Sein von 1976. Seine Gedanken wurden auch außerhalb der Fachwelt breit diskutiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4957 2019 Die Vorlage OF 854/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 833/2 Betreff: Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Kreuzungen der Bockenheimer Landstraße je in Fahrtrichtung zusätzliche Radverkehrssignale in die Signalsteuerungen der Ampelanlagen auf der Bockenheimer Landstraße zeitnah installiert werden können, um sodann durch jeweils vor dem Autoverkehr geschaltete Grünphasen (mind. drei Sekunden) die Gefährdung von Radfahrer*innen durch rechtsabbiegende PKW oder LKW auf der Bockenheimer Landstraße zu senken: a. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Mendelssohnstraße sowie Siesmayerstraße, b. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Feuerbachstraße sowie Freiher-vom-Stein-Straße, c. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Ulmenstraße sowie Liebigstraße, d. Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung Unterlindau. Begründung: Fragen der Verkehrssicherheit sollten nicht durch Zuwarten auf ein Gesamtkonzept für die Bockenheimer Landstraße verschoben werden sondern immer möglichst aktuell gestellt und beantwortet werden. Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Nun ist für Radfahrer*innen die Situation eines rechtsabbiegenden PKW oder LKW besonders gefahrenträchtig. Durch Fahrradampeln, die den Radfahrer*innen eine vor dem Autoverkehr frühere Grünphase gibt, könnte die Verkehrssicherheit erhöht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 833/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1384 2019 Die Vorlage OF 833/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2019, OF 811/2 Betreff: Barrierefreiheit Freiherr-vom-Stein-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die beidseitigen Bürgersteige der Freiherr-vom-Stein-Straße im Abschnitt Ecke Staufenstr. bis Ecke Eppsteiner Straße gegen Zuparken zu sichern. Begründung: Beschwerde von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4652 2019 Die Vorlage OF 811/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2019, OF 783/2 Betreff: Herstellung einer direkten ÖPNV-Verbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, schnellstmöglich in die Planungen für eine neu zu errichtende Straßenbahnlinie vom Platz der Republik zum Uni-Campus Westend und von dort über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße einzutreten. Folgende Linienführung soll gebaut werden: ab Hauptbahnhof zum Abzweig Düsseldorfer Straße/Mainzer Landstraße über die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Reuterweg, Bremer Platz, Uni-Campus Westend (IG-Farben-Hochhaus), weiter über die Bremer und Holzhausenstraße zur Eckenheimer Landstraße. Diese neue Strecke soll auch in die Linienplanung des "Ebbelwoi-Express' einbezogen werden, um mehr als 30 Jahre nach der Einstellung der Straßenbahn zur Alten Oper dieses Gebäude wieder mit anderen historischen Bauwerken wie dem Hauptbahnhof und der Paulskirche zu verbinden. Begründung: Die Präsidentin der Universität Brigitta Wolff fordert seit langem einen besseren Anschluss des Campus Westend an den öffentlichen Nahverkehr. Der Anschluss des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches rund um den Reuterweg sowie des neuen Universitätsstandortes an den ÖPNV ist verbesserungswürdig, wobei ein hohes Fahrgastpotential erschlossen werden kann. Eine Querverbindung zwischen dem neuen Universitätscampus und dem Nordend fehlt bislang. Diese Linie hätte ein hohes Fahrgastpotential und eine hohe Sogwirkung auf den MIV, Pendler und Studenten. Für die aus Westen und Südwesten kommenden Straßenbahnlinien sollte zur Entlastung eine Alternative zur Altstadtstrecke geschaffen werden, die die Innenstadt berührt (hier: Opernplatz) und mit dem restlichen Netz (hier: Taunusanlage, Opernplatz, Holzhausenstraße, Eckenheimer Landstraße) verknüpft ist. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2019, OF 772/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1225 2019 1. Die Vorlage OF 772/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass der Magistrat den Sachverhalt prüfen und berichten soll und als Begründung nur das Wort "Informationsbedarf" aufgeführt wird. 2. Die Vorlage OF 783/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2019, OF 781/2 Betreff: Schließfächer für Obdachlose Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Frankfurt nach dem aktuellen Vorbild von Paris spezielle Schließfächer für Obdachlose eingerichtet werden können, damit sie nicht gezwungen sind, ihre ganze Habe ständig in der Stadt herumzufahren. Begründung: Viele Obdachlose sind mit viel Gepäck, meist in unzähligen Plastiktüten, häufig mit einem "ausgeliehenen" Einkaufswagen unterwegs und campieren damit teilweise recht platzraubend auf Bürgersteigen. Beispiel: Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg. Für die Betroffenen wäre es nicht nur bequemer, sondern vor allem auch sicherer, das meiste ihres zwar gemessen an "normalen" Lebensumständen geringen, für sie aber eminent wichtigen Besitzes einschließen zu können. Die Einrichtung derartiger Schließfächer könnte ein erster und vor allem recht zügig realisierbarer Schritt sein, das Leben der Obdachlosen zu verbessern, ohne daß man darüber eine dauerhaftere Lösung aus den Augen verlieren müßte. Werden derartige Schließfachanlagen modular aufgebaut, dann sind sie später auch leicht weiter zu verwenden, z.B. in einem zukünftigen Obdachlosenwohnheim oder auch als Einkaufszwischenspeicher in der Innenstadt, wenn die Obdachlosen wegen besserer Lösungen die Fächer nicht mehr benötigen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1226 2019 Die Vorlage OF 781/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2018, OF 749/2 Betreff: Fahrradständer Liebigstraße/Staufenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: an der Kreuzung Liebigstraße/Staufenstraße an den drei Standorten Fahrradständer, wie auf den Bildern dargestellt, aufzustellen. Begründung: Im nördlichen Westend werden von der wachsenden Wohnbevölkerung mehr Fahrradständer benötigt, vorhandene Sperrflächen können dadurch Vernünftig genutzt werden. Bild 1 (Platz für Fahrradständer, linke und rechte Straßenecke) Bild 2 (Platz für Fahrradständer, rechte Straßenecke) Bilder: (c) A. Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 749/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und 1 FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 647/2 Betreff: Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2-Gebiet schließen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die mit nur Tempo 30 Schild verbliebenen Straßenabschnitte im Westend-Nord und Westend-Nordost zwischen Siesmayerstraße, Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Anlage, Eschersheimer Landstraße, Bremer Straße, Fürstenbergerstr., mit Ausnahme von Reuterweg und Eschersheimer Landstraße, in eine jeweils geschlossene Tempo 30 Zone umzuwidmen. Auswahl von Straßenabschnitten nur mit Schild 30KM Sicherheitsgeschwindigkeit: 1. Siesmayerstraße (zw. Bockenheimer Landstr. & Grüneburgweg) 2. Fürstenbergerstr. (zw. Reuterweg & Grüneburgweg) 3. Liebigstraße (zw. Grüneburgweg/Fürstenbergerstr. & Feldbergstraße) 4. Grüneburgweg (zw. Eschersheimer Landstr. & Reuterweg) 5. Grüneburgweg (zw. Reuterweg & Fürstenbergerstr.) 6. Noch übersehene Abschnitte. 7. Vorverlegung der T30 Zone auf der Hansaallee vor den Abzweig in die Holzhausenstraße. Begründung: Leider gibt es in den beiden Gebieten noch einige Tempo 30 Zonen Ausnahmen, sie sind zwar meist mit 30 Km Schildern ausgestattet, aber es ist aus meiner Sicht unnötig, solche meist kurzen Abschnitte, aus der T30 Zone auszunehmen. In früheren Stellungnahmen des Magistrats wurden solche Ausnahmen meist mit dem Argument, das sei eine Grundnetzstraße, aus der T30 Zone ausgenommen. Oft wurde auch angemerkt, dass dies Linienbusse behindern würde. Seit mehreren Jahren fahren die Linien 36 und 75 durch das nördliche Westend in den Tempo 30 Zonen, ohne Beeinträchtigung. Für Fahrzeugführer ist es recht verwirrend wenn sich Tempo 30 Zone und Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km abwechseln. Besonders der Grüneburgweg zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße würde durch eine Tempo 30 Zone aufgewertet. Er ist das Einkaufszentrum für das nordöstliche Westend. Die Ausweisung als T30 Zonen würde hier die Verkehrssicherheit und die Wohn und Aufenthaltsqualität verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Die antragstellende Fraktion ergänzt die Vorlage OF 647/2 um die Ziffer "8. Feldbergstraße". Beschluss: Die geänderte Vorlage OF 647/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 649/2 Betreff: Falschfahrer in einem Streckenabschnitt der Friedrichstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie die von Anwohner*innen gemeldeten Verkehrsgefährdungen im Streckenabschnitt der Friedrichstrasse (Einbahnstraße) zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße durch Autofahrer*innen, die diesem Streckenabschnitt häufig entgegen der zugelassenen Fahrtrichtung benutzen, entgegengewirkt werden kann. Begründung: Hinweise von Bewohnern der Friedrichsstraße. Für Sachverhalte dieser Art wäre ein erweiterter Mängelmelder für den Straßenverkehr (siehe Antrag "Mängelmelder für den Straßenverkehr erweitern" sinnvoll). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3866 2018 Die Vorlage OF 649/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2018, OF 618/2 Betreff: Baustelle Onyx in der Oberlindau 76 bis 78 - wochenlange Absperrung des Bürgersteigs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, warum der Bürgersteig vor der Immobilie "Onyx" in der Oberlindau wochenlang abgesperrt ist, ohne dass die abgesperrte Fläche jemals vom Baustellenverkehr oder zur Aufstellung von schwerem Baugerät genutzt wird. Begründung: Hinweis von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3591 2018 Die Vorlage OF 618/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2018, OF 582/2 Betreff: Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Freiherr-vom-Stein-Straße vor der Einbiegung der Kronberger Straße durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Begründung: Hinweis von Bewohnern. Fahrzeuge, die aus der Kronberger Straße in die Freiherr-vom-Stein-Straße einfahren, haben Vorfahrt. Viele Autofahrer, die von der Bockenheimer Landstraße kommend auf der Freiherr-vom-Stein-Straße fahren, rechnen leider nicht damit, dass sie die Vorfahrt zu achten haben. Das führt dazu, dass die Fahrzeuge, die aus der Kronberger kommen, oft durch Hupen auf ihre Vorfahrt aufmerksam machen und sie letztlich erzwingen. Es entstehen oftmals unfallträchtige Bremsmanöver. Das passiert am Tag oft, leider auch in der Nacht. Die Vorfahrtregelung als gegeben genommen kommt der Gedanke, entweder durch ein Verkehrsschild oder durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3342 2018 Die Vorlage OF 582/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Betreff: Verkehrszählung Siesmayerstraße und Grüneburgweg - und nun? Vorgang: OM 1688/17 OBR 2; ST 419/18; OM 992/16 OBR 2; ST 1531/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Wie beurteilt der Magistrat die Ergebnisse der Verkehrszählung vor dem Hintergrund der in der OM 992 vom 28.11.2016 aufgeworfenen Probleme? Warum führte der Magistrat eine Zählung an der Kreuzung Grüneburgweg/Siesmayerstraße durch und nicht wie vom Ortsbeirat gewünscht am Grüneburgweg nach der August-Siebert-Straße? Ein besonderes Anliegen des Ortsbeirates war die Zählung der Fahrradfahrten auf den Gehwegen (OM 1688). Warum wurden diese nicht gezählt? Woher stammen die in der ST 419 aufgeführten Vergleichszahlen aus dem Jahr 2016, wenn der Magistrat in seiner ST 692 noch betont: "Genauere Kenntnisse über den Umfang eines Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siesmayerstraße liegen nicht vor." Neben der Beantwortung der Fragen bittet der Ortsbeirat um einen möglichst baldigen Termin mit den entsprechenden Fachämtern des Verkehrsdezernats, aber auch mit Vertreter*innen der Stadtplanung. Begründung: So dankbar der Ortsbeirat für die durchgeführte Verkehrszählung ist, so wenig bringen die rohen Zahlen eine Veränderung bei der zu Grunde liegenden Problematik. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 874 2018 1. Die Ziffern 1. bis 4. der Vorlage OF 547/2 werden als Anfrage an den Magistrat beschlossen. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Ziffer 5. der Vorlage OF 547/2 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2018, OF 527/2 Betreff: Baustelleneinrichtung Leerbach-Palais Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Baustelleneinrichtung des Leerbach-Palais mit ihrem undurchsichtigen Bauzaun beeinträchtigt die Sicht für Fahrzeuglenker in der Leerbachstraße. Um die gefährliche Situation zu entschärfen sind mehrere Maßnahmen möglich: - Der Bauzaun wird im Kreuzungsbereich teilweise entfernt oder niedriger gestaltet. - Stopschilder und Haltelinien für Verkehre aus der östlichen Emil-Claar-Straße und der Leerbachstraße im Kreuzungsbereich sind einzurichten. - An der Kreuzung wird ein Spiegel angebracht, der die Einsicht aus der Leerbachstraße in die östliche Emil-Claar-Straße und umgekehrt ermöglicht. Begründung: Für das Bauprojekt Leerbach-Palais wurde ein undurchsichtiger Bauzaun in der Leerbachstraße und in der Emil-Claar-Straße eingerichtet. Fahrzeuge die aus Richtung Grüneburgweg kommen und entweder weiter auf der Leerbachstraße weiterfahren oder nach rechts in die Emil-Claar-Straße abbiegen wollen, können den Verkehr aus der östlichen Emil-Claar-Straße durch den undurchsichtigen Bauzaun nicht einsehen. Dadurch kam es bereits zu gefährlichen Situationen an diesem Kreuzungspunkt. Daher besteht an dieser Stelle dringender Handlungsbedarf den Kreuzungspunkt zu entschärfen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3032 2018 Die Vorlage OF 527/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2018, OF 497/2 Betreff: Zukunft der Immobilie Unterlindau 18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. für den Fall eines Verkaufs der Immobilie Unterlindau 18 das städtische Vorkaufsrecht in Milieuschutzsatzungsgebieten wahrzunehmen, da für das Gebäude nach einem Verkauf eine Luxussanierung mit entsprechenden Auswirkungen auf die Bestandsmieter zu erwarten ist; 2. parallel zur Vorbereitung der Maßnahme gem. Nr. 1 im Rahmen eines Runden Tisches mit dem Eigentümer, Kaufinteressenten, Vertretern der Mieter sowie des Ortsbeirates 2 die zukünftige Nutzung des Objekts zu besprechen. Begründung: Die Immobilie Unterlindau 18, Baujahr ca. 1885, befindet sich im Gebiet der Milieuschutzsatzung Westend 1. Angabegemäß wurden bereits Kaufinteressenten und deren Architekten durch das Gebäude geführt. In dem Gebäude befinden sich 5 Mietparteien, darunter Familien mit schulpflichtigen Kindern. Die Mieter wohnen teilweise seit mehr als 20 Jahren in dem Gebäude; die Familien einiger Mieter bereits seit mehr als 60 Jahren. Nach einem Verkauf des Gebäudes ist eine Luxussanierung und einhergehend eine starke Steigerung der Mieten oder eine Umwandlung des Gebäudes in Eigentumswohnungen zu erwarten. Um einer Entwicklung wie in der Unterlindau 20-32 vorzubeugen, wo seit Beginn der Sanierung 2012 die meisten Mieter ausgezogen sind, ist ggf. die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts durch die Stadt notwendig. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2751 2018 Die Vorlage OF 497/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2018, OF 494/2 Betreff: Vorkaufsrecht für die Unterlindau 18 wahrnehmen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Für das Gebäude Unterlindau 18 soll der Magistrat das Vorkaufsrecht in Milieuschutzsatzungsgebieten wahrnehmen, da für das Gebäude Unterlindau 18 nach einem Verkauf eine Luxussanierung zu erwarten ist. Begründung: Die Immobilie Unterlindau18, Baujahr ca. 1885 befindet sich im Gebiet der Milieuschutzsatzung Westend 1. Es wurden bereits Interessenten, und deren Architekten durch das Gebäude geführt. Bei diesen Besichtigungen fielen die Worte Sanierung und Modernisierung. für das Gebäude. In dem Gebäude befinden sich 5 Mietparteien, darunter Familien mit schulpflichtigen Kindern. Die Mieter wohnen teilweise seit mehr als 20 Jahren in dem Gebäude; die Familien einiger Mieter bereits seit mehr als 60 Jahren. Nach einem Verkauf des Gebäudes ist eine Luxussanierung und eine Vertreibung der Mieter durch starke Steigerung der Mieten, oder gar eine Umwandlung des Gebäudes in Eigentumswohnungen zu erwarten. Um einer Entwicklung wie in der Unterlindau 20-32 vorzubeugen, wo seit Beginn der Sanierung 2012 bereits 90 % der Mieter ausgezogen sind, ist die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts durch die Stadt notwendig Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 494/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 455/2 Betreff: Weitere Nutzung der vormaligen Andienungsfläche des Gemeindehauses Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Kronberger Straße / Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße die bestehenden "festen" Sperrpfosten sowie den ersten Fahrradbügel (siehe Foto) durch "umklappbare" Sperrpfosten zu ersetzen und der ev.-reform. Gemeinde die entsprechenden Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Begründung: Bitte der Kirchengemeinde, die ehemalige Andienungszone für das Gemeindehaus weiter zugänglich zu halten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2504 2017 Die Vorlage OF 455/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2017, OF 391/2 Betreff: Straßenbelag auf der Unterlindau fertigstellen Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß auf dem nördlichen Abschnitt der unteren Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstarße und Staufenstraße der Straßenbelag in gleicher Qualität wie im südlichen Abschnitt hergestellt wird. Begründung: Nach einem Antrag des Ortsbeirats 2 wurden im genannten Straßenabschnitt zunächst die zahlreichen Schlaglöcher (mit meist offenliegendem Kopfsteinpflaster) notdürftig mit Asphalt verfüllt. Dabei entstand eine neue unebene Hoppelpiste. Vor einigen Wochen wurde nun der südliche Abschnitt ordentlich glatt mit Asphalt überzogen. Der nördliche Abschnitt verbleibt bisher als unebene Piste; auch ein Schlagloch mit Kopfsteinpflaster ist weiterhin offen. Es hat den Anschein, als habe die Stadt lediglich im Bereich der Bürogebäude für einen gleichmäßigen Straßenbelag gesorgt. Im Bereich der Wohngebäude blieb es bisher bei der lärmintensiven Holperstrecke. Das erweckt den Anschein der Mißachtung der Wohnbevölkerung durch die Stadt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 391/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und 1 LINKE. gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. und Piraten
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2017, OF 390/2 Betreff: Laubbläser-Lärm beenden Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß der Einsatz von Laubbläsern mit lautstarken Antriebsmotoren verboten wird. Begründung: Laubbläser, die nicht mit elektrischen Motoren ausgestattet sind, verursachen Lärmpegel bis 96 dB (gemessen im Westend, Emil-Claar-Straße, um 13 Uhr mittags). was eindeutig gesundheitsschädigend ist. Zudem hat es sich bisher als undurchführbar erwiesen, den Bedienern dieser Geräte die Einhaltung der Mittagsruhe anzugewöhnen; man erhält statt dessen nur Drohungen oder aggressives Weiterblasen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2259 2017 Die Vorlage OF 390/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen SPD und FDP (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2017, OF 323/2 Betreff: Zukunft des Bürgerinstituts Oberlindau Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf dem Hintergrund der Planung des Bürgerinstituts in der Oberlindau, sich zu erweitern, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie sehen die konkreten Pläne des Bürgerinstituts bisher aus? 2. Ist dabei geplant, die Fläche des Rothschildparks zu beschneiden? 3. Welche alternativen Standorte für das Bürgerinstitut wären in der Umgebung des bisherigen Standortes denkbar? 4. Ist der Magistrat bereit, dem Bürgerinstitut bei der Entwicklung eines neuen Standortes zu helfen und die bisher blockierte Fläche dem Rothschildpark wieder anzugliedern? Begründung: Einerseits ist es wünschenswert, das Bürgerinstitut zu erhalten und zu fördern. Dabei wäre eine Neuansiedlung in größerer Nähe zu Bus und Bahnhaltestellen besonders zu bevorzugen, da die "Kunden" des Instituts häufig gehbehindert sind. Andererseits wäre es auch für alle Bürger (einschließlich der "Kunden" des Instituts) sehr angenehm, wenn die Fläche des Rothschildparks erweitert werden könnte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu Vertreter des Magistrats bzw. des Bürgerinstitutes einzuladen. 2. Die Vorlage OF 323/2 wird bis zur Vorstellung im Ortsbeirat zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2017, OF 275/2 Betreff: Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg Vorgang: OM 992/16 OBR 2; ST 692/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Eine Verkehrszählung an der Einmündung der Siesmayerstraße in die Bockenheimer Landstraße und am Grüneburgweg nach der Kreuzung mit der August-Siebert-Straße an mindestens zwei Wochentagen (Mo. & Do.) durchzuführen. Die Verkehrszählung soll außerhalb von Ferienzeiten zur morgen- und abendlichen Rushhour (7-9 & 17-19 Uhr), sowie zum Vergleich zur Mittagszeit (2 Std.) stattfinden und neben Fahrzeugen auch Fahrräder mit einzubeziehen. Hierbei sind auch die Fahrräder die auf dem Gehweg unterwegs sind zu erfassen. Am Grüneburgweg kann auf die Zählung der Fahrräder verzichtet werden. Das Ergebnis der Verkehrszählung ist dem OBR 2 zeitnah vorzulegen und ein anschließender Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern soll Maßnahmen zur Abhilfe erarbeiten. Begründung: Wie in der Sitzung am 28. November beratenen OF 125/2 dargelegt, bestehen u.a. an der Einmündung Siesmayerstraße zur Bockenheimer Landstraße erhebliche strukturelle Mängel in der Verkehrsführung, die ein gesundes Miteinander von Fußgängern, Fahrrad und motorisiertem Individualverkehr beeinträchtigen, ja sogar zu gesundheitliche Beeinträchtigungen führen können. Aus diesem Grund sind belastbare Fakten unerlässlich um ggf. Verkehrsströme neu zu ordnen. Siehe auch ST 692 zu Punkt 3, Satz 3: "Genauere Kenntnisse über den Umfang des Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siemayerstraße liegen nicht vor. " Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 22.05.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1688 2017 Die Vorlage OF 275/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des ersten Absatzes gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2017, OF 273/2 Betreff: Kein SUV-Parkplatz auf dem Bürgersteig Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu veranlassen, dass das SUV mit einem Frankfurter polizeilichen Kennzeichen nicht mehr auf dem Eckstück des versiegelten Vorgartens des Lokals "Gustav" an der Ecke Reuterweg/Eppsteiner Straße und dem angrenzenden Bürgersteig parkt; 2. den zugehörigen Anwohnerparkausweis ggf. wieder einzuziehen, falls der Fahrzeughalter weiterhin den Bürgersteig blockiert. Begründung: Immer wieder parkt auf dem Eckgrundstück - das außerhalb der ummauerten Restaurant-Terrasse liegt - ein riesiges SUV, das nicht nur das durch Kleinpflasterung abmarkierte Grundstück, sondern auch die Hälfte der Bürgersteigbreite in Anspruch nimmt. Da hier außerdem in aller Regel an den Verkehrszeichenmasten Fahrräder angekettet sind, ist ein Durchkommen für Fußgänger nur mühsam, mit Kinderwagen oder Rollstuhl überhaupt nicht möglich. Die nachfolgenden Fotos von heute, 13 Uhr, zeigen die Situation. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 273/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 1 GRÜNE, FDP und Piraten gegen 2 GRÜNE und BFF (= Annahme) bei Enthaltung CDU und LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2017, OF 269/2 Betreff: Frankfurter Vorgartensatzung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Bestimmungen der Frankfurter Vorgartensatzung eingehalten und konsequent angewendet werden. Anlass dazu bieten die nachfolgend aufgeführten Adressen. Frage: In welcher Form hat die Bauaufsicht hier Kenntnis genommen bzw. Genehmigung erteilt? - Eppsteiner Straße 27, - Eppsteiner Straße 29, - Eppsteiner Straße 31, - Bockenheimer Landstraße 109, - Bockenheimer Landstraße 73-77, - August-Siebert-Straße 15, - Grüneburgweg 102. Eppsteiner 29 Eppsteiner 31, der Vorgarten ist zu 100% ein Parkplatz Eppsteiner 27, 2/3 Pflastersteine, Kompensation? Bockenheimer Landstrasse 109 Begründung: Gemäß der Vorgartensatzung sind Vorgärten im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Sie dürfen grundsätzlich nicht als hauswirtschaftliche Flächen, Einhausungen, Arbeits-, Lager- oder Stellplatzflächen oder auf sonstige Weise genutzt werden. Auch darf keine Pflasterung der Vorgartenfläche mit Rasengitter- und Verbundsteinen erfolgen, da eine solche Versiegelung keine Bodenbearbeitung zulässt. Weiter erläutert die Bausaufsicht: Abweichungen können im Wege der Ausnahme zugelassen werden, insbesondere wenn dies im öffentlichen Interesse liegt, aber keine Beeinträchtigung des Straßenbildes stattfindet. Die vorgenannten Ausnahmeregelungen bedürfen einer vorherigen baurechtlichen Genehmigung. Im Zuge einer flächendeckenden Begehung überprüft die Bauaufsicht Frankfurt die Einhaltung der Bestimmungen der Vorgartensatzung und wirkt auf rechtmäßige Zustände hin. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1505 2017 Die Vorlage OF 269/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2017, OF 209/2 Betreff: Vorgarten als SUV-Parkplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen, ob eine - und wenn ja welche - Ausnahmegenehmigung von der Vorgartensatzung für das Lokal "Gustav" an der Ecke Reuterweg / Eppsteiner Straße existiert, und 2. ob diese auch das Abstellen eines SUV auf dem Eckstück des versiegelten Vorgartens und dem angrenzenden Bürgersteig abdeckt. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, unabhängig von einer evtl. Fahrzeug-Abstellgenehmigung auf dem Eckgrundstück diese unverzüglich zu wiederrufen, damit der Bürgersteig wieder als solcher benutzt werden kann. Begründung: Der Vorgarten ist als gepflasterter komfortabler Restaurant-Garten angelegt, auf dem auch einige Pflanzenkübel aufgestellt sind. Dafür ist eine Sondergenehmigung notwendig. Da der Vorgarten auch im vergangenen Sommer fast nie als Restaurant-Terrasse genutzt wurde, fragt sich der Bürger allerdings, ob die Ausnahmegenehmigung überhaupt berechtigt ist. Sehr häufig parkt auf dem Eckgrundstück - das außerhalb der ummauerten Restaurant-Terrasse liegt - ein riesiger SUV, der nicht nur das durch Kleinpflasterung abmarkierte Grundstück, sondern auch die Hälfte der Bürgersteigbreite in Anspruch nimmt. Da hier außerdem in aller Regel an den Verkehrszeichenmasten Fahrräder angekettet sind, ist ein Durchkommen für Fußgänger nur mühsam, mit Kinderwagen oder Rollstuhl überhaupt nicht möglich. Die Ortspolizei bleibt - wie bei allen als Parkplatz mißbrauchten Bürgersteigen - untätig. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 209/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 209/2 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung Piraten
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 216/2 Betreff: Verkehrsführung Altkönigstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob für den Zeitraum, in dem die Verkehrsführung in der Friedrichstraße im Abschnitt zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße in Fahrtrichtung Liebigstraße ausgerichtet ist, die Verkehrsführung in der Altkönigstraße in die Gegenrichtung (d.h. von der Liebigstraße Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße) gedreht werden kann. Wenn möglich, wird um Umsetzung der Maßnahme gebeten. Begründung: Hinweis von Bewohnern, dass derzeit die jeweils parallel verlaufenden Feldbergstraße, Friedrichstraße, Altkönigstraße und Eppsteiner Straße dieselbe Fahrtrichtung aufweisen, was zu entsprechenden Umwegen führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1235 2017 Die Vorlage OF 216/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 214/2 Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung bei Bauvorhaben im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Bestimmungen der Frankfurter Vorgartensatzung bei den nachfolgend aufgeführten Bauvorhaben eingehalten bzw. konsequent angewendet werden: 1. Friedrichstrasse 52, 60323 Frankfurt, 2. Freiherr-vom-Stein-Straße 53, 60323 Frankfurt sowie 3. Schwindstraße 13, 60325 Frankfurt. Der Magistrat wird weiterhin gebeten auszuführen, in welcher Form die Bauaufsicht von den drei Fällen Kenntnis genommen bzw. ihre Genehmigung dazu erteilt hat. Begründung: Hintergrund des Antrages sind die wiederholt von der AG Westend vorgetragenen Bedenken (sowohl der Stadt wie auch dem Ortsbeirat 2 gegenüber), nach denen die Vorgartensatzung nicht oder nur unzureichend eingehalten wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 329 2017 Die Vorlage OF 214/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.12.2016, OF 195/2 Betreff: Umsetzung ST 1392 vom 18.09.2015 Vorgang: OM 4269/15 OBR 2; ST 1393/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, warum die ST 1392 als Antwort auf die OM 4269 "Verkehrssicherheit an der Einmündung Bockenheimer Anlage/Reuterweg/Taunusanlage erhöhen" vom 29.06.2015 noch nicht umgesetzt worden ist. Die Antwort in der ST lautete: "Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass beidseitig der Fahrbahn je eine Vorwegweistafel gemäß dem in der Anlage beigefügten Muster angeordnet wird, aus der die Spurverteilung mit den entsprechenden Zielen zu ersehen ist. Von einer zusätzlichen Markierung der Ziele auf den Fahrspuren wird abgesehen" Quelle: Parlis 1 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4269 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1393 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO II, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 298 2017 Die Vorlage OF 195/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2016, OF 94/2 Betreff: Fahrradbügel für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an den Standorten: · Freiher-vom-Stein-Straße Ecke Kronberger Straße · Eppsteiner Straße Ecke Unterlindau (zusätzliche Bügel) · Kronberger Straße Ecke Eppsteiner Straße Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Im Westend fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel für die steigende Nachfrage nach Fahrradabstellplätzen. Die vorgeschlagenen Standorte verfügen über genügend Platz und sind schon durch Markierung für KFZ gesperrt. Beispiel: Freiher-vom-Stein-Straße Ecke Kronberger Straße . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 728 2016 Die Vorlage OF 94/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass eingefügt wird, dass die unbeeinträchtigte Querung für Fußgänger möglich sein muss. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2016, OF 86/2 Betreff: Die Buslinie 36 muss wieder den Palmengarten-Haupteingang anfahren Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Buslinie 36 wieder, wie bis Ende 2015, den Palmengarten-Haupteingang in der Siesmayerstraße anfährt. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob nicht die alte Streckenführung über die Siesmayerstraße und Feldbergstraße in die Liebigstraße wieder aufgenommen wird. Im Gegenzug soll die Linie 75 die Route befahren, die heute die Linie 36 befährt. Begründung: Besucher aus dem Einzugsgebiet der Linie 36, d.h. die innenstadtnahen, östlichen und südöstlichen Stadtteile mit Ziel Palmengarten-Haupteingang müssen heute, im Gegensatz zur Vergangenheit, an der Bushaltestelle Campus Westend oder Mitscherlich-Platz in den Bus Linie 75 umsteigen Dies ist für Behinderte und ältere Menschen eine Zumutung, die leicht abgestellt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 29.08.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 400 2016 Die Vorlage OF 86/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2016, OF 57/2 Betreff: Bauvorhaben Kronberger Straße 20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: Wie ist der Planungsstand des o.g. Bauvorhabens bzw. welche Baumaßnahmen wurden genehmigt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 27.06.2016, TO II, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 74 2016 Die Vorlage OF 57/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2016, OF 10/2 Betreff: Freizügigkeit der Westendbewohner auch bei Sportveranstaltungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, daß der Laufweg für den J.P.Morgan Challenge Lauf am 15.Juni so gelegt wird, daß Einwohner des Westendviertels zwischen Anlagenring, Eschersheimer Landstraße und Hansaallee/Reuterweg ihre Wohnung mit beliebigem Ziel und beliebigem Verkehrsmittel verlassen und auch wieder zurückkehren können. Dazu sollte vorzugsweise das Stadtviertel an einer Seite offen bleiben. Als Ausnahmeregelung für den Fall bereits abgeschlossener Planung sollte an einer geeigneten Stelle eine Querung des Laufweges eingerichtet werden, an der bei Bedarf die Verkehrspolizei Bürger, die den Laufweg mit Fahrrad oder Auto queren müssen, durchschleust. Begründung: Große Sportveranstaltungen wie Marathonläufe oder Radrennen gehören zum urbanen Leben einer Großstadt. Dabei läßt es sich nicht vermeiden, daß für die Dauer der Veranstaltung sowie die Zeiten der Vor-und Nachbereitung einzelne Straßenzüge für den Verkehr gesperrt werden. Die Mehrheit der Bürger hat dafür auch Verständnis. Allerdings sollte dies nicht dazu führen - wie in den vergangenen Jahren -, daß einzelne Stadtviertel - und immer dieselben - vollständig abgeriegelt werden. Dies gilt ganz besonders für den J.P.Morgen Lauf, da er an einem Werktag stattfindet. Bürger haben an Werktagen berufliche Verpflichtungen, die nicht auf die Sportplanungen Rücksicht nehmen können. Dazu zählen besonders auswärtige Dienstgänge und Dienstreisen, z.B. zu Besprechungen, bei denen viele Bürger auf ihr Auto angewiesen sind. Besonders, wer nach langer und streßerfüllter Arbeit nach Hause kommt, hat ein Anrecht darauf, seine Wohnung wieder ungehindert zu erreichen. Es ist auch nicht zumutbar, das Auto mit Gepäck - das vielleicht auch vertrauliche Dienstunterlagen enthält - irgendwo - aufbruchgefährdet - abzustellen und spät nachts noch heimzuholen. Das Grundgesetz der Freizügigkeit gilt auch trotz Sportveranstaltungen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 10/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2016, OF 9/2 Betreff: Fahrbahndecke in der Unterlindau glätten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, daß die Fahrbahndecke der Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstraße und Staufenstraße schnellstmöglich nachgebessert wird. Begründung: Nachdem auf Antrag des Ortsbeirates die großen Schlaglöcher erfreulicherweise sehr schnell verfüllt wurden, ist die gesamte Fahrbahn eine Art asphaltierter Holperstrecke geworden. Die Situation ist nun nach der Aus-"Besserung" schlimmer als zuvor ! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 9/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 2 GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2016, OF 866/2 Betreff: Schlaglöcher in der Unterlindau beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, daß die zahlreichen Schlaglöcher auf der Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstraße und Staufenstraße schnellstmöglich ausgebessert werden. Begründung: Auf diesem Straßenstück finden sich kreuz und quer über die Straßenfläche verteilt 17 z.T. große Schlaglöcher im Asphalt, durch die das Kopfsteinpflaster hervortritt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 51. Sitzung des OBR 2 am 15.02.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5000 2016 Die Vorlage OF 866/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2016, OF 847/2 Betreff: Belastung durch Baustellen im Westend reduzieren Erreichbarkeit der Bauaufsicht zwischen den Jahren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, nach den Erfahrungen z.B mit der Baustelle Friedrichstraße 39 und den Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76 - 78 folgende Maßnahmen konsequent verfolgt und umgesetzt werden: · Baustellen schärfer auf unzulässige Lärmbelastung zu kontrollieren, eventuell auch durch automatische Dauermessung · Das beim Abbruch auf den Baustellen immer Baumaschinen eingesetzt werden, die den neusten Stand der Technik befinden. Sollten diese nicht verfügbar sein, müssen weitere Lärmschutzmaßnahmen angeordnet werden. · Dass die Bauaufsicht auch bei größeren Baumaßnahmen in der Stadt zwischen den Jahren für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar ist. Auch sollen ggf. Maßnahmen eingeleitet werden. · Das bei mehreren Baumaßnahmen in einem Gebiet, ein Anlieferungskonzept der Bauträger vorgelegt wird, das die Anlieferung von Baumaterial für die verschiedenen Baustellen entzerrt wird. Insbesondere muss hier auf die Sicherheit der Bürger und Bäume in den Straßen Rücksicht genommen werden. · Das eine Ämterübergreifende Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden, die von Baumaßnahmen betroffen sind, die Vertreibung von Mieterinnen und Mietern zielen. Diese Anlaufstelle muss im Idealfall 24 Stunden erreichbar sein und Ausreichende Befugnisse besitzen hier tätig zu werden. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt zu prüfen und zu berichten: · welche Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76-78 durchgeführt wurden; · ob dem Magistrat die Durchführung dieser Bauarbeiten in diesem Zeitraum bekannt gewesen ist; · wie der Magistrat die Beschwerden von Anwohnern über den mit den Bauarbeiten einhergehenden Baulärm bewertet; · wie aus Sicht des Magistrats das Verhalten der Bauherren zu bewerten ist, solche Angabe gemäß lärmintensiven Baumaßnahmen in einem Zeitraum durchzuführen, bei dem damit zu rechnen ist, dass die zuständigen Ämter der Stadt feiertagsbedingt nur eingeschränkt tätig sind. Begründung: Nach der Darstellung der Bürger in der Ortsbeiratssittzung am 30.11.2015 sowie dem Bericht über die Baumaßnahmen in der Oberlindau aus der Frankfurter Rundschau vom 29.12.2015, erscheint es dringend Notwendig, das hier endlich Taten folgen und die Bürgerinnen und Bürgern durch die aufgeführten Maßnahmen vor unzumutbaren Gefährdungen und Belästigungen zu schützen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.12.2015, OF 828/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4875 2016 1. Die Vorlage OF 828/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 847/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 847/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, BFF, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2015, OF 830/2 Betreff: Bauaufsicht Immobilienprojekt "Onyx" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. welche Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76-78 durchgeführt wurden; 2. ob dem Magistrat die Durchführung dieser Bauarbeiten in diesem Zeitraum bekannt gewesen ist; 3. wie der Magistrat die Beschwerden von Anwohnern über den mit den Bauarbeiten einhergehenden Baulärm bewertet; 4. wie aus Sicht des Magistrats das Verhalten des Bauherren zu bewerten ist, solche angabegemäß lärmintensiven Baumaßnahmen in einem Zeitraum durchzuführen, bei dem damit zu rechnen ist, dass die zuständigen Ämter der Stadt feiertagsbedingt nur eingeschränkt tätig sind. Begründung: Siehe Presseberichterstattung in der Frankfurter Rundschau vom 29.12.2015. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 830/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 847/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2015, OF 823/2 Betreff: Direkter Anschluss an den Hauptbahnhof mit dem ÖPNV, auch vom neuen Campus Westend; Tram vom Platz der Republik zum Uni-Campus Westend (Altes IG-Farben-Gebäude) und weiter über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße; freie Fahrt für den Ebbelwei-Express an der Alten Oper Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Im Rahmen des Lückenschlußes der Stadtbahn Ginnheim Bockenheim sind Mittel für die Planungen der neuen Straßenbahnlinie vom Platz der Republik zum Uni-Campus-Westend, und weiter über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße bereitzustellen. Die Linienführung geht vom Abzweig Düsseldorfer Straße/Mainzer Landstraße über die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Reuterweg, Bremer Platz, Uni Campus Westend (IG-Farben-Hochhaus), weiter über Bremer Straße, Holzhausenstraße zur Eckenheimer Landstraße, wird eine neue Straßenbahnlinie zum direkten ÖPNV-Anschluss des Campus-Westend an den Hauptbahnhof gebaut Diese neue Strecke soll auch in die Linienplanung des Ebbelwoi-Express einbezogen werden, um mehr als 25Jahre nach der Wegnahme der Straßenbahn vor der Alten Oper dieses historische Bauwerk wieder in die Reihe der historischen Bauwerke, welche vom Ebbelwoi-Express angefahren werden, einzubeziehen. Begründung: Anlässlich des Umzugs der meisten Fachbereiche vom Campus Bockenheim zum Campus Westendeund des weiteren Ausbaus des Campus Westend ist ein direkter Anschluß des Campus Westend an den Hauptbahnhof dringend notwendig Der Anschluss des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches rund um den Reuterweg sowie des neuen Universitätsstandortes an den ÖPNV ist verbesserungswürdig, wobei ein hohes Fahrgastpotential erschlossen werden kann. Eine Querverbindung zwischen dem neuen Universitätscampus und dem Nordend fehlt bislang. Diese Linie hat ein hohes Fahrgastpotential und eine hohe Sogwirkung auf den MIV, Pendler und Studenten. Für die aus Westen und Südwesten kommenden Straßenbahnlinien sollte zur Entlastung eine Alternative zur Altstadtstrecke geschaffen werden, welche die Innenstadt berührt (hier: Opernplatz) und Verknüpfungen mit dem restlichen Netz (hier: Taunusanlage, Opernplatz, Holzhausenstraße, Eckenheimer Landstraße) bildet. Weiterhin besteht, zum ersten Mal seit mehr als 25 Jahren, die Möglichkeit, das historische Gebäude der Alten Oper wieder in die Linienführung des Ebbelwoi-Express zu integrieren. So kann die Alte Oper in der Linienführung mit den anderen historischen Gebäuden, wie Hauptbahnhof, Paulskirche, Römer, ZOO und Sachsenhausen verbunden werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.07.2015, B 292 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 823/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2015, OF 802/2 Betreff: Bauvorhaben Staufenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Baustelleneinrichtung Staufenstraße 42/44 dahin gehend zu überprüfen, ob der Wegfall von Parkplätzen (inkl. Anwohnerparkplätzen) auf ein Mindestmaß reduziert werden kann; zu prüfen und berichten, welche Informationen über anstehende Baumaßnahmen am Eckhaus Staufenstraße / Ecke Liebigstraße (Eingang: Liebigstraße 11) bekannt sind. Begründung: Informationsbedaf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 2 am 02.11.2015, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4642 2015 Die Vorlage OF 802/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Das Bürohaus in der Oberlindau 54-56, mitten im Wohngebiet, nicht sehr hoch, flutet mit seiner Dachgeschossbeleuchtung Nacht für Nacht die gesamte Umgebung. Warum? Wozu? Es stört ungemein…
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Weiter lesen auf FFM.DESeit Jahren plant die Stadt Frankfurt, die U4 von der Bockenheimer Warte nach Ginnheim zu verlängern, um die Lücke zwischen U4 und U9 zu schließen. Dabei werden verschiedene Streckenführungen diskutiert. Auf Wunsch der Goethe-Universität nach einer unterirdischen Station Adorno-Platz auf dem Campus Westend gibt es neben direkten Verbindungsvarianten (siehe auf dem Bild 1a und 1d) auch eine Variante mit einem Umweg zum Campus (siehe auf dem Bild 3i). Damit verbunden ist ein 2,5 Kilometer langer Tunnel unter dem Palmengarten und Grüneburgpark bis zum Adorno-Platz und zurück zur Miquelallee. Klar ist: Eine verbesserte Anbindung des Campus Westend an das ÖPNV-Netz ist nötig. Dafür braucht es aber keine prestigeträchtigen Tunnelprojekte, sondern kluge verkehrspolitische Maßnahmen. Eine U-Bahn-Station direkt auf dem Campus Westend ist daher aus folgenden Gründen abzulehnen: • Beim Bau des 2,5 Kilometer langen Tunnels wird sehr viel Beton benötigt, damit gehen enorme Mengen Treibhaushas-Emissionen einher (bis zu 160.000 tCO2e). • Der Bau von U-Bahntunneln ist deutlich teurer als oberirdische Gleise für Straßenbahnen. Ein Kilometer kostet ca. 300 Millionen Euro. Mit diesem Geld kann etwa das Fünfzehnfache an Straßenbahnkilometern gebaut werden - was den Ausbau des Frankfurter Schienennetzes beschleunigen würde. Dies ist gerade wegen der Dringlichkeit der Klimakrise und der lange verschleppten Verkehrswende erforderlich. • Direkt auf dem Campus entstünde eine jahrelangen Baustelle, bis mindestens in die 2030er Jahre, mit rund 18.000 LKW-Fahrten mitten über den Campus. • Durch den Bau dieser langen Tunnelvariante sind der Grundwasserspiegel beeinträchtigt und die Grünanlagen im Palmengarten, Grüneburgpark und Botanischen Garten gefährdet. Für klimagerechte Mobilität gilt: So viel ÖPNV wie möglich oberirdisch bauen, das ist günstiger, geht schneller, stößt weniger CO2 aus und entlastet die Umwelt. Zudem wird so der Raum in der Stadt umverteilt in Richtung klimafreundlicher Mobilität – weg von klimaschädlichem Autoverkehr. Es gibt gute Alternativen zum U4-Lückenschluss, um den Campus besser an den öffentlichen Nahverkehr anzubinden - ohne Geld für teure Prestigeprojekte zu verschwenden. Der Campus könnte – wie auch vom zuständigen Ortsbeirat vorgeschlagen – durch zwei Straßenbahnlinien angebunden werden. Eine Straßenbahn durch die Hansaallee und den Reuterweg würde den Campus mit drei Stationen am östlichen Rand besser erschließen, als eine zentrale Station mitten auf dem Campus. Bei Umwidmung je zweier Autofahrspuren in eine begrünte Straßenbahntrasse würde die Straßenbahn eine attraktive Verbindung an das S-Bahn-Netz an der Taunusanlage und den Hauptbahnhof darstellen. Ohne Stau und mittels dichter Taktung könnten große Kapazitäten erzeugt werden. Zusätzlich kann eine zweite Straßenbahn vom Westbahnhof kommend über den Bockenheimer Campus, die Miquelallee, die Campusmeile zum Ostbahnhof eine attraktive Tangentialverbindung von vier Campussen darstellen. Daher muss die Stadt endlich auch eine Tramanbindung des Campus in die Prüfung der verschiedenen Varianten mit aufnehmen. Dies ist ein erster Schritt in Richtung einer echten Verkehrswende, damit der Campus Westend für alle Studierenden und Beschäftigten gut und klimafreundlich zu erreichen ist.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Abbiegung Reuterweg stadtauswärts in den Grüneburgweg ist eine unübersichtliche Straßenüberquerung für Autofahrer, sodass es öfters zu kritischen Situationen kommt. Daher wünsche ich mit eine Roteinfärbung der Fahrradstreifen an dieser Stelle. Ich denke, dies ist gut für Autofahrer, damit diese nicht in unangenehme Situationen kommen und bietet mehr Sicherheit für Radfahrer.
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Weiter lesen auf FFM.DEBogotá und Berlin machen es vor: In Zeiten von Corona ist es wichtig, den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich in sicherem Abstand voneinander fortzubewegen. Eine kostengünstige und sehr schnell umsetzbare Maßnahme ist die Umwidmung von Autospuren in Fahrradspuren auf mehrspurigen Hauptstraßen. In den letzten Wochen hat der motorisierte Individualverkehr in Frankfurt stark abgenommen, der Platz auf den Straßen wird also nicht für Autos benötigt. Der Radverkehr dagegen hat zugenommen, auch, weil Menschen nicht eng gedrängt im ÖPNV unterwegs sein wollen. Der Straßenraum könnte also umgewidmet werden, um dem vermehrten Bedarf gerecht zu werden und damit auch Rad Fahrende ausreichend Platz voneinander halten können. Besonders geeignet dazu sind folgende Straßen: Reuterweg/Berliner Straße, Eschersheimer Landstraße, Friedberger Landstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Miquelallee, Adickesallee, Hanauer Landstraße, Mainzer Landstraße ab Platz der Republik Richtung Oper, Düsseldorfer Straße/Baseler Platz/Friedensbrücke. Beispiele aus anderen Städten: - Bogotá: https://www.smartcitiesworld.net/news/news/bogota-expands-bike-lanes-overnight-to-curb-coronavirus-spread-5127 - Berlin: https://twitter.com/SenUVKBerlin/status/1242859043716202498?s=20 - New York: https://nyc.streetsblog.org/2020/03/20/breaking-mayor-announces-emergency-bike-lanes-for-smith-street-second-ave-gap/
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Weiter lesen auf FFM.DEFrankfurt hat unzählige Brücken. Sei es am Main, an den Autobahnen, der Rosa-Luxemburg-Str, dem Fußgängerüberweg am Beginn des Reuterwegs oder sonst wo. Diese Brücken werden gestützt von hässlichen, grauen Pfeilern. Wieso nutzt man diese Flächen nicht sinnvoll? zb durch Bepflanzung? Die Vorteile: -Verbesserung der Luftqualität -Verbesserung des Stadtbildes -Verbesserung der Lebensqualität -Futter für Bienen/Schmetterlinge/andere Insekten --> Wasserleitsysteme an den Brücken können die Wasserversorgung grösstenteils über das auf die Brücke fallende Regenwasser gewährleisten --> Mexico city macht es bereits vor
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Weiter lesen auf FFM.DEDas Bürohaus in der Oberlindau 54-56, mitten im Wohngebiet, nicht sehr hoch, flutet mit seiner Dachgeschossbeleuchtung Nacht für Nacht die gesamte Umgebung. Warum? Wozu? Es stört ungemein…
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Weiter lesen auf FFM.DESeit Jahren plant die Stadt Frankfurt, die U4 von der Bockenheimer Warte nach Ginnheim zu verlängern, um die Lücke zwischen U4 und U9 zu schließen. Dabei werden verschiedene Streckenführungen diskutiert. Auf Wunsch der Goethe-Universität nach einer unterirdischen Station Adorno-Platz auf dem Campus Westend gibt es neben direkten Verbindungsvarianten (siehe auf dem Bild 1a und 1d) auch eine Variante mit einem Umweg zum Campus (siehe auf dem Bild 3i). Damit verbunden ist ein 2,5 Kilometer langer Tunnel unter dem Palmengarten und Grüneburgpark bis zum Adorno-Platz und zurück zur Miquelallee. Klar ist: Eine verbesserte Anbindung des Campus Westend an das ÖPNV-Netz ist nötig. Dafür braucht es aber keine prestigeträchtigen Tunnelprojekte, sondern kluge verkehrspolitische Maßnahmen. Eine U-Bahn-Station direkt auf dem Campus Westend ist daher aus folgenden Gründen abzulehnen: • Beim Bau des 2,5 Kilometer langen Tunnels wird sehr viel Beton benötigt, damit gehen enorme Mengen Treibhaushas-Emissionen einher (bis zu 160.000 tCO2e). • Der Bau von U-Bahntunneln ist deutlich teurer als oberirdische Gleise für Straßenbahnen. Ein Kilometer kostet ca. 300 Millionen Euro. Mit diesem Geld kann etwa das Fünfzehnfache an Straßenbahnkilometern gebaut werden - was den Ausbau des Frankfurter Schienennetzes beschleunigen würde. Dies ist gerade wegen der Dringlichkeit der Klimakrise und der lange verschleppten Verkehrswende erforderlich. • Direkt auf dem Campus entstünde eine jahrelangen Baustelle, bis mindestens in die 2030er Jahre, mit rund 18.000 LKW-Fahrten mitten über den Campus. • Durch den Bau dieser langen Tunnelvariante sind der Grundwasserspiegel beeinträchtigt und die Grünanlagen im Palmengarten, Grüneburgpark und Botanischen Garten gefährdet. Für klimagerechte Mobilität gilt: So viel ÖPNV wie möglich oberirdisch bauen, das ist günstiger, geht schneller, stößt weniger CO2 aus und entlastet die Umwelt. Zudem wird so der Raum in der Stadt umverteilt in Richtung klimafreundlicher Mobilität – weg von klimaschädlichem Autoverkehr. Es gibt gute Alternativen zum U4-Lückenschluss, um den Campus besser an den öffentlichen Nahverkehr anzubinden - ohne Geld für teure Prestigeprojekte zu verschwenden. Der Campus könnte – wie auch vom zuständigen Ortsbeirat vorgeschlagen – durch zwei Straßenbahnlinien angebunden werden. Eine Straßenbahn durch die Hansaallee und den Reuterweg würde den Campus mit drei Stationen am östlichen Rand besser erschließen, als eine zentrale Station mitten auf dem Campus. Bei Umwidmung je zweier Autofahrspuren in eine begrünte Straßenbahntrasse würde die Straßenbahn eine attraktive Verbindung an das S-Bahn-Netz an der Taunusanlage und den Hauptbahnhof darstellen. Ohne Stau und mittels dichter Taktung könnten große Kapazitäten erzeugt werden. Zusätzlich kann eine zweite Straßenbahn vom Westbahnhof kommend über den Bockenheimer Campus, die Miquelallee, die Campusmeile zum Ostbahnhof eine attraktive Tangentialverbindung von vier Campussen darstellen. Daher muss die Stadt endlich auch eine Tramanbindung des Campus in die Prüfung der verschiedenen Varianten mit aufnehmen. Dies ist ein erster Schritt in Richtung einer echten Verkehrswende, damit der Campus Westend für alle Studierenden und Beschäftigten gut und klimafreundlich zu erreichen ist.
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Weiter lesen auf FFM.DEBogotá und Berlin machen es vor: In Zeiten von Corona ist es wichtig, den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich in sicherem Abstand voneinander fortzubewegen. Eine kostengünstige und sehr schnell umsetzbare Maßnahme ist die Umwidmung von Autospuren in Fahrradspuren auf mehrspurigen Hauptstraßen. In den letzten Wochen hat der motorisierte Individualverkehr in Frankfurt stark abgenommen, der Platz auf den Straßen wird also nicht für Autos benötigt. Der Radverkehr dagegen hat zugenommen, auch, weil Menschen nicht eng gedrängt im ÖPNV unterwegs sein wollen. Der Straßenraum könnte also umgewidmet werden, um dem vermehrten Bedarf gerecht zu werden und damit auch Rad Fahrende ausreichend Platz voneinander halten können. Besonders geeignet dazu sind folgende Straßen: Reuterweg/Berliner Straße, Eschersheimer Landstraße, Friedberger Landstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Miquelallee, Adickesallee, Hanauer Landstraße, Mainzer Landstraße ab Platz der Republik Richtung Oper, Düsseldorfer Straße/Baseler Platz/Friedensbrücke. Beispiele aus anderen Städten: - Bogotá: https://www.smartcitiesworld.net/news/news/bogota-expands-bike-lanes-overnight-to-curb-coronavirus-spread-5127 - Berlin: https://twitter.com/SenUVKBerlin/status/1242859043716202498?s=20 - New York: https://nyc.streetsblog.org/2020/03/20/breaking-mayor-announces-emergency-bike-lanes-for-smith-street-second-ave-gap/
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Weiter lesen auf FFM.DEFrankfurt hat unzählige Brücken. Sei es am Main, an den Autobahnen, der Rosa-Luxemburg-Str, dem Fußgängerüberweg am Beginn des Reuterwegs oder sonst wo. Diese Brücken werden gestützt von hässlichen, grauen Pfeilern. Wieso nutzt man diese Flächen nicht sinnvoll? zb durch Bepflanzung? Die Vorteile: -Verbesserung der Luftqualität -Verbesserung des Stadtbildes -Verbesserung der Lebensqualität -Futter für Bienen/Schmetterlinge/andere Insekten --> Wasserleitsysteme an den Brücken können die Wasserversorgung grösstenteils über das auf die Brücke fallende Regenwasser gewährleisten --> Mexico city macht es bereits vor
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